Benutzer Diskussion:Bert.Kilanowski/Archiv/2015)

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Dein Pauschalrevert in Feinstaub

Hallo Bert, zum wiederholten Male hast du mich pauschal revertiert ([1]). Dies empfinde ich als ausgesprochen unhöflich, zumal durch deinen Revert wieder Fehler bzw. Unstimmigkeiten in den Artikel eingetragen werden. Da dir mein Bearbeitungskommentar wohl nicht reichte, können wir die Veränderungen in diesem Einzelfall auch einmal im Einzelnen durchgehen:

  • Ersatz von Einatembare Fraktion durch Einatembarer Staub: nach der bisherigen Quellenlage (DIN EN 481, TRGS 900) ist der Begriff "Einatembarer Staub" eine Begriffsbildung von dir und somit ein Verstoß gegen WP:KTF.
  • "Im Bereich Arbeitsschutz wird Feinstaub als Teil von genormten Staubfraktionen betrachtet." Der Satz ist im Prinzip okay, aber dann, wenn er alleine übrig bleibt, von ziemlicher Banalität.
  • "Die Norm DIN EN 481 legt alveolengängigen A-Staub, thoraxgängigen T-Staub sowie einatembaren E-Staub fest." Die Norm DIN EN 481, die mir vorliegt, enthält an keiner Stelle die Worte Staub oder Stäube. Da der Satz aber durch einen Einzelnachweis abgesichert ist, können wir uns den mal anschauen: [2]. Dort steht als Definition für Feinstaub: "Bezeichnung für Staub, der sich aus feinen Partikeln zusammensetzt. Meist liegen Gemische von Teilchen unterschiedlichen Durchmessers vor (Partikelgrößenverteilung). Die Durchmesser der Feinstaubpartikeln sind definitionsgemäß kleiner als ca. 0,1 mm. Dies entspricht etwa dem Durchmesser eines menschlichen Haares." Vielleicht kannst du mir den Zusammenhang mal verdeutlichen. Mir offenbart er sich gerade nicht. Da ich gesehen habe, dass der Beitrag ursprünglich von Benutzer:Kopiersperre eingebracht wurde ([3]): @Kopiersperre: kannst du etwas zur Aufklärung beitragen?
  • Ersatz von Arbeitsplatzgrenzwert durch Allgemeiner Staubgrenzwert: der Einzelnachweis für diesen Satz [4] enthält die Formulierung "Für den A-Staub gilt ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 1,25 mg/m3, für den E-Staub liegt der AGW bei 10 mg/m3." Hier bitte ich ebenfalls um Aufklärung, warum der Arbeitsplatzgrenzwert aus dem Nachweis nicht der Wiki-Arbeitsplatzgrenzwert ist.

In einem anderen Beitrag ([5]) hast du angeregt, ich möge mich ebenfalls anmelden. Als leidenschaftlicher Anhänger des Vier-Augen-Prinzips empfinde ich es gar nicht schlecht, wenn meine Beiträge noch einmal kritisch gegengelesen werden. Das automatische Sichten "etablierter" Autoren verstößt gegen dieses Prinzip. Auch ist das Arbeiten ohne Benutzerkonto für mich eine Garantie, dass ich nicht in jeder IP einen zu bekämpfenden Feind erblicke. Gruß--88.76.166.230 11:51, 6. Apr. 2015 (CEST)

Hallo IP: Du haste deine Änderung mit der Aussage Falschaussage entfernt (in der Norm steht dazu nichts und der Nachweis gibt es auch nicht her), Links gefixt) begründet. Dabei hast Du den folgenden Satz: Falls für einen Stoff nicht anders explizit festgelegt, gilt, wie in der TRGS 900 definiert, seit 14. Februar 2014 der allgemeine Staubgrenzwert, ... durch: Falls für einen Stoff nicht anders explizit festgelegt, gilt, wie in der TRGS 900 definiert, seit 14. Februar 2014 der Arbeitsplatzgrenzwert, .... Dies ist keine Verbesserung sondern eine Generalisierung die eine wichtige Information (allgemeiner Staubgrenzwert) unterschlägt. Der "allgemeine Staubgrenzwert" ist der Arbeitsplatzgrenzwert der immer dann gilt, wenn für eine Substanz, die als Staub anfällt, kein anderer Grenzwert definiert ist (nachzulesen in der TRGS 900 Seite 4 und 15). Der Begrff Arbeitsplatzgrenzwert ist in diesem Satzzusammenhang also weniger sinnvoll, da es hier ja explizit um den Artikel Feinstaub und nicht etwa um Lösungsmittel oder Gase geht.

Ich behandle Einträge von IP's grundsätzlich nicht anders als von angemeldeten Benutzern und - von Einzelfällen abgesehen - sichte und verbessere ich, anstatt zu revertieren. Wer aber ständig mit Pauschalaussagen wie Falschaussage, Fehlvermutung, und herabwertenden Kommentaren die Arbeit anderer Autoren schlecht macht, muss sich gefallen lassen, dass seine Einstellungen genauso kritsch geprüft werden. Deine Änderungen waren - wie angeführt - (zumindest) zum Teil falsch, daher habe ich Sie revertiert. Dass dabei auch Verbesserungen rückgängig gemacht werden, liegt in der Natur des Sichtens.

Was das Vier-Augen-Prinzip betrifft: Wikipedia Beiträge von angemeldeten Benutzern werden in der Redaktion Chemie genauso, in der Regel sogar kritischer, geprüft, als die von unangemeldeten Benutzern. Dass Du bei deiner Arbeit in Wikipedia leider eher auf Konfrontation als auf Kooperation setzt, hast Du ja schon bei der Diskussion:Adsorbens deutlich gemacht. Wenn ein registrierter Benutzer sich nicht an Wikiquette oder Keine persönlichen Angriffe hält, kann er gesperrt werden. Als unangemeldeter Benutzer kann man einfach seinen Router neu starten und schon kann's weiter gehen ... --Bert (Diskussion) 13:39, 6. Apr. 2015 (CEST)

Hatte ich erwartet, dass du auf alle Punkte eingehst? Wenn ja, wäre ich jetzt enttäuscht. Kriege ich da noch etwas zu lesen?
Du bist nur auf einem meiner Punkte eingegangen, und auch da gilt, dass der Einzelnachweis, den ich oben bereits zitiert habe, deine Aussage nicht deckt, sondern meine untermauert. Wenn du über weiterführende Informationen zu verfügst, dann trage sie bitte in den Artikel ein. So ist das nur trotziges Beharren auf einem Standpunkt, der fachlich nicht abgesichert ist.
Und was das mit der Falschaussage anbelangt: Die Aussage "Die Norm DIN EN 481 legt alveolengängigen A-Staub, thoraxgängigen T-Staub sowie einatembaren E-Staub fest." ist nichts anderes. Dazu steht nichts in der Norm.--88.76.166.230 14:00, 6. Apr. 2015 (CEST)
Noch mal die Kurzfassung: Mit der Begründung Falschaussage wurde auch der allgemeine Staubgrenzwert durch Arbeitsplatzgrenzwert ersetzt. Dies war sachlich falsch und deshalb habe ich revertiert - nicht mehr und nicht weniger. Sei einfach in Zukunft bei Deiner Recherche so genau, wie Du es von anderen erwartest, dann wirst Du von mir auch nicht mehr revertiert.
Die Diskussion um diese eine Sichtung füllt jetzt bereits ein Viertel meiner Diskussionseite. Da ich leider davon ausgehen muss, dass Du Deine Pauschaländerungen weiter fortführen wirst, sehe ich keinen Grund diese eine Änderung hier noch weiter zu diskutieren. EOD. --Bert (Diskussion) 01:06, 7. Apr. 2015 (CEST)

Liebe IP: Die Norm erwähnt tatsächlich nicht den Begriff Staub. Ich hatte etwas geschrieben, ohne die Norm gelesen zu haben. Die Trennung in Begriffe aus der Norm DIN EN 481 (Referenz hier)

und Begriffe aus den TRGS

ist daher richtig. EI ist der Prozentsatz an Schwebstoffen mit einem bestimmten aerodynamischen Durchmesser D. --kopiersperre (Diskussion) 18:55, 25. Apr. 2015 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Bert (Diskussion) 16:44, 1. Nov. 2015 (CET)