Benutzer Diskussion:Tebrrriha

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Wassermann & Company

Hallo Tebrrriha!

Die von dir angelegte Seite Wassermann & Company wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung nun bis zu sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil der Antragsteller die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht würdigt. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 20:04, 12. Jul. 2017 (CEST)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)


Wichtige Informationen an Marketing- und PR-Konten

Liebe/r „Tebrrriha“,

die Wikipedia ist ein Projekt zur Erstellung einer Enzyklopädie. Deine Bearbeitungen am Artikel „Wassermann & Company“ haben stattdessen starke Züge eines Marketing-Texts. Bitte beachte, dass das Einfügen von Marketing-Texten gegen die Grundprinzipien der Wikipedia verstößt, da es lediglich dem Missbrauch der Wikipedia für Werbezwecke dient. Werbebeiträge sind grundsätzlich unerwünscht und werden sehr schnell gelöscht.
Ich möchte dich deshalb dringend bitten, folgende Hinweise einmal in aller Ruhe durchzulesen und zu beachten:

Bitte kläre vor weiteren Beiträgen in der Wikipedia mit einem Anwalt oder der Rechtsabteilung deines Unternehmens die Rechtslage zum unlauteren Wettbewerb (OLG München, Urteil vom 10. Mai 2012, Az. 29 U 515/12) ab, um dich nicht für Mitbewerber angreifbar zu machen. Mit freundlichen Grüßen, --Lutheraner (Diskussion) 15:24, 13. Jul. 2017 (CEST)