Benutzer Diskussion:Damon Runyon

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EU-Haftbefehl

Hallo, du hast den Passus zum Hintergrund der entscheidung geändert, weil die Berichterstattung falsch gewesen sei [1]. Was stimmte nicht? Von welchem Sachverhalt gehst du aus?... Gruß --CJB 13:40, 12. Sep 2005 (CEST)

  • Ja. Da stand, entscheidend sei gewesen, daß die vorgeworfenen Taten seinerzeit in Deutschland noch nicht strafbar gewesen seien. Das spielt aber nur um sechs Ecken eine Rolle, bei der sog. Rücküberstellung. Auch im Auslieferungsrecht kommt es grundsätzlich darauf an, ob die Tat am Tatort strafbar ist und bei "sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts" in Deutschland strafbar wäre. Beides war hier der Fall. Für die meisten Pressefritzen war das zu kompliziert (Ausnahme Ursula Knapp von der FR). Gruß -- Damon Runyon

Ich kenne die Details um die Taten nicht so genau... Welchen Tatort meinst du genau: Handlungstatort, Erfolgstatort etc. Gruß --CJB 00:41, 15. Sep 2005 (CEST)

  • Du hast es erfaßt. Handlungsort ist relativ unproblematisch. Beim Erfolgsort wirds schwierig ...

Quellenangabe

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Mir sind Deine Änderungen am Artikel Antonio Cassese aufgefallen, die nicht belegt sind. Ich habe sie deshalb rückgängig gemacht. Bitte gib doch bei zukünftigen Änderungen Deine Quellen an!

Mit freundlichen Grüßen, Spuki Séance 17:31, 22. Okt. 2011 (CEST)