Benutzer Diskussion:Erichsohn/Archiv 2017
Fürst/Herr
n allen lateinischen Urkunden der mecklenburgischen Landesherren bis zum Jahr 1348 führen dieselben stets den Titel "dominus", was gar nicht anders als mit "Herr" übersetzt werden kann. In den niederdeutschen Urkunden aus dieser Zeit steht ebenfalls durchgängig "Herr". Daher gibt es überhaupt keine Wahl, sondern bis zum Jahr 1348 ist durchgängig der Titel "Herr" anzuwenden. Die Bezeichnung "Fürst" kommt verfassungsgeschichtlich für die mecklenburgischen Landesherren bis 1348 überhaupt nicht in Frage, denn ein Fürst gehört dem Reichsfürstenstand an, ein Herr aber eben nicht. In dem alten Albrecht II.-Artikel steht völlig richtig, daß er erst mit Erhebung zum Herzog im Jahr 1348 in den Reichsfürstenstand gelangt sei. Vorher gehörte er demselben einfach nicht an. Als Historiker kann ich Albrecht II. oder seinen Vater Heinrich II. auch nicht ex post früher in den Reichsfürstenstand erheben, wenngleich dieselben schon seit dem frühen 14. Jahrhundert über eine dementsprechende Machtfülle verfügten.
- [Erl. --> Archiv] --- STA (Diskussion)). 07:28, 20. Aug. 2019 (CEST)