Benutzer Diskussion:Benatrevqre/Archiv/2014/November

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Bundesstaat

Hallo, Du hast meine Änderungen in der oben genannten BKL rückgängig gemacht mit der Behauptung, es wäre keine stilitische Verbesserung. Du findest also, dass die Befehlsform („siehe“) besser als das Angebot auf einen Link zu klicken. Ich bin da anderer Meinung, ich lasse mir nicht gerne etwas befehlen. Mich würde es mal interessieren, was Deiner Meinung nach stilistisch an einer Befehlsform besser ist, als die Version, die ich gewählt habe. -- Clemens Franz (Diskussion) 10:26, 23. Nov. 2014 (CET)

Siehe dazu ;-) : Wikipedia:Assoziative Verweise. --Oltau  15:29, 23. Nov. 2014 (CET)
Hallo Clemens Franz, weder beinhaltet m.E. die gegenwärtige Status-quo-Fassung weder eine Befehlsform noch gibt es eine zwingende Regelung, dass auf BKL-Seiten nicht ein in Lexika allgemein üblicher "Siehe"-Verweis eingesetzt werden dürfte. Benatrevqre …?! 15:36, 23. Nov. 2014 (CET)
Hallo, "siehe" soll keine Befehlsform sein? Das finde ich komisch. Und die Assoziativen Verweise finde ich auch nicht sonderlich gut, auch wenn es in anderen Lexika üblich ist. Die Wikipedia muß sich nicht an anderen Lexoka orientieren, und Dinge übernehmen, die bei gedruckten Lexika aus Platzmangel gemacht werden. Wir haben genug Platz. Aber das ist nur meine Meinung. Lassen wir es dabei. -- Clemens Franz (Diskussion) 15:54, 23. Nov. 2014 (CET)
Ich frage mich, wo hier ernsthaft ein Problem besteht. Ich hatte im Übrigen auch aufgrund der stilistischen Verschlechterung zurückgesetzt, da in der Status-quo-Fassung bewusst der Begriff "(Mit-)Gliedstaat" in ebendieser Schreibung gewählt wurde, um semantisch darauf hinzuweisen, dass ein Gliedstaat nicht zwingend ein Teilstaat ist, sondern in seinem Wesen auch ein weiterhin souveränes völkerrechtliches Subjekt sein kann, eben ein Mitgliedstaat eines Staatenbundes, also einer Verbindung von Staaten, wobei die Verbindung selbst kein (übergeordneter) Staat ist und somit nicht — sprachlich verwirrend — aus Teilstaaten, sondern vielmehr Einzelstaaten besteht. Diesem schwerwiegenden Aspekt wurde durch die jüngsten Änderungen nicht Rechnung getragen. Daher steht im ersten Spiegelstrich übrigens auch das wesentliche Unterscheidungswort "staatsrechtliche [Verbindung]". Benatrevqre …?! 18:44, 23. Nov. 2014 (CET)