Benutzer Diskussion:Dominic Briggs
Schnelllöschung deines Eintrags „Laura Karasek“
Hallo, du hast den Artikel „Laura Karasek“ eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen zur Löschung vorgeschlagen wurde.
Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. In deinem Textbeitrag wurden folgende Mängel vollständig oder teilweise festgestellt:
- Das Artikelthema ist für eine Enzyklopädie zweifellos nicht relevant. Beachte bitte, dass Wikipedia kein allgemeines Personen-, Vereins-, Organisations- oder Firmenverzeichnis ist. Ein Anhaltspunkt für die Bedeutung ist beispielsweise, ob eine Person oder eine Organisation auch in anderen Nachschlagewerken vorkommt. Die Kriterien für viele Themen findest du in den Relevanzkriterien. Wenn du dir bei deren Anwendung unsicher bist, wende dich vor dem Schreiben eines Artikels an den Relevanzcheck.
Was nun?
Sollte Dein Beitrag noch existieren und nur zur Schnelllöschung vorgeschlagen sein, so setze, sofern sinnvoll, deinen Einspruch mit entsprechender Begründung direkt unter die Begründung des Schnelllöschantrags im Artikel.
Sollte der Artikel bereits gelöscht sein: Stelle deinen Textbeitrag, z. B. aus Protest gegen die Löschung, nicht erneut ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe aber zunächst deinen Text kritisch nach den oben genannten Punkten. Schaue dann ins allgemeine Lösch-Logbuch, ins Löschlog des Artikels, zu dem dir ein Link nach der Löschung angezeigt wird, und frage bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund, bzw. bitte um Wiederherstellung, sofern keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Falls nicht mangelnde Relevanz, ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, oder Was Wikipedia nicht ist ein Löschgrund war, kannst du deinen Artikel als angemeldeter Benutzer auch in deinem Benutzernamensraum soweit vorbereiten, dass er unseren Kriterien entspricht. --Holger ⒹⒷ✪ 18:55, 23. Sep. 2012 (CEST)
Einspruch gegen Schnelllöschauftrag
Schriftsteller bzw. Autoren gelten als relevant, wenn sich besondere Bedeutung oder Bekanntheit etwa durch einen Eintrag in einem anerkannten, redaktionell betreuten Nachschlagewerk (Enzyklopädie, Lexikon etc.) oder einer vergleichbar renommierten Quelle wie dem Perlentaucher nachweisen lässt, wenn sie einen renommierten Literaturpreis gewonnen haben, wenn sie ein Standardwerk verfasst haben, das in reputablen externen Quellen als solches bezeichnet wird oder wenn sie mindestens zwei Werke der Belletristik/Schönen Literatur oder vier nicht-belletristische Bücher (z. B. Sachbücher) als Hauptautoren bei einem regulären Verlag veröffentlicht haben. Bücher, die im Selbst-, Pseudo- oder Druckkostenzuschuss-Verlag erschienen sind, werden hierbei ausnahmsweise mitgezählt, wenn sich angemessene Verbreitung[1] in wissenschaftlichen Bibliotheken nachweisen lässt, sie in besonderer Weise öffentlich wahrgenommen werden (z. B. Rezensionen in renommierten überregionalen Zeitungen) oder es sich um einen anerkannten wissenschaftlichen Verlag mit redaktioneller Auswahl handelt.
Im Fall der Autorin Laura Karasek treffen mehrere der oben genannten relevanten Punkte zu. Dies ist auch durch mehrere Artikel überregionaler Zeitungen zu belegen. (nicht signierter Beitrag von Dominic Briggs (Diskussion | Beiträge) 19:13, 23. Sep. 2012 (CEST))
- Der (letztlich) löschende Admin sah die Sache anscheinend ähnlich wie ich. Mit einem Buch (laut Artikeltext ist es ihr Debut), das gerade erst frisch erschienen ist, fehlt die Relevanz noch. Das heißt jedoch nicht, dass Frau Karasek ein Eintrag hier verwehrt bleibt, sollte sie weitere Bücher schreiben. --Holger ⒹⒷ✪ 19:18, 23. Sep. 2012 (CEST)
Einige Artikel
Hier einige Artikel. Wenn das nicht ausreichen sollte, dann wird es vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt mehr Sinn machen.
Beste Grüße