Benutzer Diskussion:Syrcro/Archiv/2014/I
Hinweis auf den OscArtikelMarathon
Hallo und Glückwunsch zum derzeit geteilten 1. Platz beim OscArtikelMarathon 2014, den du mit deinem Artikel Das Herz einer Mutter erreicht hast. Die Zwischenstände findest du auf dieser Seite unter „Stand der Dinge“. (Wenn du es nicht möchtest, dass du in der Liste erscheinst, dann einfach bescheid sagen.) Der Marathon geht bis zum Tag der Oscarverleihung Anfang März und den Plätzen 1-10 winkt ein hübscher Orden! Aber auch die weiteren Platzierungen werden sicherlich nicht leer ausgehen. Viele Grüße, --BlueCücü (Diskussion) 05:29, 1. Jan. 2014 (CET)
Kurz zu WP:UF
Hallo Chef - es kommt nach deutschem Recht richtigerweise nicht auf das Eigentum an den Kunstwerken an, oder? Sondern nur auf das Eigentum an dem Grund und Boden, auf dem sich der Fotograf befindet, richtig? Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:59, 24. Jan. 2014 (CET)
- Nein, der BGH hat ein Recht an Abbildungen eigener Sachen erfunden, lies dir Preußische Schlösser I-III mal durch. Es kommt gerade auf das Zusammenfallen des Eigentums an Grund und Boden und dem Abgebildeten an. Dogmatisch ist das natürlich Schwachsinn - die Eigentumsbetroffenheit ändert sich nicht mit der Stelle von der abgebildet wurde - aber das Hausrecht hat als obligatorisches Recht immer noch keine Fernwirkung (Außer über den Umweg mit den Rahmenrechten (eingerichteten Gewerbebetrieb, all. Persönlichkeitsrecht). syrcroпедия 16:20, 24. Jan. 2014 (CET)
- Ui. Die Schlösser und Gärten habe ich schon mehrmals gelesen, aber mir ist nie aufgefallen, dass es neben dem Standort des Fotografen auch auf das Eigentum am Motiv ankommt. Kannst du mir da eine Randnummer nennen und eine Formulierung für meinen Almanach vorschlagen? Tausend Dank und Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:37, 24. Jan. 2014 (CET)
- Die Entscheidungen sind da wegen das Zusammenfallen von Grundstückseigentum und Eigentum an den Gebäuden und Gärten nach §§ 92, 93 BGB gezwungener Weise schwammig, aber [BGH, Urteil vom 17. 12. 2010 - V ZR 44/10, Rn. 21: Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts lässt sich dem Umstand, dass bei einem urheberrechtlich geschützten Werk das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht ausschließlich dem Urheber zugewiesen ist (vgl. §§ 16, 17 UrhG), nicht die gesetzliche Wertung entnehmen, das äußere Erscheinungsbild der Sache sei einer Nutzung durch den Eigentümer generell entzogen [...] Daraus ergibt sich, dass bei Werken, denen von vornherein kein urheberrechtlicher Schutz zukommt oder an denen zwischenzeitlich Gemeinfreiheit (§ 64 UrhG) eingetreten ist, einer Verwertung der Sachansicht durch den Eigentümer unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten nichts entgegen steht (Prengel aaO). So liegt es hier. syrcroпедия 17:09, 24. Jan. 2014 (CET)
- Ui. Die Schlösser und Gärten habe ich schon mehrmals gelesen, aber mir ist nie aufgefallen, dass es neben dem Standort des Fotografen auch auf das Eigentum am Motiv ankommt. Kannst du mir da eine Randnummer nennen und eine Formulierung für meinen Almanach vorschlagen? Tausend Dank und Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:37, 24. Jan. 2014 (CET)
26. Bonner Stammtisch
Hallo Syrcro! Kommst Du zum 26. Bonner Stammtisch? MfG Stefan Knauf (Diskussion) 22:12, 16. Jan. 2014 (CET)
- Danke für die Einladung, werde aber leider in München sein. syrcroпедия 17:41, 17. Jan. 2014 (CET)
- Schade. MfG Stefan Knauf (Diskussion) 01:08, 18. Jan. 2014 (CET)
Hallo Syrcro! Der angesetzte Termin für den nächsten Bonner Stammtisch war wohl doch nicht so gut. Kannst Du auf der Stammtischseite bitte helfen, einen besseren Termin zu finden? MfG Stefan Knauf (Diskussion) 21:30, 25. Jan. 2014 (CET)
- Im Februar bin ich leider unter der Woche immer in München, ab dem Frühjahr könnte sich was ändern. Dann komme ich gerne mal vorbei. syrcroпедия 10:11, 5. Feb. 2014 (CET)
Zedler-Jury
Hallo Syrcro. Danke, dass Du dich bereit erklärt hast, für die Zedler-Jury zu kandidieren, und all' den Aufwand und die Mühe einer Bewertung auf Dich zu nehmen. Deshalb habe ich gleich noch etwas mehr Aufwand und Mühe für Dich: vermutlich würde es den Abstimmenden ebenso wie Deinen eventuellen Co-Juroren sehr helfen, wenn du irgendwo Deine Bewertungskriterien veröffentlichst: was macht für Dich ein zedlerpreiswürdiges Projekt aus? Wie soll es aussehen? Was soll es machen? Wie soll es ablaufen? Worum soll es gehen? -- Dirk Franke (WMDE) (Diskussion) 15:59, 3. Feb. 2014 (CET)
- Einen Entwurf verlinkt, meine Antworten auf deine hiesigen Fragen sind aber eher rudimentär, ich glaube feste Schemata führen zu kalkulierbaren, aber langweiligen Ergebnissen. syrcroпедия 10:09, 5. Feb. 2014 (CET)
Vermittlungsausschuss
Hallo Syrcro,
ich würde mich freuen, wenn du hierauf antworten würdes. Bitte verstehe es nicht als Angriff, so war es wirklich nicht gemeint. Ich wollte nur meine Meinung darstellen. Da ich aber wirklich frustiert bin und nicht weiß, und deswegen momentan evtl. nicht mehr klar beurteilen kann, ob es nicht doch als Angriff rüberkommt, wollte ich Dir hier zur Sicherheit das hier schreiben. Viele Grüße, Andol (Diskussion) 21:41, 20. Feb. 2014 (CET)
geistige Schöpfung
Dieser Benutzer IrrtNie ist ja irgendwie sogar zu verstehen ;) Er interpretiert §2(2) wie es die Schweizer tun. Wenn man nur den Gesetzestext liest, ist es kein Wunder. Ich bin jetzt auch etwas unsicher, wo ist geurteilt, daß Fotos immer Schutz genießen? Irgendwie habe ich da wohl grad ne Denkblockade? Ich bin mir absolut sicher, das irgendwo im Schricker zu finden aber gibt's da nicht auch klare Urteile? --Pölkky 18:45, 21. Feb. 2014 (CET)
- Im UrhGen von D und A regeln nicht nur das Urheberrecht (Hauptstück 1 im ÖUrhG bzw. Teil 2 DUrhG), sondern auch urheberrechtsähnliche Leistungsschutzrechte (Hauptstück 2 im ÖUrhG bzw. Teil 2 DUrhG). § 1 I ÖUrhG bzw. § 2 II DUrhG - das mit der persönlichen Schöpfung - regeln, was ein Werk, also der Schutzgegenstand des Urheberrechts ist. Davon unabhängig sind die Leistungsschutzrechte, bei denen eine besondere Leistung im Sinne einer anspruchsvollen Tätigkeit als solche geschützt wird. Und §§ 73-75 ÖUrhG bzw. § 72 DUrhG schützen die Leistung des Fotografen (Lichtbildner), dass er ein Foto (Lichtbild) gemacht hat, für ~ 50 Jahre, ohne dass das Foto eine persönliche Schöpfung sein müsste. syrcroпедия 19:56, 21. Feb. 2014 (CET)
- Das ist klar, das beinhaltet das Lichtbild. Aber was ist mit dem Schutz als Lichtbildwerk? Da wird doch keine SH zu Rate gezogen wie in der Schweiz? Beim konkreten Fall einer Stuhlfeder geht es unbestritten nicht darum, ob die Feder ein Kunstwerk ist, es geht um das Foto. Eine Stuhlfeder ist aber kein Paßbild aus dem Automaten, das kann sehr wohl etliches an geistiger Schöpfung enthalten. Bitte verstehe meine Frage nicht als Trollerei! Wir gehen hier doch davon aus, daß so gut wie alle Fotos Urheberrechtsschutz 70 Jahre pma (nicht ~50 als Lichtbilder) beanspruchen. Ich stehe grad auf dem Schlauch, wo steht das? --Pölkky 20:10, 21. Feb. 2014 (CET)
- Für Lichtbildwerkschutz braucht es Schöpfungshöhe, aber der Maßstab für das Vorliegen ist in der EU - wegen einiger europäischer Rechtsakte - sehr stark nach unten korrigiert worden. Es muss kein Kunstwerk sein, sondern nur ein ganz kleines Mindestmaß (kleine Münze) der persönlichen Schöpfung haben. Das hat zu einem Werkschutz des Alltäglichen geführt, einer der Gründe, warum viele Urheberrechtler das Urheberrechtssystem in D und A für broken halten. syrcroпедия 20:17, 21. Feb. 2014 (CET)
- Danke. Es dämmert bei mir ;-) --Pölkky 20:28, 21. Feb. 2014 (CET)
- Für Lichtbildwerkschutz braucht es Schöpfungshöhe, aber der Maßstab für das Vorliegen ist in der EU - wegen einiger europäischer Rechtsakte - sehr stark nach unten korrigiert worden. Es muss kein Kunstwerk sein, sondern nur ein ganz kleines Mindestmaß (kleine Münze) der persönlichen Schöpfung haben. Das hat zu einem Werkschutz des Alltäglichen geführt, einer der Gründe, warum viele Urheberrechtler das Urheberrechtssystem in D und A für broken halten. syrcroпедия 20:17, 21. Feb. 2014 (CET)
- Das ist klar, das beinhaltet das Lichtbild. Aber was ist mit dem Schutz als Lichtbildwerk? Da wird doch keine SH zu Rate gezogen wie in der Schweiz? Beim konkreten Fall einer Stuhlfeder geht es unbestritten nicht darum, ob die Feder ein Kunstwerk ist, es geht um das Foto. Eine Stuhlfeder ist aber kein Paßbild aus dem Automaten, das kann sehr wohl etliches an geistiger Schöpfung enthalten. Bitte verstehe meine Frage nicht als Trollerei! Wir gehen hier doch davon aus, daß so gut wie alle Fotos Urheberrechtsschutz 70 Jahre pma (nicht ~50 als Lichtbilder) beanspruchen. Ich stehe grad auf dem Schlauch, wo steht das? --Pölkky 20:10, 21. Feb. 2014 (CET)
Danke für die Zedler-Wahlbereitschaft
Hallo Syrcro; nachdem die Zedler-Jury-Wahl vorbei ist, möchte ich mich nochmal dafür bedanken, dass Du Dich wieder als Juror zur Verfügung gestellt hast. Schade, dass es trotz dramatischem Endspurt nicht geklappt hat - aber vielleicht nächstes Jahr wieder. Und vielleicht magst Du auch einfach so zur Zedler-Verleihung kommen. -- Dirk Franke (WMDE) (Diskussion) 13:48, 17. Feb. 2014 (CET)
Dein Löschantrag
Was soll denn dieser Vorwurf??? --M★ister Eiskalt 16:30, 21. Mär. 2014 (CET)
- Das Bild entspricht weder den Commons- noch den de.WP-Richtlinien für Bilder. Das ist die Abbildung von geschützten Werken der Architektur. Sowohl die einzelnen Gebäude als das Gebäudeensemble sind dabei geschützt, sie sind auch zu jung, um durch Ablauf der Regelschutzfrist gemeinfrei geworden zu sein. Du hast sie abgebildet (nach Commons-Regeln ein com:COM:DW). Es wäre also eine Freigabe durch den Rechteinhaber notwendig oder aber eine Ausnahme vom (genauer Schranke des) Urheberrecht(s)notwendig. Beiwerk/de minimis greifen nicht, da die Gebäude das zentrale Motiv des Bildes sind. Bliebe noch die Panoramafreiheit, die greift in Deutschland aber nicht bei Bildern aus Gebäuden - hier Olympiaturm - heraus. Daher ist das Bild zu löschen. syrcroпедия 17:40, 21. Mär. 2014 (CET)
- Falsch: Die Aussichtsplattform ist kein Innenraum des Olympiaturms, womit das Bild völlig legitim ist (und die Aussage vom Olympiaturm heraus im Übrigen falsch). Also bitte ich dich, deinen LA zu entfernen. --M★ister Eiskalt 21:38, 21. Mär. 2014 (CET)
Kleiner Scherz am Rande, oder ernst gemeint?
Hallo Sycro,
was war das denn da: Sega Toylet? Sollte das wirklich ein ernst gemeinter Artikel sein? --Ingo → @ 12:25, 26. Mär. 2014 (CET)
- Das ist mein zum 1.-April-Special von Schon gewusst. Und dieses Ding gibt es wirklich. syrcroпедия 13:00, 26. Mär. 2014 (CET)
- Oh, sorry, dann bastele ich mal etwas daran herum. Ich wollte Dir nicht den Gag versauen... --Ingo → @ 13:04, 26. Mär. 2014 (CET)
- Done, kein BKL mehr und Yen in € umgerechnet. Legst Du noch die Kategorie:Urinal-Spielsystem an? --Ingo → @ 13:13, 26. Mär. 2014 (CET)
- "des Tōkyō Metro"? --Pölkky 14:15, 26. Mär. 2014 (CET)
- "der Metro (von Tokyo)? --Flo Sorg (Diskussion) 14:24, 26. Mär. 2014 (CET)
- Ja, ihr habt recht. Aber dieses Teil - und insbesondere die Youtube-Videos von den enthaltenen Spielen - haben mich etwas abgelenkt.-- syrcroпедия 14:38, 26. Mär. 2014 (CET)
- Hallo Sycro, ich habe gerade die Disk. zum LA gelesen, ich fänd's schade und sehe in dem Artikel auch keine „Werbeeinblendung mit fraglicher Relevanz“. Hast du Zeit, einen (Ab)satz zur Rezeption einzufügen? Spiegel online hat am 19.02.2011 darüber berichtet. Viele Grüße, --A doubt (Diskussion) 15:51, 31. Mär. 2014 (CEST)
- Ja, ihr habt recht. Aber dieses Teil - und insbesondere die Youtube-Videos von den enthaltenen Spielen - haben mich etwas abgelenkt.-- syrcroпедия 14:38, 26. Mär. 2014 (CET)
- "der Metro (von Tokyo)? --Flo Sorg (Diskussion) 14:24, 26. Mär. 2014 (CET)
- "des Tōkyō Metro"? --Pölkky 14:15, 26. Mär. 2014 (CET)
- Done, kein BKL mehr und Yen in € umgerechnet. Legst Du noch die Kategorie:Urinal-Spielsystem an? --Ingo → @ 13:13, 26. Mär. 2014 (CET)
- Oh, sorry, dann bastele ich mal etwas daran herum. Ich wollte Dir nicht den Gag versauen... --Ingo → @ 13:04, 26. Mär. 2014 (CET)