Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte in Deutschland regeln das anwaltliche Berufsrecht für deutsche und für ausländische Rechtsanwälte, die in Deutschland tätig sind.

Regelungen

Zu den Regelungen zählen:

Für Notare und Anwaltsnotare gilt die Bundesnotarordnung (BNotO)[8] Im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) wurden die Regelungen, die Notare betreffen, in einem eigenen Kapitel zusammengefasst.[9]

Internetseiten

Für die Webseiten von Anwälten und Notaren gilt grundsätzlich die Impressumspflicht.

Seit dem 9. Januar 2016 müssen Rechtsanwälte, die Online-Dienstverträge im Sinne des Art. 4 Abs. 1 lit.e der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verordnung (EU) Nr. 524/2013 – ODR-Verordnung) mit Verbrauchern schließen, auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform vorhalten und ihre E-Mail-Adresse angeben.[10]

Ab dem 1. Februar 2017 müssen Rechtsanwälte unter bestimmten Umständen auf ihrer Homepage und/oder in ihren AGB über die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle hinweisen. Nach Entstehen einer Streitigkeit muss jeder Rechtsanwalt den Mandanten in Textform auf die zuständige Schlichtungsstelle hinweisen und erklären, ob er grundsätzlich bereit ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Verpflichtend ist dies für ihn nicht. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.[11]

Siehe auch

Literatur

  • Kilian/Koch, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Auflage 2018, ISBN 978-3-406-67333-7

Weblinks

Einzelnachweise