Benutzer Diskussion:Stechlin/Kategorienbaum Recht
Diese Seite dient der Diskussion des wiederkehrenden Problems, nicht juristisch vorgebildeten Wikipedianern das Problem der juristischen Kategorien zu erläutern.
Ausgangspunkt
Die juristischen Kategorien folgen den Erkenntnissen der Rechtsvergleichung: Ein Bundespräsident (Deutschland) ist kein Bundespräsident (Österreich) und ein Mord (Deutschland) ist kein Mord (Österreich). Auch namensgleiche Dinge können juristisch vollkommen unterschiedlich sein.
- Mehr dazu: Wikipedia:Redaktion Recht/Richtlinien
bisherige Lösung
a) Wir kategorisieren geltendes Recht unter Kategorie:Rechtsordnung unterteilt nach Nationen. Das führt dazu, dass die Rechtsgebiete jeweils einen nationalen Zusatz haben, also etwa unter Kategorie:Verwaltungsrecht (Deutschland) vertreten sind. Hier gibt es eigentlich keine Probleme, weil wir in der Feinkategorisierung zwanglos auf die Ergebnisse der Rechtswissenschaft zurückgreifen können.
b) Wir kategorisieren weiter rechtsvergleichend unter Kategorie:Recht nach Thema. Hier finden sich dann die griffigen Bezeichnungen wie Kategorie:Privatrecht, Kategorie:Strafrecht und so fort. Das führt zunächst immer wieder zu Fehleinordnungen, weil derjenige, der einen strafrechtlichen Artikel schreibt, diesen gedankenlos mit dem Zusatz Kategorie:Strafrecht versieht. Vorwurf von außen an das Portal:Recht: Euer Kategoriensystem ist nicht intuitiv. Zunächst einmal könnte man dieses Problem ruhig ignorieren. Der Gedanke ein der Komplexität der Materie gerecht werdendes intuitives Kategoriensystem über abstrakte Begriffe zu entwerfen, ist absurd.
c) Schwieriger wurden die Dinge, wenn andere Fachbereiche mitbetroffen sind. Ich erinnere eine relativ heftige Diskussion mit dem Portal:Chemie um die Kategorie:Chemikalienrecht. Die Chemiker wollten aus ihrer Sicht nicht unverständlich eine einheitliche Kategorie, die sie in ihrem eigenen Kategorienbaum aufhängen wollten und die nicht dem von ihnen als künstlich wahrgenommenen juristischen System unterliegen sollte. Die gefundene Lösung war eine Kategorie:Chemie und Recht, die dem Portal:Chemie "gehören" sollte und bei uns im Strang Kategorie:Recht im Kontext aufgehängt ist. Analog sind wir mit etlichen anderen Fachbereichen verfahren.
d) Die bisherige Lösung basiert also bezüglich der dogmatischen Artikel auf einem dreifachen Zugang: dem Strang des geltenden Rechts nach Kategorie:Rechtsordnung, dem Strang des vergleichenden Rechts nach Kategorie:Recht nach Thema und dem Strag für kontextuelle Fragen einschließlich der Schnittstelle zu anderen Fachbereichen nach Kategorie:Recht im Kontext. Für das nicht mehr geltende Recht fallen die beiden ersten Stränge weg und werden durch die Kategorie:Rechtsgeschichte mit ihren Unterkategorien ersetzt.
Problem
Die Leute verstehen den Ansatz nicht, denn wo Kategorie:Waffenrecht drauf steht, muss ihrer Ansicht nach auch "Waffenrecht" drin sein. Vor allem aber ist Kategorie:Waffenrecht scheinbar offensichtlich eine Oberkategorie für Kategorie:Waffenrecht (Deutschland), Kategorie:Waffenrecht (Vereinigte Staaten), rechtshistorische Artikel zum Waffenrecht usf.
Dies führt einerseits zu Diskussionen im eigenen Fachbereich, andererseits aber aktuell zu einer schwer lösbaren Konstellation mit dem Portal:Bergbau. Dieser Fachbereich reklamiert nämlich nicht nur verständlicherweise eine Sammelkategorie für den eigenen Kategorienbaum nach dem oben beschriebenen Muster, sondern besteht außerdem auf dem Namen "Bergrecht". (Aus einer im dortigen Portal geführten Diskussion: Die Schnittstelle zwischen Recht und Bergbau heißt Bergrecht). Diese Kategorie muss dann auch Oberkategorie für Kategorie:Bergrecht (Deutschland) usw. sein.
Zusätzlich verschärft wird das Problem dadurch, dass wir praktisch keine rechtsvergleichenden bergrechtlichen Artikel vorweisen können, die in unserer Kategorie:Bergrecht gehören; vielmehr müssten die dort noch stehenden Beiträge nach unserem System wahrscheinlich umsortiert werden. Es ist auch nicht zu erwarten, dass in nächster Zeit genügend rechtsvergleichende bergrechtliche Literatur auftaucht, die für solche Artikel herangezogen werden könnte: das Thema Bergrecht steht weder wissenschaftlich noch praktisch im Fokus der Rechtsvergleichung.
Aktuell ist es daher eine vordringliche Frage, wie wir hier zu einer Lösung kommen.
- Im Portal wird zudem von Kollegen Daceloh gerade angesprochen, dass der Grundsatz WP:KTF auf das Kategoriensystem gar nicht anzuwenden sei. Hier müsste ggf. in den tiefen des WP-Archivs einmal nachgeforscht werden. -- Stechlin (Diskussion) 18:29, 15. Sep. 2016 (CEST)
Vorschlag Stechlin
Die bislang diskutierten Vorschläge habe ich auf Portal Diskussion:Recht im dortigen Abschnitt "Umbenennung der Kategorie:Recht nach Thema dargestellt. Eine theoretisch befriedigende Lösung zeigt sich nicht.
Für mich ergeben sich folgende mögliche Vorgehensweise:
1. Wir beharren darauf, dass alle Kategorien mit Begriffen, die Komposita von Recht sind "uns" gehören und setzen dies kämpferisch gegen die anderen Fachbereiche durch. Wie in jeder kämpferischen Auseinandersetzung müssen wir dafür mehrere und uns einig sein. Einen Diskussionserfolg dürfen wir kaum erwarten, weil die momentane Tendenz beim Kategorisieren auf "Verschlankung" und "intuitives System" liegt, und wir dem nicht entsprechen.
2. Wir nehmen eine Umbenennung der Kategorie:Recht nach Thema in Kategorie:Rechtsvergleichung vor, schaffen für die Kategorie:Privatrecht, Kategorie:Steuerrecht, Kategorie:Bergrecht usw. eine neue Gruppe Kategorie:Recht nach Rechtsgebiet, wo wir in nur einer zugelassenen Unterkategorie alle diesen Begriffen zugeordneten Unterkategorien der anderen Stränge mit einordnen. Dabei nehmen wir einen Verstoß gegen WP:KTF, eine an sich ärgerliche Parallelkategorisierung und eine dogmatische Schieflage in Kauf.
3. Wir finden einen isolierten Kompromiss mit dem Portal:Bergbau. Hier möchte ich noch einen neuen Vorschlag zur Diskussion stellen, dessen Umsetzbarkeit ich nicht beurteilen kann, weil ich selbst mich vor Aufflammen der aktuellen Diskussion nie mit Bergrecht befasst habe:
Wir verlagern die Kategorie:Bergrecht nach Kategorie:Recht im Kontext und stellen sie analog zu der Kategorie:Chemie und Recht oder der Kategorie:Waffen und Recht dem Fachbereich Bergbau zur Verfügung. Für "unsere" dogmatischen Stränge verwenden wir eine neue Bezeichnung, etwa Kategorie:Bergbaurecht, mit der wir dann weiter arbeiten können. Rechtshistorisch entsteht noch eine [:Kategorie:Bergrechtsgeschichte]], die kontextuell nach Kategorie:Bergrecht einsortiert werden kann. Sinn oder Unsinn dieses Vorschlags dürften daran hängen, wie sehr der Begriff Bergrecht als juristischer Begriff eingeführt ist.
4. Der von mir favorisierte Vorschlag wäre natürlich, dass jemand eine bessere Idee hat, als die drei oben dargelegten, letztlich unbefriedigenden Lösungen.
Diskussion
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