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Geschichte

Verwaltungsbezirke zum Ende des Alten Reiches

Zum Ende des „Alten Reiches“ um 1800 existierte auf dem heutigen Gebiet des Landkreises Lörrach eine Vielzahl von Verwaltungsbezirken. Dies war für den Südwesten Deutschlands nicht ungewöhnlich, aber die Zersplitterung bestand hier nicht nur auf der Ebene der Standesherrschaften und Reichsstände, sondern Gebiete des Landkreises lagen auch in drei verschiedenen Reichskreisen.

Auch innerhalb des Vorderösterreichischen Oberamtes Breisgau bestand eine Zersplitterung. Nur die Kameralherrschaft Rheinfelden unterstand der Regierung in Freiburg direkt. Daneben hatten drei Mitglieder des Breisgauer Prälatenstandes (Kloster St. Blasien, Damenstift Säckingen, Deutschordenskommende Beuggen) und vier Mitglieder der Breisgauer Ritterschaft (Freiherren von Andlau, von Baden, von Rotberg, von Schönau) Herrschaften im Gebiet des heutigen Landkreises Lörrach.

Verwaltungsbezirk übergeordneter Verwaltungsbezirk zugehörig zum Reichstand[1] zugehörig zum Reichskreis
Landvogtei Schliengen Fürstbistum Basel Oberrheinischer Reichskreis
Oberamt Rötteln Markgrafschaft Baden Schwäbischer Reichskreis
Herrschaft Inzlingen der Reich von Reichenstein Oberamt Rötteln Markgrafschaft Baden Schwäbischer Reichskreis
Herrschaft Bellingen der Freiherren von Andlau Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis
Herrschaft Liel der Freiherren von Baden Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis
Herrschaft Bamlach und Rheinweiler der Freiherren von Rotberg Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis
Herrschaft Stetten des Damenstifts Säckingen unter der Vogtei der Freiherren von Schönau Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis
Landschaft Rheintal in der Kameralherrschaft Rheinfelden Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis
Deutschordenskommende Beuggen Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis
Herrschaft Schwörstadt der Freiherren von Schönau-Schwörstadt Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis
Herrschaft Zell des Damenstifts Säckingen unter der Vogtei der Freiherren von Schönau-Zell Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis
Amt Schönau des Klosters St. Blasien mit den Talvogteien Todtnau und Schönau (mit der Vogtei Fröhnd) Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis

Historische badische Amtsbezirke auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Lörrach

Auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Lörrach gab es im Kurfürstentum Baden, Großherzogtum Baden und der Republik Baden von 1803 bis 1939 eine Reihe von mehr oder weniger langlebigen staatlichen Verwaltungsbezirken.

Bezirksamt von - bis aufgegangen in Anmerkungen
Oberamt Rötteln bis 1810 Bezirksämter Lörrach, Schopfheim, Kandern
Bezirksamt Lörrach 1810 entstanden aus der Auflösung des Oberamts Rötteln
Bezirksamt Schopfheim 1810 bis 1938 Bezirksamt Lörrach entstanden aus der Auflösung des Oberamts Rötteln
Bezirksamt Kandern 1810 bis 1819 Bezirksämter Schopfheim, Lörrach, Müllheim entstanden aus der Auflösung des Oberamts Rötteln
Bezirksamt Schönau 1807 bis 1924 Bezirksamt Schopfheim
Bezirksamt Schliengen 1803 bis 1809 Bezirksämter Kandern, Lörrach de facto seit 1802
Bezirksamt Beuggen 1807 bis 1809 Bezirksämter Lörrach, Schopfheim, Säckingen Vorgänger seit 1806: „Breisgauisches KammeralAmt des Rheinthals in Nollingen“
Bezirksamt Säckingen 1807 bis 1973 Landkreise Waldshut und Lörrach ab 1939 eigener Landkreis

Vom Übergang der Landvogtei Schliengen an Baden (de facto 1802) bis 1809 gab es noch ein badisches Oberamt Schliengen, das dann im Rahmen der Verwaltungsreform des Großherzogtums aufgelöst und größtenteils dem Bezirksamt Kandern zugeordnet wurde. Istein und Huttingen kamen 1809 zum Bezirksamt Lörrach.[2]

1803 kam das vorderösterreichische Oberamt Breisgau durch den Reichsdeputationshauptschluss an das kurzlebige Herzogtum Modena-Breisgau, das alsbald wieder an das Haus Habsburg vererbt wurde. Durch den Frieden von Pressburg kam dieses Herzogtum 1806[3] an das Kurfürstentum Baden, das noch im gleichen Jahr von Napoleon zum Großherzogtum Baden gemacht wurde.

Die südwestlichen Teile des Oberamts Breisgau (Herrschaft Zell und Talvogteien Schönau und Todtnau) wurden durch das General-Ausschreiben über die Eintheilung des Großherzogthums Baden in Bezirke vom 7. Juli 1807 überwiegend dem großherzoglich badischen „ObervogteyAmt Schönau“ (später Bezirksamt Schönau) zugewiesen.[4] Die bisherigen grundherrlichen Ämter Bellingen, Liel, Bamlach, Rheinweiler und Stetten wurden dem Oberamt Rötteln zugewiesen.[5]

Das bisherige Gebiet der Deutschordenskommende Beuggen und die Landschaft Rheintal wurden in dem neuen badischen Amt Beuggen zusammengefasst.[6] 1809 wurde das Amt Beuggen aufgelöst und dessen Gemeinden auf die Ämter Lörrach, Schopfheim und Säckingen aufgeteilt.[7]

Die Grundherrschaft der Freiherren von Schönau-Schwörstadt wurde zunächst dem neuen badischen Oberamt Säckingen zugeordnet. Diese Gemeinden kamen erst 1973 zum Landkreis Lörrach.

Durch das Organisations-Reskript vom 26. November 1809 wurde das bisherige Oberamt Rötteln aufgelöst und an seine Stelle traten die neuen Bezirksämter Lörrach, Schopfheim und Kandern,[8] die zusammen mit weiteren Ämtern den Wiesenkreis bildeten, der dann 1815 im Dreisamkreis aufging.

Entwicklung der mittleren Verwaltungsebene in Baden

Zum 1. Mai 1832 wurden die verbliebenen sechs Kreise aufgelöst und durch vier neu gegründete Kreise ersetzt.[9] Die Behörde hieß zudem nun nicht mehr Kreisdirektion, sondern Kreisregierung, der jeweils ein Regierungsdirektor vorstand und von Regierungsräten und Regierungsassessoren unterstützt wurde. Das Gebiet des Dreisamkreises wurde Teil des neuen Oberrheinkreises zu dem auch die Ämter Lörrach, Schopfheim und Schönau gehörten.

Die zwischen 1809 und 1863 in Baden bestehenden Groß-Kreise sind nicht als Vorgänger der heutigen Landkreise anzusehen, sondern entsprachen eher den heutigen Regierungspräsidien.

Das Gesetz, die Organisation der inneren Verwaltung betreffend vom 5. Oktober 1863[10] schuf Kreisverbände als Zusammenschluss von Gemeinden für Selbstverwaltungsaufgaben. Diese Kreisverbände umfassten jeweils die Gemeinden im Gebiet mehrerer Amtsbezirke und schufen parallel zu den unteren staatlichen Verwaltungsbehörden (Bezirksämter) neue Selbstverwaltungskörperschaften. Die Vollzugsordnung zum Gesetze über die Organisation der inneren Verwaltung ... vom 12. Juli 1864[11] regelte die Kompetenzen der staatlichen Verwaltungsorgane. Als Aufsichtsbehörde wurden den staatlichen Bezirksämtern und den neuen als Selbstverwaltungsorganisationen ausgebildeten Kreisen vier Landeskommissäre im Rang von Ministerialräten als Aufsichtsorgane vorgesetzt. Der Landeskommissärbezirk Freiburg (1864–1939) umfasste die kommunale Selbstverwaltungskörperschaft Kreis Lörrach (sowie die Kreise Freiburg und Offenburg). Die Gemeinden der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden, den Bezirksämter Lörrach, Müllheim, Schönau (1924 aufgehoben) und Schopfheim (1936 aufgehoben), waren im Kreis Lörrach zusammen geschlossen. Der Bezirksamtmann des Amtsbezirks in dessen Gebiet sich der Sitz des Kreises befand, war gleichzeitig Kreishauptmann. Mit der Kreisversammlung gab es bereits ein Gremium mit weitgehend indirekt gewählten Vertretern der Kreisangehörigen, das diesen eine gewisse Mitwirkung bei den Kreisangelegenheiten ermöglichte.

Die Badische Kreisordnung vom 19. Juni 1923[12] bestätigte die im Großherzogtum vorgenommene Kreiseinteilung (11 Kreise; mit dem Kreis Lörrach im Landeskommissärbezirk Freiburg) und definierte die Kreise wiederum als Selbstverwaltungskörperschaften die weiterhin der Staatsaufsicht durch die Landeskommissäre unterstanden. Es gab weiterhin eine Kreisversammlung, deren Mitglieder (Kreisabgeordnete) nun direkt gewählt wurden. Die Kreisversammlung wählte zudem einen Kreisrat, der als engeres Gremium über die Geschäfte des Kreises zu entscheiden hatte, wenn die Kreisversammlung nicht tagte. Die Leitung des Kreises lag bei einem Kreisvorsitzenden, der durch die Kreisversammlung gewählt wurde.

Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung wurden die Kreisversammlungen 1935 abgeschafft und die Kreisräte verloren 1936 das Recht Beschlüsse zu fassen und wurden Beratungsorgane.[13]

Die zwischen 1863 und 1939 in Baden bestehenden Kreise waren nur Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Verwaltungsaufgaben und entsprachen daher nicht den heutigen Landkreisen. Die bis 1939 in Baden bestehenden Bezirksämter hatten keine Selbstverwaltungsaufgaben, sondern nur staatliche Verwaltungsaufgaben und entsprachen daher auch nicht den heutigen Landkreisen.

Schaffung des modernen Landkreises 1939

Durch das Gesetz über die Landkreisselbstverwaltung in Baden (Landkreisordnung) vom 24. Juni 1939[14] wurden die bisherigen Kreise per 15. Juni 1939 aufgelöst und die neuen Landkreise traten an deren Stelle. Die Gemeinden Aftersteg und Muggenbrunn wurden dem Landkreis Neustadt zugeteilt. Die Abwicklung der Geschäfte der bisherigen Kreise oblag den Landkreisen am Sitz der bisherigen Kreise.[15] Der bisherige Kreis Lörrach als Verband der kommunalen Selbstverwaltung und das staatliche Bezirksamt Lörrach (die Bezirksämter Schönau und Schopfheim waren schon 1936 aufgelöst worden) wurden also durch den Landkreis Lörrach als unterer staatlicher Verwaltungsbezirk (Organleihe) und gleichzeitig Selbstverwaltungskörperschaft ersetzt. Insgesamt wurden 1939 in Baden 27 Landkreise geschaffen.[16] Damit wurde die badische Sonderlösung mit parallel bestehenden Verwaltungsbehörden und Selbstverwaltungskörperschaften abgeschafft und die Organisation dem preußischen Muster angepasst. Zugleich hatte das nationalsozialistische Regime eine einheitliche Verwaltungsstruktur geschaffen, die aufgrund der abgeschafften gewählten Vertretungskörperschaften auch dem Führerprinzip entsprach.

Die Landkreise existierten nach dem Zweiten Weltkrieg auch in der Französischen Besatzungszone als deutsche Behörden weiter, die die Vorgaben der Besatzungsmacht zu erfüllen hatten. Mit der Verordnung Nr. 60 über die Wahlen zu den Kreisversammlungen in Baden vom 2. September 1946[17] regelte die französische Besatzungsmacht im Land Baden das Wahlverfahren und die Kompetenzen der Kreisversammlungen.

1945 kamen die vier Schwarzwaldgemeinden (......) zum Landkreis Lörrach.[18]

Nach der Bildung des Landes Baden-Württemberg 1952 gehörte der Landkreis Freiburg zum Regierungsbezirk Südbaden, seit 1. Januar 1973 zum Regierungsbezirk Freiburg.

Per 1. Januar 1972 wurde die Gemeinde Degerfelden in den Landkreis Säckingen umgegliedert.

Durch die Kreisreform wurde der ehemalige Landkreis Lörrach am 1. Januar 1973 mit einigen Gemeinden der Landkreise Säckingen und Müllheim zum neuen Landkreis Lörrach vereinigt.[19]

Am 1. Januar 1977 wurde der Ortsteil Au der Stadt Schopfheim in die Gemeinde Todtmoos (Landkreis Waldshut) umgegliedert.

Nach Abschluss der Gemeindereform umfasst der Landkreis Lörrach 35 Gemeinden, darunter acht Städte und hiervon wiederum drei „Große Kreisstädte“ (Lörrach, Rheinfelden (Baden) und Weil am Rhein). Größte Stadt ist Lörrach, kleinste Gemeinde ist Böllen, die zugleich die kleinste Gemeinde des Bundeslandes ist.

Landrat

Erster Landrat des modernen Landkreises Lörrach wurde 1939 Albert Peters, der bereits seit 1934 als Landrat für das Bezirksamt Lörrach zuständig war.

Siehe auch

Literatur

  • Karl Stiefel: Baden 1648 – 1952. Band II, Karlsruhe 1979, S. 1133–1145.
  • Cornelius Gorka: Die Vorgeschichte. Amtskörperschaften, Oberämter, Landkreise und ihre Interessenvertretungen bis 1945. Baden. In: 50 Jahre Landkreistag Baden-Württemberg herausgegeben vom Landkreistag Baden-Württemberg, Stuttgart 2006, S. 12–18 pdf 11,8 MB; abgerufen am 28. Februar 2018
  • Georg Fuchs: Der Landrat: Karrierewege, Stellung, Amtsführung und Amtsverständnis, 3.2.2 Der badische Amtsvorsteher, Oberamtmann und Kreishauptmann, S. 67–69 Digitalisat mit beschränkter Einsicht

Rechtsgrundlagen


Weblinks

Einzelnachweise

  1. formal war die Grafschaft Tirol kein Reichsstand, es war aber die oberste für den Breisgau zuständige Verwaltungseinheit des Reichsstandes Österreich
  2. Beilage Lit. A: zum Organisations-Rescript vom 26. November 1809. In: Großherzoglich Regierungsblatt Nr. L vom 9. Dezember 1809, S. 403–414; hier S. 406; die neue Organisation sollte gemäß Organisations-Rescript spätestens per 23. April 1810 umgesetzt sein
  3. Friedensvertrag vom 26. Dezember 1805 aber Protokoll über die gepflogene Landes-Übergabe vom 15. April 1806
  4. Regierungsblatt des Großherzogthums Baden, Nr. 23 vom 7. Juli 1807, S. 93-100; hier S. 95
  5. Regierungsblatt des Großherzogthums Baden, Nr. 23 vom 7. Juli 1807, S. 93-100; hier S. 95
  6. Regierungsblatt des Großherzogthums Baden, Nr. 23 vom 7. Juli 1807, S. 93-100; hier S. 95
  7. Beilage Lit. A: zum Organisations-Rescript vom 26. November 1809. In: Großherzoglich Regierungsblatt Nr. L vom 9. Dezember 1809, S. 403–414; die neue Organisation sollte gemäß Organisations-Rescript spätestens per 23. April 1810 umgesetzt sein
  8. Großherzoglich Badisches Regierungsblatt vom 9. Dezember 1809, S. 404–407
  9. Großherzoglich Badisches Staats- und Regierungs-Blatt 1832, S. 133–134
  10. Gesetz, die Organisation der inneren Verwaltung betreffend. V. Von den Kreisverbänden und den Bezirksverbänden. In: Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt. Nr. XLIV. vom 24. Oktober 1863
  11. Badisches Gesetz- und Verordnungs-Blatt Nr. XXXI. vom 30. Juli 1864
  12. Badisches Gesetz- und Verordnungs-Blatt Nr. 50 vom 23. August 1923
  13. siehe Stiefel S. 1138
  14. Badisches Gesetz- und Verordnungs-Blatt Nr. 11 vom 28. Juni 1939
  15. Verordnung zur Durchführung Landkreisordnung vom 24. Juni 1939. In: Badisches Gesetz- und Verordnungs-Blatt Nr. 11 vom 28. Juni 1939
  16. siehe Stiefel S. 1139
  17. Verordnung Nr. 60 über die Wahlen zu den Kreisversammlungen in Baden vom 2. September 1946. In: Amtsblatt der Landesverwaltung Baden. Französisches Besatzungsgebiet. Nr. 15 vom 20. September 1946
  18. siehe Wolfgang Bechtold: Der Kreis Lörrach in Gegenwart und Zukunft. In: Der Kreis Lörrach, Konrad Theiss, Stuttgart und Aalen 1971, S. 209
  19. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 498 und 520 ff.