Benutzer Diskussion:Siegfried S.

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Richtlinie für Ortschaften

Für biographische Artikel gibt es ja WP:BIO oder so etwas als Richtlinie. Welche Richtlinie gibt es aber für Ortschaften? Und vor allem: Wo genau finde ich diese beiden, wie komme ich (auch das nächste Mal allein) hin? --Siegfried S. 16:49, 5. Jun. 2007 (CEST)

Ortschaften sind grundsätzlich relevant. Oder meinst du sowas wie eine Formatvorlage? Dann siehe Wikipedia:Formatvorlage. --Thomas S. 16:51, 5. Jun. 2007

Vielleicht ist in diesem Zusammenhang auch die Vorlage:Infobox Ortsteil einer Gemeinde hilfreich. --Martin Zeise 23:36, 5. Jun. 2007 (CEST)

Ja, die Formatvorlage meinte ich. Danke an beide. --Siegfried S. 10:51, 6. Jun. 2007 (CEST)

Lizenz

Ein Urheber möchte sein Foto zur Verfügung stellen, aber nur dann, wenn bei Verwendung des Fotos auch der Urheber/die Quelle genannt wird.
1. Wie genau heißt diese Lizenz?
2. Wo genau ist dieser Vordruck zu finden, mit dem der Urheber seine Urheberrechte quasi aufgibt?
3. Wie ist die E-Mail-Anschrift, an die dieser Vordruck übersandt werden müsste? Ist es hilfsweise ausreichend, wenn der Urheber nur mir diesen Vordruck per E-Mail übersendet (falls er darauf besteht)? Sollte ich den Vordruck dann in die Artikeldiskussion hochladen? --Siegfried S. 21:06, 30. Jul. 2007 (CEST)

  1. Ich würde in diesem Fall die Lizenz cc-by-sa empfehlen
  2. Urheberrechte kann man in Deutschland nicht aufgeben, selbst wenn man dies möchte.
  3. es genügt eine Mail an permissions-de@wikipedia.org in der der Urheber der Veröffentlichung unter der von ihm gewählten Lizenz zustimmt. Dies kann auch eine Weiterleitung der mail an dich sein. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:36, 30. Jul. 2007 (CEST)
Man kann sehr gerne dazu z. B. die Wikipedia:Textvorlagen verwenden. --jodo 21:38, 30. Jul. 2007 (CEST)
Ergänzung: Alle erlaubten Lizenzen sind hier aufgeführt. -- ChaDDy 21:40, 30. Jul. 2007 (CEST)

Bildbände

Wenn sich Lithografien oder Zeichnungen oder Gemälde oder auch Fotos, deren Urheber eindeutig vor mehr als 70 Jahren verstorben sind, in einem Bildband befinden, der im Handel frei zu kaufen ist, wie sieht es dann ganz allgemein mit den Urheberrechten für diese Werke aus? Wenn im Impressum des Bildbandes ein Copyright-Zeichen (C im Kreis) angebracht ist, kann das dann überhaupt auch für die abgebildeten Werke gelten, deren Urheber ja schon vor über 70 Jahren verstorben sind? Oder gilt das Copyright-Zeichen dann nur für die kommentierenden Texte im Bildband, fragt ratlos --Siegfried S. 17:17, 12. Sep. 2007 (CEST)

Und die Antwort hierzu steht unter Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen). --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:21, 12. Sep. 2007 (CEST)
...womit die Frage vollumfänglich beantwortet wäre. Ich danke herzlich! --Siegfried S. 17:35, 12. Sep. 2007 (CEST)