Benutzer Diskussion:Hybscher/Meinungsbild

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Detaillierte Begründungen

Dieser Abschnitt dient der optischen Entlastung der Projektseite. Hier bitte nicht diskutieren.

Akzeptanz des Verfahrens

Schon seit Jahren gibt es bei Meinungsbildern Auseinandersetzungen, wie die Ablehnung des Verfahrens zu werten ist. Mal zählen die Stimmen überhaupt nicht, mal sollen sie zu den Contra-Stimmen gezählt werden. Meistens ist es so, daß man zwar ablehnen, aber inhaltlich nicht mehr abstimmen kann. Wenn man es aber doch kann, wie zB im aktuellen Benutzer-Sperrverfahren, wird diese Stimme wieder als Zustimmung zum Verfahren gewertet und hebt damit die Ablehnung wieder auf. Eine einheitliche Regelung existiert jedenfalls nicht. Der Ausweg aus dem Dilemma ist, die Ablehnung des Verfahrens vom Inhalt einer Befragung zu trennen und ihr den Punkt Zustimmung entgegenzusetzen. Ganz egal, welche Gründe zur Ablehnung eines Verfahrens führen, in der Summe erlaubt die Gegenüberstellung von Zustimmung und Ablehnung eine eindeutige Aussage, ob die Gemeinschaft das Verfahren mehrheitlich befürwortet oder nicht. Keine wie auch immer zusammengesetzte Minderheit hat eine Chance, sich durch manipulative oder sonstwie mangelhafte Fragestellungen gegen die Mehrheit durchzusetzen, denn unabhängig von der inhaltlichen Abstimmung hat man mit der Ablehnung des Verfahrens immer die Möglichkeit, solches zu verhindern. Hybscher 02:35, 19. Dez. 2009 (CET)

Der Status quo: Teil 1 ist grundsätzlich nur dazu gedacht, über die Qualität und Legitimität des Meinungsbildes abzustimmen und soll keinerlei inhaltliche Aussage treffen. Darin enthalten ist aber immer unvermeidlicherweise die Chance, durch Ablehnung des Meinungsbildes den Status quo zu erhalten, ganz egal, wie Teil 2 formuliert ist. Das läßt sich nicht verhindern und ist auch gewollt, solange man die Ablehnung des Meinungsbildes zuläßt. Keine Entscheidung soll gegen den Willen einer ablehnenden Mehrheit getroffen werden. Wenn eine qualifizierte Mehrheit für die Zustimmung (zB 2/3) gefordert wird, hat sogar eine Sperrminorität (1/3) die Möglichkeit, sich durchzusetzen. Im Meinungsbild zur Ermittlung der Mehrheit beim Benutzersperrverfahren geschah das nicht, obwohl die Befürworter des Status quo (Option D) mit 76 von 186 Stimmen (41%) die Möglichkeit dazu hatten.
Meinungsbild-Ersteller sind gut beraten, in Teil 2 eine Option anzubieten, welche die Tendenz zum Status quo berücksichtigt, denn ein mehrheitlich abgelehntes Meinungsbild erhält zwar de facto den Status quo, ist aber per Definition nicht legitimiert. Es bestätigt also nicht den Status quo, sondern tastet ihn lediglich nicht an.
Der den Fortschritt behindernde Nachteil ist in der Summe ein Vorteil, denn wenn dem Verfahren mit sehr großer, womöglich einer qualifizierten Mehrheit zugestimmt wird, entkräftet das eventuelle Vorwürfe gegen Teil 2. In der Wikipedia werden derzeit 2/3 der abgegebenen Stimmen als qualifizierte Mehrheit angesehen. Hybscher 21:08, 21. Dez. 2009 (CET)

Sauber

Saubere, nachvollziehbare Struktur, gefällt mir. --Seewolf 14:01, 23. Okt. 2009 (CEST)

Freut mich, daß es dir gefällt. ;-) Hybscher 14:36, 23. Okt. 2009 (CEST)
Finde ich prinzipiell eine gute Sache, von der Begründungspflicht halte ich jedoch nychts. Ich würde das eher als "kann" sehen, mit einer maximal zulässigen Anzahl von Zeichen. (42) -- ~ğħŵ 13:21, 24. Okt. 2009 (CEST)
Das steht: "Stimmabgaben sollten begründet sein." Da steht nicht "müssen". Hybscher 14:05, 24. Okt. 2009 (CEST)

X - Wollte mich auch mal in die Liste der öffentlichen Befürworter eintragen ;-) Liebe Grüße, --Erzbischof 23:05, 19. Dez. 2009 (CET)

Ich finde das Modell gut, stimme aber Ghw zu: Eine zeichenmäßig begrenzte Begründung sollte möglich sein. Grund: Für viele Benutzer sind die Kurzbegründungen auf der Abstimmungseite eine Entscheidungshilfe, die sie nicht missen möchten. Gleichzeitg möchten sie nicht die teilweise sehr unübersichtliche Disku durcharbeiten.--Berlin-Jurist 00:35, 21. Dez. 2009 (CET)

Mißbrauch von Teil 2 als Option für den Status quo

Erläuterung: Teil 2 ist grundsätzlich nur dazu gedacht, über die Qualität und Legitimität des Meinungsbildes abzustimmen und soll keinerlei inhaltliche Aussage treffen. Darin enthalten ist aber immer unvermeidlicherweise die Chance, durch Ablehnung des Meinungsbildes den Status quo zu erhalten, ganz egal, wie trickreich Teil 1 formuliert ist. Das läßt sich nicht verhindern, solange man die Ablehnung des Meinungsbildes zuläßt. Meinungsbild-Ersteller sind dennoch gut beraten, die Option "Erhalt des Status quo" in Teil 1 zu berücksichtigen, denn ein mehrheitlich abgelehntes Meinungsbild erhält zwar de facto den Status quo, ist aber per Definition nicht legitimiert. Es bestätigt also nicht den Status quo, sondern tastet ihn lediglich nicht an.
Der Nachteil ist aber auch wieder ein Vorteil, denn wenn dem Verfahren mit sehr großer, womöglich einer qualifizierten Mehrheit zugestimmt wird, entkräftet das eventuelle Vorwürfe gegen Teil 1. In der Wikipedia werden derzeit 2/3 der abgegebenen Stimmen als qualifizierte Mehrheit angesehen. Hybscher 02:07, 15. Dez. 2009 (CET)

Ja, sehr gute Überlegungen.--Berlin-Jurist 00:36, 21. Dez. 2009 (CET)

Begriff "Gemeinschaft"

Was soll das denn für eine merkwürdige "Gemeinschaft" sein? Unter Benutzer:Hybscher/Meinungsbild#Wie stimme ich richtig ab? steht mehrfach

"Ich bin dafür, daß die Gemeinschaft [...]"
"Ich möchte nicht, daß die Gemeinschaft [...]"

Mir selbst ist gleichgültig, was die "Gemeinschaft" macht, denn ich betrachte mich nicht als Teil einer "Gemeinschaft". Ich habe auch mit keinen anderen Benutzern irgendetwas "gemein", weder an materiellem Besitz noch an irgendwelchen ideellen Gütern.
Gruß --Rosenkohl 12:14, 24. Dez. 2009 (CET)

Gemeint ist natürlich die Gemeinschaft der stimmberechtigten Wikifanten, auch neudeutsch "Community" genannt, und daß du mit denen zumindest Wikipedia-Aktivitäten gemeinsam hast, wirst du ja wohl nicht bestreiten. Aber wenn du den Text verbessern möchtest, dann tu das ruhig.
Ich habe zwischen deinen Zeilen den Eindruck, daß du irgendwie sauer auf mich bist. Stimmt das? Wenn ja, warum? Hybscher 13:15, 24. Dez. 2009 (CET)
Nein, stimmt nicht, Gruß --Rosenkohl 13:44, 24. Dez. 2009 (CET)

Erfahrung

Auch wenn ich das Modell für sehr gut halte, habe ich den Eindruck, dass viele Benutzer nicht mitbekommen, dass bei der Trennung von formeller Gültigkeit und Inhaltlicher Abstimmung ein Unterschied besteht und behandeln deshalb schon den ersten Teil als Contra zum Inhalt (ich habe oft auch den Eindruck, dass veiel Benutzer denken, es gebe nur diesen einen Teil, ohne zu bemerken, dass es tatsächlich noch einen inhaltlichen gibt). Bsonders stark fällt es mir bei den gerade laufenden MBs Wikipedia:Meinungsbilder/Abschaffung von Meinungsbildern und Wikipedia:Meinungsbilder/Reform der Relevanzpolitik auf.

Bei dem MB Wikipedia:Meinungsbilder/Ergänzung_der_Wikipedia-Stimmberechtigung hat es zwar "funktioniert", anhand der Kommentare kann man aber auch zu dem Schluss kommen, dass es nur akzeptiert wurde, weil eh sehr viele Leute für Pro waren (das also die Zustimmung zum MB schon als Pro angesehen wurde von den jeweilig Abstimmenden).

Das Modell sollte also berücksichtigen, dass, auch wenn ein Unterschied zwischen Formalitäten und Inhalt besteht, viele Benutzer sich dessen nicht bewusst sind (oder sich mit sowas bewusst nicht auseinander setzen wollen). --maststef 11:56, 18. Feb. 2010 (CET)

Ja, stimmt. Das ist mir auch schon aufgefallen. Manche kapieren es einfach nicht, nicht mal nach einer ausführlichen Diskussion. Ich habe deshalb Teil 1 und 2 gemäß den Prioriäten ausgetauscht und Version 2.0 erstellt. Besser so? Hybscher 10:35, 23. Feb. 2010 (CET)
Ja, das scheint mir eindeutiger und weniger verwechselbar. --maststef 19:02, 23. Feb. 2010 (CET)