Benutzer Diskussion:Conspiration/Urh

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siehe auch

Ist eine "siehe auch" auf Artikel in anderen Wikipedias eigentlich überhaupt zulässig? Und dass ich "Telempath" gelesen habe, ist schon Jahrzehnte her. Wo ist da nochmal der Bezug zu Thema? --Gereon K. 09:26, 8. Sep. 2010 (CEST)

Im Wesentlichen in der Argumentation gegen das Urheberrecht an Schachpartien, die sich als Argumentation gegen das ewige Urheberrecht in Robinsons Geschichte findet. Aber ok, das kommt raus. --Constructor 12:43, 8. Sep. 2010 (CEST)
Dann formuliere das doch als ein paar Sätze im Artikeltext, das fände ich nicht schlecht. Aber als "siehe auch" einen Link zum Autor ist wenig zielführend. --Gereon K. 13:21, 8. Sep. 2010 (CEST)

The Week In Chess 147

Falls jemand Vorschläge hat, wie man da rankommt... auf dem FTP-Server des Pittsburgh University Chess Club (oder wie auch immer der heißt) ist es jedenfalls nicht mehr. --Constructor 16:34, 8. Sep. 2010 (CEST)

Traun fürwahr. Die Online-Ausgaben fangen mit #200 an. --Gereon K. 17:07, 8. Sep. 2010 (CEST)

Lemma

Ich schlage vor, das Lemma Urheberrecht im Schach zu nennen. Das ist allgemeiner gefasst, und man kann dann auch - mehr oder weniger ausführlich - auf andere Urheberrechtsfragen eingehen:

--tsor 17:31, 8. Sep. 2010 (CEST)

Dass Schachkompositionen urheberrechtlich geschützt sind, ist aber nun keine Frage. --Constructor 18:00, 8. Sep. 2010 (CEST)
Ich nehme an, du wolltest sagen, es sei keine Frage, dass sie nicht urheberrechtlich geschützt sind? Bekomme ich die Ausgangsstellung einer Studie in einer praktischen Partie aufs Brett und spiele dann gemäß Lösungsweg des Komponisten weiter, würde das ja eine Urheberrechtsverletzung bedeuten, wenn denn Studien urheberrechtlich geschützt sind.AndreasLangeSCK 10:09, 8. Okt. 2010 (CEST)

Meine Gedanken

Hallo,
auf jeden Fall ein guter Ansatz für einen wichtigen Artikel, wobei wir natürlich aufpassen müssen, nicht selbst zuviel Theoriefindung zu betreiben.

Zu den Details:
Der Punkt Liveübetragung ist zwar wichtig. Es müsste aber irgendwie eine Abgrenzung zum eigentlichen Thema Urheberrecht erfolgen. Hier geht es um etwas anderes - nämlich ein Übertragungsrecht im Informationssinne. Das ist vergleichbar mit den Rechten, etwa ein Fussball-Spiel oder Olympische Spiele zu übertragen. Das ist ja ein kommerzielles Thema, wo viel Geld fließt und ich hatte es bei der WM 2010 auch so verstanden, dass es nicht um Urheberrecht ging, sondern um Übertragungsrechte in diesem Sinne.

Publikationsrecht: Was ist mit der exklusiven Veröffentlichung gemeint? Es kann ja nur um eine Erst-Veröffentlichung gehen und die ist bei hochrangigen Turnieren heute gleichbedeutend mit der (evtl. zeitversetzten) Live-Übertragung im Internet. Ein Schutz vor weitergehender Veröffentlichung der Partien kann ja wohl nicht gemeint sein.

Die zitierten Statements sind schlüssig, wobei mir der Vergleich mit Musikern abwegig erscheint. Dass das nicht vergleichbar ist, wissen wir - wäre es nicht so, hätten wir ja auch eine klare Rechtslage. Ich selbst habe bisher immer mit dem Vergleich zur Schilderung eines anderen Sportereignisses argumentiert (Analog zu Calvin). Das scheint ein gangbarer Weg, dann muss man eben den Wettbewerbscharakter mehr in den Vordergrund stellen.

Das Schutzrecht für Datenbanken würde ich in einem eigenen Absatz abhandeln. Hier liegt der zu schützende Wert ja in der Auswahl, Zusammenstellung und Redigierung (z.B. Vereinheitlichung von Schreibweisen) der Partien, nicht in jeder einzelnen Partie selbst.

Was m.E. noch fehlt, ist der Bezug zur Veröffentlichung von Analysen und jeder Art von Anmerkungen zur Partie. Diese dürften, wenn sie nicht völlig trivial sind, durchaus schützbar sein, sei es als wissenschaftliche Arbeit. --Thomas Binder, Berlin 19:01, 4. Aug. 2011 (CEST)

Ja, das ist alles nicht so einfach. Du bekommst gleich Mail. --Constructor 19:22, 4. Aug. 2011 (CEST)

Senf

Ich hab jetzt ein paar Kleinigkeiten geändert, mehr kann ich aber leider nicht beitragen. Ist schon ein schöner Artikel. SteMicha 13:14, 22. Aug. 2011 (CEST)