Benutzer:Zieglhar/Reichsflagge 1935
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Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1145)
Schwarz-Weiß-Rot#Zeit des Nationalsozialismus Die während der Zeit des Nationalsozialismus eingeführten deutschen Hoheitssymbole wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs durch das erste Kontrollratsgesetz der alliierten Siegermächte vom 20. November 1945 offiziell aufgehoben. Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht
Rechtsgrundlagen
Wikisource: Reichsflaggengesetz. Vom 15. September 1935. – Quellen und Volltexte
- Verordnung über die Reichskriegsflagge, die Gösch der Kriegsschiffe, die Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz und die Flagge des Reichskriegsministers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht. Vom 5. Oktober 1935
- Verordnung über die Reichsdienstflagge. Vom 31. Oktober 1935
- Erlaß über die Führung der Reichsdienstflagge. Vom 31. Oktober 1935