Benutzer Diskussion:UHT/Archiv/2014

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Hilfe

Gibst Du mir gerade noch, was hier falsch war, Danke Dir, --He3nry Disk. 13:16, 4. Feb. 2014 (CET)

Naja, wie sich schon aus der Übersetzung im Artikel selbst ergibt, ist ein gagium kein honorarium und ein fr:honoraire keine fr:gage. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:24, 4. Feb. 2014 (CET)
Ok, warum aber dann ein Redirect auf Gage?? --He3nry Disk. 15:39, 4. Feb. 2014 (CET)

Dein Importwunsch zu Notwehr

Hallo UHT,

dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:

Viel Spaß wünscht --Brackenheim 11:29, 16. Feb. 2014 (CET)

Mistake

Hallo UHT!

Die von dir angelegte Seite Mistake wurde zum Löschen vorgeschlagen, bitte lies dazu die Löschregeln. Möglicherweise mangelt es der Seite an Qualität und/oder vielleicht ist – im Falle eines Artikels – die enzyklopädische Relevanz nicht eindeutig im Artikel erkennbar oder es gibt andere Löschgründe. Ob die Seite tatsächlich gelöscht wird, wird sich im Laufe der Löschdiskussion entscheiden, wo du den Löschantrag mit den konkreten Löschgründen findest. Bedenke bei der argument- und nicht abstimmungsorientierten Diskussion bitte, was Wikipedia nicht ist. Um die Relevanz besser erkennen zu lassen und die Mindestqualität zu sichern, sollte primär die zur Löschung vorgeschlagene Seite weiter verbessert werden. Das wiegt als Argument deutlich schwerer als ein ähnlich aufwändiger Beitrag in der Löschdiskussion.

Du hast gewiss einiges an Arbeit hineingesteckt und fühlst dich vielleicht vor den Kopf gestoßen, weil dein Werk als Bereicherung dieser Enzyklopädie gedacht ist. Sicherlich soll aber mit dem Löschantrag aus anderer Sichtweise ebenfalls der Wikipedia geholfen werden. Bitte antworte nicht hier, sondern beteilige dich ggf. an der Löschdiskussion. Grüße, Xqbot (Diskussion) 16:31, 16. Feb. 2014 (CET) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Falls du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, so trage dich hier ein.)

Insanity

Hallo UHT!

Die von dir angelegte Seite Insanity wurde zum Löschen vorgeschlagen, bitte lies dazu die Löschregeln. Möglicherweise mangelt es der Seite an Qualität und/oder vielleicht ist – im Falle eines Artikels – die enzyklopädische Relevanz nicht eindeutig im Artikel erkennbar oder es gibt andere Löschgründe. Ob die Seite tatsächlich gelöscht wird, wird sich im Laufe der Löschdiskussion entscheiden, wo du den Löschantrag mit den konkreten Löschgründen findest. Bedenke bei der argument- und nicht abstimmungsorientierten Diskussion bitte, was Wikipedia nicht ist. Um die Relevanz besser erkennen zu lassen und die Mindestqualität zu sichern, sollte primär die zur Löschung vorgeschlagene Seite weiter verbessert werden. Das wiegt als Argument deutlich schwerer als ein ähnlich aufwändiger Beitrag in der Löschdiskussion.

Du hast gewiss einiges an Arbeit hineingesteckt und fühlst dich vielleicht vor den Kopf gestoßen, weil dein Werk als Bereicherung dieser Enzyklopädie gedacht ist. Sicherlich soll aber mit dem Löschantrag aus anderer Sichtweise ebenfalls der Wikipedia geholfen werden. Bitte antworte nicht hier, sondern beteilige dich ggf. an der Löschdiskussion. Grüße, Xqbot (Diskussion) 13:04, 23. Feb. 2014 (CET) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Falls du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, so trage dich hier ein.)

Intoxication

Hallo UHT!

Die von dir angelegte Seite Intoxication wurde zum Löschen vorgeschlagen, bitte lies dazu die Löschregeln. Möglicherweise mangelt es der Seite an Qualität und/oder vielleicht ist – im Falle eines Artikels – die enzyklopädische Relevanz nicht eindeutig im Artikel erkennbar oder es gibt andere Löschgründe. Ob die Seite tatsächlich gelöscht wird, wird sich im Laufe der Löschdiskussion entscheiden, wo du den Löschantrag mit den konkreten Löschgründen findest. Bedenke bei der argument- und nicht abstimmungsorientierten Diskussion bitte, was Wikipedia nicht ist. Um die Relevanz besser erkennen zu lassen und die Mindestqualität zu sichern, sollte primär die zur Löschung vorgeschlagene Seite weiter verbessert werden. Das wiegt als Argument deutlich schwerer als ein ähnlich aufwändiger Beitrag in der Löschdiskussion.

Du hast gewiss einiges an Arbeit hineingesteckt und fühlst dich vielleicht vor den Kopf gestoßen, weil dein Werk als Bereicherung dieser Enzyklopädie gedacht ist. Sicherlich soll aber mit dem Löschantrag aus anderer Sichtweise ebenfalls der Wikipedia geholfen werden. Bitte antworte nicht hier, sondern beteilige dich ggf. an der Löschdiskussion. Grüße, Xqbot (Diskussion) 13:09, 23. Feb. 2014 (CET) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Falls du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, so trage dich hier ein.)

Consent

Hallo UHT!

Die von dir angelegte Seite Consent wurde zum Löschen vorgeschlagen, bitte lies dazu die Löschregeln. Möglicherweise mangelt es der Seite an Qualität und/oder vielleicht ist – im Falle eines Artikels – die enzyklopädische Relevanz nicht eindeutig im Artikel erkennbar oder es gibt andere Löschgründe. Ob die Seite tatsächlich gelöscht wird, wird sich im Laufe der Löschdiskussion entscheiden, wo du den Löschantrag mit den konkreten Löschgründen findest. Bedenke bei der argument- und nicht abstimmungsorientierten Diskussion bitte, was Wikipedia nicht ist. Um die Relevanz besser erkennen zu lassen und die Mindestqualität zu sichern, sollte primär die zur Löschung vorgeschlagene Seite weiter verbessert werden. Das wiegt als Argument deutlich schwerer als ein ähnlich aufwändiger Beitrag in der Löschdiskussion.

Du hast gewiss einiges an Arbeit hineingesteckt und fühlst dich vielleicht vor den Kopf gestoßen, weil dein Werk als Bereicherung dieser Enzyklopädie gedacht ist. Sicherlich soll aber mit dem Löschantrag aus anderer Sichtweise ebenfalls der Wikipedia geholfen werden. Bitte antworte nicht hier, sondern beteilige dich ggf. an der Löschdiskussion. Grüße, Xqbot (Diskussion) 13:14, 23. Feb. 2014 (CET) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Falls du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, so trage dich hier ein.)

Necessity

Hallo UHT!

Die von dir angelegte Seite Necessity wurde zum Löschen vorgeschlagen, bitte lies dazu die Löschregeln. Möglicherweise mangelt es der Seite an Qualität und/oder vielleicht ist – im Falle eines Artikels – die enzyklopädische Relevanz nicht eindeutig im Artikel erkennbar oder es gibt andere Löschgründe. Ob die Seite tatsächlich gelöscht wird, wird sich im Laufe der Löschdiskussion entscheiden, wo du den Löschantrag mit den konkreten Löschgründen findest. Bedenke bei der argument- und nicht abstimmungsorientierten Diskussion bitte, was Wikipedia nicht ist. Um die Relevanz besser erkennen zu lassen und die Mindestqualität zu sichern, sollte primär die zur Löschung vorgeschlagene Seite weiter verbessert werden. Das wiegt als Argument deutlich schwerer als ein ähnlich aufwändiger Beitrag in der Löschdiskussion.

Du hast gewiss einiges an Arbeit hineingesteckt und fühlst dich vielleicht vor den Kopf gestoßen, weil dein Werk als Bereicherung dieser Enzyklopädie gedacht ist. Sicherlich soll aber mit dem Löschantrag aus anderer Sichtweise ebenfalls der Wikipedia geholfen werden. Bitte antworte nicht hier, sondern beteilige dich ggf. an der Löschdiskussion. Grüße, Xqbot (Diskussion) 16:16, 23. Feb. 2014 (CET) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Falls du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, so trage dich hier ein.)

Furtum Kategorie

Hallo UHT, wäre eine zusätzliche Kategorisierung (Römisches Recht) zwecks Übersichtlichkeit nicht vorteilhafter? Kann doch eigentlich nicht schaden. Gruß--Rabax63 (Diskussion) 20:21, 22. Mai 2014 (CEST)

Wenn ich mich einmischen darf: Nein, „Im Allgemeinen sollte eine Seite nicht gleichzeitig in einer Kategorie und einer ihrer Unterkategorien eingeordnet werden.“ Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:20, 23. Mai 2014 (CEST)
Du darfst;-) Danke. Gruß--Rabax63 (Diskussion) 17:30, 23. Mai 2014 (CEST)

ÖS

Moin UHT, dein Revert verstehe ich nicht ganz:

  • Hayeks Konjunktur- und Geldtheorie wiederspricht der keynesianischen und monetaristischen ziemlich deutlich. Was ist daran unpräzise? Dass nur JMK ein Problem damit hatte trifft es jedenfalls nicht so ganz.
  • Wenn die amtliche Begründung des "Nobelkomitees" keine Rolle spielt, sollte das Thema vielleicht genrell nicht in die Einleitung. Jedenfalls hat Hayek für seine "Pionierarbeit" den Preis bekommen, nicht für eine bestimmte Theorie. Deshalb hat er sich den Preis ja auch mit Gunnar Myrdal geteilt, der eher Keynesianer war und von „Preise und Produktion“ bekanntlich nichts hielt.
  • Genrell: die Einleitung sollte einen Überblick geben, daher halte ich es für Sinnvoll hier darzustellen, dass die Österreichische Schule vor 1930 Orthodoxe Ökonomie war und danach Heterodoxe Ökonomie. Gegenwärtig entsteht beim ökonomisch halb- oder ungebildeten Leser eher ein gegenteiliger Eindruck.

Bin da im Detail flexibel. Hoffe aber auf eine sachgerechte Verständigung im Sinne unserer Richtlinien von Qualitätsautor zu Qualitätsautor. --Pass3456 (Diskussion) 22:47, 20. Jun. 2014 (CEST)

Die Hayek-Keynes-Debatte war eine zwischen bestimmten Personen zu einer bestimmten Zeit. "Die" keynesianische Theorie gibt es nicht, dafür ist Keynesianismus viel zu wieselig und umfasst mittlerweile praktisch alles zwischen "knapp nicht mehr marxistisch" und Mankiw. Warum so allgemein, wenn es konkret geht? Als sich der Monetarismus etablierte, war Hayek schon längst nicht mehr im Gebiet der eigentlich VWL tätig, sondern eher zum Philosophen geworden. Deine Formulierung impliziert aber, Hayek hätte seine Konjunkturtheorie zeitgleich im Gegensatz zum Monetarismus und zu Keynes entwickelt. Das ist eher schief. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 10:19, 21. Jun. 2014 (CEST)
Hast Du doch geschrieben: "Von Hayek sah in den Arbeiten der Chicagoer Schule um Frank Knight und dessen „mystischer“ Kapitaltheorie die Grundlagen für den Keynesianismus." --Pass3456 (Diskussion) 11:00, 21. Jun. 2014 (CEST)

Der Eintrag "ÖS" ist ein One-Man-POV-Artikel. --Generalkapitän (Diskussion) 16:44, 28. Jun. 2014 (CEST)

Rechtsbegriff

Hallo UHT, über den Artikel Recht Dänemarks bin ich darauf gestoßen, dass du vor einiger Zeit löblicherweise eine ganze Reihe von Artikeln zu den Rechtsordnungen verschiedener Länder eingerichtet hast. Sie alle beginnen mit: "Das Recht XXXs bezeichnet die Gesamtheit gerichtlich durchsetzbarer gesellschaftlicher Normen in XXX." (XXX = Name des Landes).

Wie beispielsweise den Artikeln Recht oder Rechtsordnung zu entnehmen ist, ist der Begriff des Rechts umstritten, seit es Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie gibt, also praktisch seit der Antike. Daher ist es äußerst problematisch, in die genannten Artikel einleitungsweise eine eigene (?, Nachweis fehlt ja) und sehr enge Definition aufzunehmen.

Denn zunächst einmal sind viele - rein mengenmäßig sogar die meisten - Rechtsnormen keineswegs gesellschaftliche Normen. Das gilt etwa für die meisten verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften. Hier fehlt es schon an der Möglichkeit eines gesellschaftlichen Konsens, der für eine gesellschaftliche Norm notwendig wäre, da diese Rechtsnormen der Öffentlichkeit praktisch unbekannt sind. Viele solcher Normen beziehen sich auf eng begrenzte Anwendungsbereiche und technisch-naturwissenschaftliche Sachverhalte, die nur Fachleuten zugänglich sind (Baurecht, Umweltrecht, Lebensmittelrecht usw. usf.). Hinzu kommt, dass die Rechtsnormen, welche die entsprechenden Verwaltungsverfahren regeln, schon deshalb keine gesellschaftlichen Normen sind, weil ihr Adressat nicht die Gesellschaft (also die Bürger), sondern die entsprechenden Verwaltungsorgane sind.

Außerdem verkennt diese Definition die Rolle des heutigen Gesetzgebers, die keineswegs darin besteht, gesellschaftliche Normen sozusagen gerichtsfest zu machen. Es entspricht vielmehr dem Selbstverstädnis heutiger Gesetzgeber, auch gestaltend in gesellschaftliche Wertvorstellungen einzugreifen. Denkt man schließlich daran, dass viele Gesetze nur mit knappen Mehrheiten beschlossen und später dann von wechselnden Mehrheiten geändert werden, so sieht man, dass hier ein direkter Bezug zu einem bei "gesellschaftlichen Normen" unterstellten gesellschaftlichen Konsens fehlt. Angesichts der Interessengegensätze zwischen den verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen (man denke nur an Autofahrer/Radfahrer, Einzelhandel/Verbraucher, Raucher/Nichtraucher usw.) ist der Bereich von "gesellschaftlichen Normen" in einer pluralistischen Gesellschaft äußerst klein. Bei der Gesetzgebung spielen die verschiedensten Aspekte eine Rolle - die Frage "Ist dies eine gesellschaftliche Norm?" wird dabei höchst selten gestellt, wenn überhaupt.

Zudem ist auch das Merkmal "gerichtlich durchsetzbar" dem Gegenstand nicht angemessen. Es setzt nämlich voraus, dass die jeweilige Rechtordnung die eines Rechtsstaates ist. Das trifft jedoch auf mehrere der behandelten Länder (z.B. für das Recht Saudi-Arabiens oder das Recht Chinas) nicht zu.

Auch wird mit diesem Merkmal die Antwort auf die Frage, was denn ein Gericht ist, vorausgesetzt. Was in einer bestimmten Rechtsordnung als Gericht anzusehen ist, wird aber gerade durch Rechtsnormen festgelegt - die Definition ist also zirkulär.

Es fehlt auch eine Begründung dafür, wieso es auf eine gerichtliche Durchsetzung ankommen soll. In Dänemark beispielsweise wird in der ganz überwiegenden Anzahl von Rechtsstreitigkeiten kein Gericht angerufen, sondern ein für ein spezielles Rechtsgebiet eingerichteter "Klageausschuss" ("Klagenævn") oder auch ein Ombudsmann. Verwaltungsgerichte gibt es überhaupt nicht und eine verwaltungsrechtliche Zuständigkeit der ordentlichen Gericht besteht allenfalls in der Theorie.

Darüber hinaus setzt die Definition voraus, dass die gerichtlichen Entscheidungen nicht selbst zum Recht zu zählen sind. Dies ist jedoch zumindest umstritten (um es mal milde auszudrücken). Dementsprechend ist auch der Begriff "gerichtlich durchsetzbar" fragwürdig: Denn dass ein Kläger eine Gerichtsentscheidung erwirkt hat, bedeutet noch lange nicht, dass er damit seinen Anspruch auch tatsächlich durchgesetzt hätte. Die "gerichtliche Durchsetzung" selbst hängt zudem von verschiedensten Kriterien ab, die nichts mit dem objektiven Recht zu tun haben.

Denn Voraussetzung einer Gerichtsentscheidung ("gerichtliche Durchsetzung") ist zunächst einmal eine Klagebefugnis. Gerichtlich durchsetzbar sind nur subjektive Rechte. Das Lemma "Recht XXXs" bezieht sich jedoch auf das objektive Recht. Auch wenn in der Rechtswissenschaft hinsichtlich des genauen Verhältnisses zwischen subjektiven Rechten und objektivem Recht vieles strittig sein mag, so besteht doch Einigkeit darüber, dass man nicht einfach das objektive Recht mittels der subjektiven Rechte definieren kann, was in deiner Definition der Fall ist. -- Insbesondere Verfassungsnormen sind keienswegs gerichtlich durchsetzbar, wenn es - wie u.a. in Dänemark -- kein Verfassungsgericht gibt.

Was wäre nun zu tun? Eigentlich müsste man jeden einzelnen der von dir initiierten Artikel durchgehen und genau untersuchen, was im jeweiligen Land als Recht anzusehen wäre. Dann würde man den Unterschieden zwischen z.B. dem Recht Frankreichs und dem Recht Chinas oder dem Recht Saudi-Arabiens gerecht weden. Andererseits handelt es sich hier um einen simplen Einleitungssatz, der die genaue Betrachtung nicht vorwegnehmen sollte. Zumindest vorübergehend schlage ich vor, einfach zu schreiben "Das Recht XXXs ist die Gesamtheit der in XXX geltenden Rechtsnormen". Wenn jemand dies zu nichtssagend findet, kann er/sie ja den Artikel um landesspezifische Informationen ergänzen, wie dies z.B. in der Einleitung von Recht der Schweiz oder Recht der Vereinigten Staaten ganz gut gelöst ist. Ich fange mal mit dem Artikel Recht Dänemarks an und werde mich auch darauf beschränken. Du kannst dann ja mal selbst überlegen, wie mit den anderen entsprechenden Artikeln zu verfahren wäre. --Vicki Reitta (Diskussion) 12:13, 12. Jul. 2014 (CEST)