Benutzer Diskussion:Benatrevqre/Archiv/2010/September
"Unbegründet"???
Das Zitat wurde von mir mit dem Hinweis entfernt, dass es schon vor dem Zusammentreffen von Kaiser Franz Joseph I. mit Eduard VII. bekannt war. [1] Du siehst das als einen unbegründeten Einwand und revertierst. [2]
Auf der Disk vom Artkel ist die ganze Story [3] Ebenso auf Wikiquote. --Franz (Fg68at) 00:33, 1. Sep. 2010 (CEST)
- Dein Bearbeitungskommentar war mißverständlich, in ihm wurde bzw. hatte ich offensichtlich deine damalige Löschung falsch verstanden. Sei's drum. Was mich aber viel mehr verwundet, ist die Tatsache, dass du damit jetzt erst nach einem dreiviertel Jahr (!!) auf meiner Benutzerdisku erscheinst. --Benatrevqre …?! 00:53, 1. Sep. 2010 (CEST)
- Weil ich gerade wieder auf Wikiquote war, schaute, was ich so gemacht hatte (mich dort vertan habe) und dann den Satz nochmals in Google eingegeben hatte und auf den Artikel stieß. Und dann dachte ich mir: Hast du das nicht schon mal als falsch entfernt? :-) --Franz (Fg68at) 01:10, 1. Sep. 2010 (CEST)
SPP
Hallo Benatrevqre, magst Du bitte Deine Auseinandersetzung mit "Jesusfreund" auf einer eurer beiden Benutzerdisks weiterführen? Die SPP "Giro" wird durch eure kleine Einzelfehde nicht übersichtlicher. Danke für Dein Verständnis und Gruß, --Felistoria 18:36, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Danke, das braucht's nicht. Sehe für ein Weiterführen keine Notwendigkeit, weder für mich noch die Sperrprüfung Giro. Gruß --Benatrevqre …?! 18:59, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Gut, vielen Dank! Besten Gruß, --Felistoria 19:03, 13. Sep. 2010 (CEST)
Hallo. Ich wurde wie du aufgefordert, den Dialog mit dir direkt auf Benutzerseiten zu führen, darum komme ich mal hierher.
Zu deiner letzten Behauptung "geflissentlich außer Acht lassen": Ich hatte soeben, kurz davor, mit Diff gepostet, "So sah anfangs seine "Entschuldigung" aus" (nämlich ein lapidares "Najagut"). Jeder, der sich diesen und den folgenden Diff ansieht, erkennt sofort, dass Miraki Giro erst selber freundlich auffordern musste, bis er zu einer ernsthaften Entschuldigung bereit war. Und jeder, der meine Verlaufsbeschreibung gelesen hat, kann nicht übersehen, dass Giro trotz angeblich "abgeschlossener" Konflikte mit Miraki sowohl diesen als auch alle anderen unverändert weiter der Inkompetenz bezichtigt (darunter zwei ausgebildete Historiker, einen Geschichtslehrer und einen für einen Geschichtsartikel u.a. von heute anerkannten Historikern Ausgezeichneten wohlgemerkt), und grundlos bepöbelt hat: zuletzt als "blutige Laienschar" und "Revisionistenchor". Nichts ist also abgeschlossen, weil Giro selbst es ja fortgesetzt hat.
Dies zu ignorieren bedeutet, dass du Giros Angriffen im Kern wenn nicht Recht gibst, dann zumindest so tust, als seien andere dafür irgendwie mitverantwortlich und Giros "Re-aktion" auf eine flapsige Aufforderung nach Belegen für einen vorherigen Vorwurf sei irgendwie zu relativieren oder zu entschulden. Und das ohne jeden Beleg, auf einer öffentlichen Seite, während es um eine Sperrprüfung wegen eines krassen Ausrasters geht. Ich denke, du weißt genau, dass das nicht geht.
Giro hat im Übrigen auch in Sachfragen seit mindestens Mitte August seltenst richtig gelegen, nachweislich fast nichts belegen können, was er behauptet hat, sich laufend krasse Fehler erlaubt, diese nie zugegeben und demzufolge nur noch von bekannten fachlich inkompetenten Stalkern Unterstützung erhalten, die nur Personalkonflikte suchen und schüren. Falls du in deren Horn tuten willst, werde ich dich nicht weiter dran hindern, aber dann ist halt öffentlich bekannt, wo du dich einsortierst. Jesusfreund 19:12, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Hallo Jesusfreund, da ich mich inhaltlich nicht mit eurer Diskussion beschäftigt habe, kann ich folglich auch nichts darüber sagen, ob ihr oder Giro inhaltlich bei den Diskussionen um die verschiedenen Wiki-Artikeln recht habt oder falsch liegt.
- Ich maße mir aber keine Spekulationen darüber an, ob Giro erst zu einer damaligen Entschuldigung – die aber nachweislich stattgefunden hat! – aufgefordert werden musste oder ob er nicht von sich aus – vielleicht nachdem er ein, zwei Nächte darüber geschlafen hatte – selbst zu diesem Entschluss gekommen wäre. Fakt ist, er hat sich für diese in der Tat nicht angebrachte Entgleisung entschuldigt. Somit sollte man die Sache auch beilegen.
- Unter gleichen Voraussetzungen werde ich mir bezüglich eurer Auseinandersetzung auch kein Urteil erlauben, inwieweit es gerechtfertigt oder auch eben nicht ist, euch der Inkompetenz zu bezichtigen. Gleichfalls gehe ich schon – allgemein für alle Artikel und nicht unmittelbar auf euch bezogen – in einer Erwartungshaltung davon aus, dass man von „zwei ausgebildete[n] Historiker[n], eine[m] Geschichtslehrer und eine[m] für einen Geschichtsartikel u. a. von heute anerkannten Historiker“ fachliche Kompetenz und entsprechendes Hintergrundwissen voraussetzen darf, sie sich also fundiert mit der Thematik auseinander gesetzt haben und wissenschaftlich aus zuverlässigen Informationsquellen zur aktuellen Forschung rezipieren. Ob ihr und Giro dieser Erwartungshaltung gerecht worden seid und zukünftig werdet, zeigt sich an euren Bearbeitungen durch hoffentlich neutral und objektiv formulierte Sätze und an euren hoffentlich durch reputable Quellen gestützten Argumenten in einer (zukünftig) sachlich geführten Diskussion.
- Da ich, wie ausgeführt, mich inhaltlich nicht beteiligen werde – auch weil mein Arbeitsgebiet neben geschichtlichts- und politikwissenschaftlichen Artikeln sich im i.e.S. eher auf den juristischen Hintergrund bezieht –, ist der Vorwurf, „dass [ich] Giros Angriffen im Kern wenn nicht Recht [geben]“ würde, natürlich völlig unbegründet und haltlos. Da ich euren Konflikt objektiv betrachte – aber natürlich auch hinblicklich dessen, dass hier einer gegen mehrere diskutiert respektive streitet –, sind meine Einwände auch nicht so verstehen, dass „andere dafür irgendwie mitverantwortlich [seien]“ für Giros letztlicher Antwort auf seiner Benutzerdiskussionsseite. Wohl aber gehe schon davon aus, dass er sich provoziert fühlte, wenn auch seine Reaktion suboptimal gewesen ist; ich sehe aber in seinem an Volkes Simme – und nicht an Miraki – gerichteten Kommentar weder etwas weiter Eskalierendes noch etwa – wie m.E. übertrieben vorgeworfen – eine Gewaltandrohung. Da ich mit Giro durchaus auch angenehm zusammengearbeitet habe, erkenne ich in seinem corpus delicti viel mehr eine ironische und bewusst zynische Bemerkung, der abgesehen von einem in der Tat nicht erlaubten Eingriff in WP:ANON – falls dieser Vorwurf sich als wahr herausstellt – aber nicht viel beizumessen ist; jedenfalls keinen „krassen Ausraster“ und folglich keine überzogene Sperrdauer von 4 Wochen.
- Dass „Giro […] im Übrigen auch in Sachfragen seit mindestens Mitte August seltenst richtig gelegen“ habe und er „nachweislich fast nichts belegen [könnte], was er behauptet hat“, kann ich weder dementieren noch bestätigen, was eure direkte Auseinandersetzungen anbelangt. Denn so genau habe und werde ich mich nicht hineinlesen in euren über Wochen anhaltenden, emotional und durchaus öffentlich geführten Disput. Es erscheint mir auch müßig und dient auch im Nachhinein nicht der gegenwärtigen Sperrprüfung Giros. Jedenfalls aber, und da stimme ich dir ausdrücklich nicht überein, gilt deine Einschätzung von Giros Kompetenz keineswegs hinsichtlich der Artikel, an denen ich mit ihm zusammengearbeitet habe. Er hat stets sachlich und plausibel argumentiert und auch Belege geliefert; dein Pauschalurteil entbehrt also in dieser Härte jeder Grundlage.
- Jedenfalls verwehre ich mich aufs Schärfste gegen Schmähungen von dir oder des Vorwurfs im Sinne deiner (!) schubladenhaften Einsortierung als „bekannten fachlich inkompetenten Stalker“. Ich habe daher kein Anliegen, etwa in „deren Horn [zu] tuten“, sondern viel mehr auf eine gravierende Einseitigkeit und Nachtreterei in der Sperrprüfung hinzuweisen und auch – dir offensichtlich nicht genehme – Sachverhalte zu beleuchten, wenn sie das Maß, das für die Projektseite WP:SPP dienlich ist, übersteigen, und du diese nur leichtfertig, aber nicht gerechtfertigt als „Falschbehauptungen“ zu vernachlässigen gedenkst. --Benatrevqre …?! 20:29, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Gähn. "Da ich mich inhaltlich nicht mit eurer Diskussion beschäftigt habe, kann ich folglich auch nichts darüber sagen..." Hättest du es mal dabei belassen, statt dermaßen viel und dummes Zeug zu posten über lauter Dinge, die du nicht geprüft hast und nicht beurteilen kannst. Jesusfreund 21:21, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Dir fehlt offenbar die Fähigkeit, als Beteiligter bzw. Befangener zwischen Inhalten in einer Diskussion und ungerechtfertigtem Herantragen von teils überzogenen Unterstellungen über Giro in seiner Sperrprüfung zu unterscheiden. Oder glaubst du etwa, dass man Historiker oder Geschichtslehrer sein muss, um auf verfahrenstechnische Missstände hinweisen zu können oder zu dürfen, zumal es in der Sperrprüfung gar nicht um inhaltliche, also geschichtliche Fragen geht?! Dieser deiner Auffassung jedenfalls folge ich nicht. --Benatrevqre …?! 21:38, 13. Sep. 2010 (CEST)
Schaffung internationaler Qualitätsstandards
Lear 21 hat vor allem ein geschaffen: einen ordentlichen Sockenzoo, der in der en:wp zu einem stattlichen Sperrlog mit indefinitem Abschluss geführt hat. Nur mal so als kleinen Hinweis. --Felix fragen! 18:57, 21. Sep. 2010 (CEST)
- Wirft zwar kein gutes Licht auf ihn, aber solange entsprechendes Verhalten nicht auch in der de.wp bekannt ist, soll's nicht weiter relevant sein. --Benatrevqre …?! 19:05, 21. Sep. 2010 (CEST)
Auslegungskompetenz des BVerfG
Hallo Benatrevqre,
bei der Bearbeitung des Lemmas Bundesverfassungsgericht in der Version vom 4. Juni 2010, 03:47 Uhr hat Du folgenden Satz eingefügt: "...das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wie das Grundgesetz auszulegen ist.".
Die Auslegungskompetenz des BVerfG ergibt sich ausschließlich aus Art. 93 Abs. 1 Ziff. 1 GG:
- Art 93
- (1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
- 1. über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;
Auslegungen sind also ausschließlich bei Organstreitigkeiten möglich und betreffen auch nicht das Grundgesetz als solches, sondern das GG im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten eines Verfassungsorgans. Demzufolge ist Deine Aussage, "...das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wie das Grundgesetz auszulegen ist." falsch, da sie den Eindruck erweckt, das BVerfG würde die Kompetenz zur grundsätzlichen und alles betreffenden Auslegung des Grundgesetzes haben. Sei so nett und berichtige die Fehlinformation. Grüße von einem freundlichen Beobachter -- 89.247.37.234 13:16, 21. Sep. 2010 (CEST)
- Deiner Ansicht nach legt das BVerfG das Grundgesetz also nur im Rahmen eines Organstreits, nicht aber im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde aus ("... anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz ... mit eigenen Rechten ausgestattet sind"). Ist dein Einwand so zu verstehen? Falls ja, träfe er nicht zu. --Pincerno 15:07, 21. Sep. 2010 (CEST)
- Unsubstantiiert, mangels Begründung.-- 89.247.45.217 11:45, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Die IP hat insoweit recht, als der Satz mißverständlich interpretiert werden kann, denn das BVerfG besitzt weder ein Interpretationsmonopol noch betreibt es prinzipale Verfassungsauslegung. Ich werde den Artikelsatz verbessern und noch eine Quelle beifügen, so dass der eigentliche Fokus, bei dem das BVerfG mit seiner Letztauslegung des GGs entscheidet, nämlich Verfassungsstreitigkeiten, hervorgehoben wird. Gruß --Benatrevqre …?! 15:30, 21. Sep. 2010 (CEST)
- Den Verfasser den BVerfGG, Willi Geiger, als einen der Ersten, welche diese vom GG abweichende Meinung vertraten, mit seiner nationalsozialistischen Vergangenheit als Todesurteile erwirkt habender Staatsanwalt, als Referenz der Behauptung der über Art. 93 Abs. 1 Ziff. 1 GG hinausgehenden Auslegungskompetenz des BVerfG zu nutzen (also den Verursacher als seine eigene Referenz), hilft nicht bei der Lösung des logischen Problems des Mangels am Nachweis dieser Behauptung. Als Referenz kann hier ausschließlich der Wortlaut des GG herangezogen werden, zumal Art. 93 Abs. 1 Ziff. 1 GG diese Auslegungskompetenz abschließend klärt. Ich weiß, dass dieses Ammenmärchen von der uneingeschränkten Auslegungskompetenz des BVerfG immer wieder gern ungeprüft von der "herrschenden Meinung" kolportiert wird - nutzt es der Lehre doch zur Gesetzgebungspraxis durch die Hintertür - jedoch fehlt es an den für eine Enzyklopädie erforderlichen Nachweisen und ist daher als persönliche Theoriefindung zu werten. Ausschließlich ein sich aus dem GG abzuleiten habender gerichtsfähiger Nachweis dieser Kompetenz kann hier gelten.-- 89.247.45.217 11:45, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Ist nun drin. Danke für den Hinweis. --Benatrevqre …?! 17:22, 21. Sep. 2010 (CEST)
- Deine Zweifel sind unbegründet, auch ist Geigers Vergangenheit hier im Grunde irrelevant. Wenn du dir die Mühe machen würdest, einmal gerade den ersten Einzelnachweis zu überprüfen, würde dir auffallen, dass deine Befürchtung einer "uneingeschränkten Auslegungskompetenz des BVerfG" nicht zutrifft, das habe ich dir aber in meiner vorigen Antwort unlängst geschrieben; bei Hillgruber/Goos, Verfassungsprozessrecht, wird es ab § 1 III ausführlich erläutert. Ich habe Geiger nur deswegen mit eingebracht, um eben auch dessen Ansicht darzulegen. Ich gebe dir recht, dass Geiger hier nicht zuviel Raum beizumessen zu, aber das ist doch gegenwärtig auch gar nicht der Fall; er kommt lediglich in einer Fußnote vor. Vielleicht kann man dort – falls erforderlich – ja noch einen passenden Fußnotensatz hinzusetzen.
- Habe noch leicht am Text gefeilt, so sollte es nun deutlicher sein. --Benatrevqre …?! 11:59, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Nichtdestotrotz ist die Aussage "das Bundesverfassungsgericht (wäre) [...] maßgeblicher Letztinterpret des Grundgesetzes" eindeutig falsch. Es gibt hierfür keinen Beleg - sollte Dir ein derartiger bekannt sein, bitte beifügen (Anm. Kommentare sind ggf. keine Belege). Ausschließlich die Protokolle des Parlamentarischen Rates und darüber hinaus der Wortlaut des Grundgesetzes sind entscheidend für die Interpretation seines Inhaltes. Die Auslassung dieser nicht belegten Behauptung tut dem BVerfG und seinen Aufgaben keinen Abbruch und verhindert gerade "Fehlinterpretationen". Ich weiß, dass diese angebliche Kompetenz dem BVerfG gern unterstellt wird, über die Gründe mag man trefflich spekulieren, es hat diese Kompetenz aber nicht; es ist der "Hüter der Verfassung", also des Wortlauts des Grundgesetzes und nicht sein Interpreter. Es fehlt ihm dazu die konstitutive Macht, ebenso wie dem Bundestag (vgl. BVerfGE 1, 14 - Südweststaat Leitsatz 21).-- 89.247.45.217 15:23, 22. Sep. 2010 (CEST) Update: Aus einem sehr wohl vorhandenen "Letztentscheidungsrecht" lässt sich kein "Interpretationsrecht" ableiten.-- 89.247.45.217 15:33, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Eindeutig falsch sicherlich nicht. Offensichtlich lässt du geflissentlich außer Acht, dass ich den Beleg iSv WP:Belege und WP:EN unlängst beigebracht habe. Der von dir bestrittene Satz ist sogar wörtlich daraus übernommen! Hier, ich habe sogar noch einen Google-Books-Link beigefügt, vielleicht glaubst du mir ja jetzt endlich.
- Im Übrigen wäre ein Verweis auf die Ratsprotokolle und den Wortlaut des Grundgesetzes nahe an der Theoriefindung, jedenfalls wäre es original research. Für uns in der WP zählt aber in erster Linie Sekundärliteratur resp. die Lehrmeinung. --Benatrevqre …?! 16:00, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Gütevorschlag: "...das Bundesverfassungsgericht entscheidet demnach über die ihm vorgelegten Verfassungsstreitigkeiten im Rahmen seiner aus Art. 93 Abs. 1 GG hervorgehenden Kompetenzen.".-- 89.247.45.217 16:59, 22. Sep. 2010 (CEST) Update: Danke für die Freischaltung der Kritik bei informationelle Selbstbestimmung. -- 89.247.45.217 17:02, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Nichtdestotrotz ist die Aussage "das Bundesverfassungsgericht (wäre) [...] maßgeblicher Letztinterpret des Grundgesetzes" eindeutig falsch. Es gibt hierfür keinen Beleg - sollte Dir ein derartiger bekannt sein, bitte beifügen (Anm. Kommentare sind ggf. keine Belege). Ausschließlich die Protokolle des Parlamentarischen Rates und darüber hinaus der Wortlaut des Grundgesetzes sind entscheidend für die Interpretation seines Inhaltes. Die Auslassung dieser nicht belegten Behauptung tut dem BVerfG und seinen Aufgaben keinen Abbruch und verhindert gerade "Fehlinterpretationen". Ich weiß, dass diese angebliche Kompetenz dem BVerfG gern unterstellt wird, über die Gründe mag man trefflich spekulieren, es hat diese Kompetenz aber nicht; es ist der "Hüter der Verfassung", also des Wortlauts des Grundgesetzes und nicht sein Interpreter. Es fehlt ihm dazu die konstitutive Macht, ebenso wie dem Bundestag (vgl. BVerfGE 1, 14 - Südweststaat Leitsatz 21).-- 89.247.45.217 15:23, 22. Sep. 2010 (CEST) Update: Aus einem sehr wohl vorhandenen "Letztentscheidungsrecht" lässt sich kein "Interpretationsrecht" ableiten.-- 89.247.45.217 15:33, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Warum Gütevorschlag? Der Satz ist nachweislich korrekt. Sogar klar ersichtlich – selbst wenn man das Buch nicht zuhause liegen hat. Sorry, ich sehe in deinem Kommentar keinen plausiblen guten Grund, weshalb man den gegenwärtigen Satz, der wörtlich aus besagter, o.g. reputabler und iSv WP:Q zuverlässiger Informationsquelle zitiert ist, durch eine schwammige Formulierung ersetzen sollte. Außerdem ist dies ein Einleitungssatz; der Bezug und Verweis auf den einschlägigen Grundgesetz-Artikel kommt weiter unten im entsprechenden Absatz doch genug zum Tragen. Der Leser möchte in der Einleitung eine prägnante Zusammenfassung, mit einem Verweis auf die Rechtsnorm kann er nichts anfangen. --Benatrevqre …?! 17:08, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Der Satz ist dahingehend nicht korrekt ("Eindeutig falsch sicherlich nicht", also auch nicht eindeutig richtig), als dass er die Annahme zulässt, das BVerfG könnte "wie es will" interpretieren. Bitte füge auf jeden Fall die Kompetenzen gemäß Art. 93 Abs. 1 GG ein; zur Vorsorge gegen Missinterpretationen. Es wird (auch aufgrund des hiesigen Lemmas) viel zu viel schwadroniert, das BVerfG können das GG auslegen, wie es will, sogar entgegen seinem Wortlaut. Es wird dem BVerfG nicht schaden und dem Grundgesetz nutzen.-- 89.247.45.217 17:15, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Ich füge noch "gemäß Art. 93 Abs. 1 GG" hinzu. Aber das sollte reichen. --Benatrevqre …?! 17:23, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Wenn Du es netterweise noch verlinkst, kann ich damit leben ;-)-- 89.247.45.217 17:26, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Ok, ist nun auch verlinkt. Gruß --Benatrevqre …?! 17:36, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Danke. Vielleicht könntest Du auch die inhaltsgleiche Kritik von informationelle Selbstbestimmung bei dem Volkszählungsurteil sichten. Gruß retour, -- 89.247.45.217 17:43, 22. Sep. 2010 (CEST) Update: Danke für die (in der WP seltene) Unterstützung. -- 89.247.45.217 17:46, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Gern geschehen. --Benatrevqre …?! 17:51, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Danke. Vielleicht könntest Du auch die inhaltsgleiche Kritik von informationelle Selbstbestimmung bei dem Volkszählungsurteil sichten. Gruß retour, -- 89.247.45.217 17:43, 22. Sep. 2010 (CEST) Update: Danke für die (in der WP seltene) Unterstützung. -- 89.247.45.217 17:46, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Ok, ist nun auch verlinkt. Gruß --Benatrevqre …?! 17:36, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Wenn Du es netterweise noch verlinkst, kann ich damit leben ;-)-- 89.247.45.217 17:26, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Ich füge noch "gemäß Art. 93 Abs. 1 GG" hinzu. Aber das sollte reichen. --Benatrevqre …?! 17:23, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Der Satz ist dahingehend nicht korrekt ("Eindeutig falsch sicherlich nicht", also auch nicht eindeutig richtig), als dass er die Annahme zulässt, das BVerfG könnte "wie es will" interpretieren. Bitte füge auf jeden Fall die Kompetenzen gemäß Art. 93 Abs. 1 GG ein; zur Vorsorge gegen Missinterpretationen. Es wird (auch aufgrund des hiesigen Lemmas) viel zu viel schwadroniert, das BVerfG können das GG auslegen, wie es will, sogar entgegen seinem Wortlaut. Es wird dem BVerfG nicht schaden und dem Grundgesetz nutzen.-- 89.247.45.217 17:15, 22. Sep. 2010 (CEST)
Spätzündung
Leider muss ich dich nochmals nerven... Ich habe erst jetzt einen Denkfehler bemerkt, der zumindest mir im Lemma Volksgenosse unterlaufen ist. Bitte, sieh einmal in der Disku dort nach. MfG --Holgerjan 20:16, 23. Sep. 2010 (CEST)
- Hallo, werde mir das so bald wie möglich mal näher ansehen. --Benatrevqre …?! 14:04, 24. Sep. 2010 (CEST)