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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Schnelllöschung deines Eintrags

Hallo, du hast einen Artikel eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen zur Löschung vorgeschlagen wurde bzw. bereits gelöscht worden ist.

Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. Auf deinen Textbeitrag treffen einer oder mehrere dieser Punkte zu:

  • Der Gegenstand des Artikels ist ohne Zweifel für eine Enzyklopädie nicht relevant. Beachte bitte, dass Wikipedia kein allgemeines Personen-, Vereins-, Organisations- oder Firmenverzeichnis ist. Ein Anhaltspunkt für die Bedeutung ist beispielsweise, ob eine Person oder eine Organisation auch in anderen Nachschlagewerken vorkommt.


Was nun?

Sollte Dein Beitrag noch existieren und nur zur Schnelllöschung vorgeschlagen sein, so setze, sofern sinnvoll, deinen Einspruch mit entsprechender Begründung direkt unter die Begründung des Schnelllöschantrags im Artikel.

Sollte der Artikel bereits gelöscht sein: Stelle nicht erneut deinen Textbeitrag oder einen Protest gegen die Löschung ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe aber zunächst deinen Text kritisch nach den oben genannten Punkten. Schaue dann ins allgemeine Lösch-Logbuch, ins Löschlog des Artikels, zu dem dir ein Link nach der Löschung angezeigt wird, und frage erst danach bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund, bzw. bitte um Wiederherstellung.

Falls nicht mangelnde Relevanz der Löschgrund war, kannst du deinen Artikel als angemeldeter Benutzer auch in deinem Benutzernamensraum soweit vorbereiten, dass er unseren Kriterien entspricht. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu findest du unter Wikipedia:Dein erster Artikel. LKD 16:41, 17. Sep. 2010 (CEST)


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