Benutzer Diskussion:Bk rhoe
Herzlich willkommen in der Wikipedia, Bk rhoe!
Ich habe gesehen, dass du dich kürzlich hier angemeldet hast, und möchte dir ein paar Tipps geben, damit du dich in der Wikipedia möglichst schnell zurechtfindest:
Tutorial für neue Autoren • Hilfe zum Bearbeiten • Häufige Fragen • Alle Hilfeseiten • Fragen stellen • Persönliche Betreuung • Wie beteiligen? • Richtlinien
- Sei mutig, aber vergiss bitte nicht, dass andere Benutzer auch Menschen sind. Daher wahre bitte immer einen freundlichen Umgangston, auch wenn du dich mal über andere ärgerst.
- Bitte gib bei Artikelbearbeitungen möglichst immer eine Quelle an (am besten als Einzelnachweis).
- Begründe deine Bearbeitung kurz in der Zusammenfassungszeile. Damit vermeidest du, dass andere Benutzer deine Änderung rückgängig machen, weil sie diese nicht nachvollziehen können.
- Nicht alle Themen und Texte sind für eine Enzyklopädie wie die Wikipedia geeignet. Enttäuschungen beim Schreiben von Artikeln kannst du vermeiden, wenn du dir zuvor Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist und Wikipedia:Relevanzkriterien anschaust.
- Bitte unterschreibe deine Diskussionsbeiträge durch Eingabe von
--~~~~
oder durch Drücken der Schaltfläche über dem Bearbeitungsfeld. Artikel werden jedoch nicht unterschrieben.
Schön, dass du zu uns gestoßen bist – und: Lass dich nicht stressen.
Einen guten Start wünscht dir Rabanusmaurus (Diskussion) 09:04, 5. Aug. 2019 (CEST)
Karen Karagesjan
Sorry, hat sich überschnitten. Du kannst erstmal Deine Version speichern und danach den 1. Satz der Einleitung wieder rüberkopieren. Gruß, Aspiriniks (Diskussion) 09:22, 14. Sep. 2019 (CEST)
- Danke, das mache ich. --Bk rhoe (Diskussion) 09:23, 14. Sep. 2019 (CEST)
Dein Eintrag auf Wikipedia:Gesichtete Versionen/Anfragen
Hallo Bk rhoe,
ich habe deinen Eintrag Elizabeth Prommer auf Wikipedia:Gesichtete Versionen/Anfragen versteckt, da die älteste ungesichtete Version noch nicht älter als 1 Tag ist. Warte bitte, ein eifriger Wikipedianer wird die Seite sicher bald sichten. – GiftBot (Diskussion) 22:18, 28. Sep. 2019 (CEST)
- @Offenbacherjung: Herzlichen Dank! --Bk rhoe (Diskussion) 23:16, 28. Sep. 2019 (CEST)
- Gerne! --Offenbacherjung (Diskussion) 23:50, 28. Sep. 2019 (CEST)
Nachtschwester Ingeborg
leider nicht.Wandverbau (Diskussion) 13:12, 3. Okt. 2019 (CEST)
- Was meinst du? Du meinst doch basieren/passieren? --Bk rhoe (Diskussion) 13:14, 3. Okt. 2019 (CEST)
Sichtung von Nonsens
Hallo Kollege! Wie kommst Du dazu, diesen Nonsens zu sichten? Das sind rechtlich erstmal Dokumente der Zeitgeschichte, die Schutzfristen also abgelaufen, der Urheber der Reproduktion ist in jedem Falle der jeweilige Uploader. Ich werde das revertieren! --77.117.227.23 05:26, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Mach was du willst. Dass die Schutzfristen abgelaufen sind, magst du erkennen können, ich nicht. „Dokument der Zeitgeschichte“ besagt nichts in Bezug auf das Urheberrecht. --Bk rhoe (Diskussion) 05:31, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Deswegen schrieb ich ja "in jedem Falle". --77.117.227.23 05:46, 24. Okt. 2019 (CEST)
- @Bk rhoe, alles richtig gemacht. Wieso sollten die Schutzfristen abgelaufen sein? Der Urheber könnte sogar noch am Leben sein. Urheber ist nicht derjenige, der die Werke anderer abfotografiert. --Augenloser Schädel (Diskussion) 06:50, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Das mit den Schutzfristen habe ich nur zur Information angeführt, der Urheber lichtbildlicher Reproduktionen genießt mit hinreichender Schöpfungshöhe (Etiketten müssen abgelöst oder die Ablichtungen perspektivisch entzerrt werden usw.) durchaus ein Leistungsschutzrecht (s. dazu meine Ergänzungen im ANR sowie ferner Grundsätzliches). Es ist keineswegs die Aufgabe des Uploaders bzw. des Urhebers der Lichtbilder/Scans, hier Recherchen anzustellen, wer wann vor zig Jahrzehnten diese Etiketten entworfen hat - was im Übrigen nur sehr schwerlich möglich sein wird! --77.117.227.23 06:56, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Du liegst völlig falsch, wegen unsinniger Bearbeitungen wurde deine IP gesperrt. --Bk rhoe (Diskussion) 07:43, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Naja, Itti sitzt der Sperrknopf schon immer recht locker, wenn es darum geht, sich argumentativ auszutauschen! Du glaubst doch nicht im Ernst, dass sie höchstrichterliche Rechtsprechung studiert, ehe sie sich eine Meinung bildet? Aber was soll's, das tust Du ja auch nicht... 😂😂😂 --77.116.81.102 08:48, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Wenn man sich selber die Rosinen aus Urteilen oder Artikeln rauspickt, passiert das schon mal. Reproduktionsfotografien können eine eigene Schöpfungshöhe haben, das ändert aber nichts an der Rechtslage bezüglich des Fotografierten. Wenn das einen entsprechenden Schutz genießt, bleibt der weiterhin. Die von Dir als Quellen genannten Urteile behandeln auch die Frage, ob eine Fotografie eines gemeinfreien Objektes (Bild im Museum) Schöpfungshöhe haben kann. Nebenbei ist etwas wie "Etiketten ablösen" keine Schöpfungshöhe, die besteht nicht in handwerklichem Aufwand, sondern in kreativer Leistung. --131Platypi (Diskussion) 10:01, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Bei der Reprofotografie wird grundsätzlich auch auf die technische Handwerkskunst abgestellt, die eben die schützenswerte "eigenschöpferische Bearbeitung" darstellt. Das Werk im urheberrechtlichen Sinne beinhaltet dann natürlich auch alle Vorbereitungen dazu - schlampig abgelöste und zerrissene Etiketten und verwackelte Handybilder davon weisen eine geringere bis gar keine schützenswerte Schöpfungshöhe auf. Es gilt also den Einzelfall zu betrachten. Die hier diskutierten Uploads sind ordentlich, Schutzrechte des Originals werden wegen Zeitablaufs nicht verletzt sein, insofern genügen hier für die Fotos/Scans an sich die Angaben zum Urheber der Ablichtung. Alle weiteren Infos kann man in Ruhe recherchieren und ergänzen. --178.112.117.44 10:16, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Und genau das mit dem "Zeitablauf" ist nicht geklärt. Ansonsten "technische Handwerkskunst": ja, aber bei einem Foto die der Ablichtung. Dass man Etiketten letztlich auch schlampig ablösen kann, ist zwar richtig, hat aber mit Schöpfungshöhe nicht viel zu tun, der Vorgang ist am Ende einfach genug und auch nur begleitend. All das ist aber nicht das Problem, und selbstverständlich darf und soll bei einem abfotografierten Etikett auch der Fotograf genannt werden, aber es geht eben auch um die originalen Rechte - und nun kann es auch darum gehen, ob der Gestalter seit 70 Jahren tot ist oder die Rechte sonstwie ausgelaufen sind, das können wir nicht einfach "in Ruhe recherchieren und ergänzen", sondern müssen es prinzipiell gleich wissen, das ist auch keine Konsens-, sondern eine Regelfrage. Und bei Ende Brauerei in 1975 ist das erst einmal ungeklärt. --131Platypi (Diskussion) 10:44, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Eine akute URV ist nicht zu beklagen, die Dinger scheinen aus den 40er-Jahren zu stammen, was man bei der Brauerei erfragen kann. Ganz klar wird man aber von Seiten der Brauerei keine Geltendmachung von Urheberrechtsansprüchen an den historischen Etiketten zu erwarten haben. Es besteht also überhaupt keine Dringlichkeit. Und zur Handwerkskunst an sich zählt natürlich auch die Vorbereitung - sind die Aufnahmen verspiegelt, sind sie scharf, haben sie Kontrast, sind sie orthographisch korrekt und unverzerrt usw. Die Angabe der Quelle mit "eigenes Foto" ist vollkommen ausreichend. So, ich habe jetzt dann keine Zeit mehr, die wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte sind bereits verlinkt. --178.112.109.143 11:22, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Nein, "scheinen zu sein", "wird nicht zu erwarten haben" oder Ähnliches sind keine Argumente. Man muss sich erst vergewissern, dass etwas okay ist, dann kann man es ins Netz stellen. Gilt übrigens auch für die vielfältig falschen Disclaimer auf diversen Homepages. Und Deine verlinkten "wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte" sind eben nicht anwendbar, weil diese Fragestellung in ihnen nicht behandelt wurde, in denen geht es darum, ob eine Abfotografie eigene Schöpfungshöhe haben kann, was hier unbestritten ist, nicht um die Frage anderer Schutzrechte am Abgebildeten. Aber es geht nicht nur um die rein rechtliche Frage, sondern auch die der Wikipedia, die da teilweise weiter geht. --131Platypi (Diskussion) 11:33, 24. Okt. 2019 (CEST)
- P.S.: Den Nebenaspekt wollte ich wirklich ausblenden, aber "verspiegelt" bei einem abfotografierten Etikett? "orthographisch korrekt"? Letzteres alleine hat sowieso keine Schöpfungshöhe, ein Text wird nicht künstlerisch wertvoll, weil er orthographisch korrekt ist ...
- Das war wohl die Autokorrektur? Es war natürlich orthogonal gemeint, anderenfalls es zu perspektivischen Verzerrungen kommt. Für gewöhnlich werden Originale mit einem Glas abgedeckt, ehe sie abfotografiert werden, da ist es eine Frage der Beleuchtung, ob es zu sichtbaren Spiegelungen kommt, oder eben nicht (was ja jeder weiß, der ein bißchen Ahnung von der Materie hat). Ansonsten hier nochmal meine Antwort an @Magicdax:, den Uploader und Urheber der fraglichen Repros: Besser hätte ich es nicht formulieren können! Damit EOD von meiner Seite! --77.117.227.23 15:48, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Eine akute URV ist nicht zu beklagen, die Dinger scheinen aus den 40er-Jahren zu stammen, was man bei der Brauerei erfragen kann. Ganz klar wird man aber von Seiten der Brauerei keine Geltendmachung von Urheberrechtsansprüchen an den historischen Etiketten zu erwarten haben. Es besteht also überhaupt keine Dringlichkeit. Und zur Handwerkskunst an sich zählt natürlich auch die Vorbereitung - sind die Aufnahmen verspiegelt, sind sie scharf, haben sie Kontrast, sind sie orthographisch korrekt und unverzerrt usw. Die Angabe der Quelle mit "eigenes Foto" ist vollkommen ausreichend. So, ich habe jetzt dann keine Zeit mehr, die wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte sind bereits verlinkt. --178.112.109.143 11:22, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Und genau das mit dem "Zeitablauf" ist nicht geklärt. Ansonsten "technische Handwerkskunst": ja, aber bei einem Foto die der Ablichtung. Dass man Etiketten letztlich auch schlampig ablösen kann, ist zwar richtig, hat aber mit Schöpfungshöhe nicht viel zu tun, der Vorgang ist am Ende einfach genug und auch nur begleitend. All das ist aber nicht das Problem, und selbstverständlich darf und soll bei einem abfotografierten Etikett auch der Fotograf genannt werden, aber es geht eben auch um die originalen Rechte - und nun kann es auch darum gehen, ob der Gestalter seit 70 Jahren tot ist oder die Rechte sonstwie ausgelaufen sind, das können wir nicht einfach "in Ruhe recherchieren und ergänzen", sondern müssen es prinzipiell gleich wissen, das ist auch keine Konsens-, sondern eine Regelfrage. Und bei Ende Brauerei in 1975 ist das erst einmal ungeklärt. --131Platypi (Diskussion) 10:44, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Bei der Reprofotografie wird grundsätzlich auch auf die technische Handwerkskunst abgestellt, die eben die schützenswerte "eigenschöpferische Bearbeitung" darstellt. Das Werk im urheberrechtlichen Sinne beinhaltet dann natürlich auch alle Vorbereitungen dazu - schlampig abgelöste und zerrissene Etiketten und verwackelte Handybilder davon weisen eine geringere bis gar keine schützenswerte Schöpfungshöhe auf. Es gilt also den Einzelfall zu betrachten. Die hier diskutierten Uploads sind ordentlich, Schutzrechte des Originals werden wegen Zeitablaufs nicht verletzt sein, insofern genügen hier für die Fotos/Scans an sich die Angaben zum Urheber der Ablichtung. Alle weiteren Infos kann man in Ruhe recherchieren und ergänzen. --178.112.117.44 10:16, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Wenn man sich selber die Rosinen aus Urteilen oder Artikeln rauspickt, passiert das schon mal. Reproduktionsfotografien können eine eigene Schöpfungshöhe haben, das ändert aber nichts an der Rechtslage bezüglich des Fotografierten. Wenn das einen entsprechenden Schutz genießt, bleibt der weiterhin. Die von Dir als Quellen genannten Urteile behandeln auch die Frage, ob eine Fotografie eines gemeinfreien Objektes (Bild im Museum) Schöpfungshöhe haben kann. Nebenbei ist etwas wie "Etiketten ablösen" keine Schöpfungshöhe, die besteht nicht in handwerklichem Aufwand, sondern in kreativer Leistung. --131Platypi (Diskussion) 10:01, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Naja, Itti sitzt der Sperrknopf schon immer recht locker, wenn es darum geht, sich argumentativ auszutauschen! Du glaubst doch nicht im Ernst, dass sie höchstrichterliche Rechtsprechung studiert, ehe sie sich eine Meinung bildet? Aber was soll's, das tust Du ja auch nicht... 😂😂😂 --77.116.81.102 08:48, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Du liegst völlig falsch, wegen unsinniger Bearbeitungen wurde deine IP gesperrt. --Bk rhoe (Diskussion) 07:43, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Das mit den Schutzfristen habe ich nur zur Information angeführt, der Urheber lichtbildlicher Reproduktionen genießt mit hinreichender Schöpfungshöhe (Etiketten müssen abgelöst oder die Ablichtungen perspektivisch entzerrt werden usw.) durchaus ein Leistungsschutzrecht (s. dazu meine Ergänzungen im ANR sowie ferner Grundsätzliches). Es ist keineswegs die Aufgabe des Uploaders bzw. des Urhebers der Lichtbilder/Scans, hier Recherchen anzustellen, wer wann vor zig Jahrzehnten diese Etiketten entworfen hat - was im Übrigen nur sehr schwerlich möglich sein wird! --77.117.227.23 06:56, 24. Okt. 2019 (CEST)
- @Bk rhoe, alles richtig gemacht. Wieso sollten die Schutzfristen abgelaufen sein? Der Urheber könnte sogar noch am Leben sein. Urheber ist nicht derjenige, der die Werke anderer abfotografiert. --Augenloser Schädel (Diskussion) 06:50, 24. Okt. 2019 (CEST)
- Deswegen schrieb ich ja "in jedem Falle". --77.117.227.23 05:46, 24. Okt. 2019 (CEST)
Warten wir es ab. --Bk rhoe (Diskussion) 18:56, 24. Okt. 2019 (CEST)
Resultat. --Bk rhoe (Diskussion) 17:37, 11. Nov. 2019 (CET)
Hinweis: Relevanzdiskussion zum Thema lebende Personen
Die abgelaufene Löschdiskussion zum Thema Benigna Munsi habe ich unter anderem zum Anlass genommen, hier eine allgemeine Diskussion über Relevanzkriterien bei lebenden Personen WP:BIO zu führen, die ggf. in einem Meinungsbild enden kann. Ich würde mich über eine Beteiligung freuen. Beste Grüße --Chz (Diskussion) 18:52, 17. Nov. 2019 (CET)
Update: Ich möchte Dich, nach Deiner Beteiligung in der Diskussion zum Thema Relevanzkriterien für lebende Personen, gerne einladen das darauf basierte Meinungsbild sowohl inhaltlich als auch formell zu unterstützen. Es befindet sich noch im Entwurfsstatium und entsprechende Pro und Kontra Argumente für die Varianten sind erwünscht. Ggf. können auch die Varianten noch ergänzt werden, sollten sich aber zunächst nur auf WP:RK#P beziehen, da sonst das Meinungsbild nicht fokussiert genug ist. Vielen herzlichen Dank und Grüße --Chz (Diskussion) 12:37, 23. Nov. 2019 (CET)
- Hallo Chz, danke für die Benachrichtigung! --Bk rhoe (Diskussion) 20:57, 23. Nov. 2019 (CET)