Bezirk Kamenitz an der Linde

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Der Bezirk Kamenitz an der Linde (tschechisch Okresní hejtmanství Kamenice nad Lipou) war ein Politischer Bezirk im Königreich Böhmen. Der Bezirk umfasste Gebiete in Südböhmen im heutigen Kraj Vysočina (Okres Pelhřimov). Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Kamenitz an der Linde (Kamenice nad Lipou). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1993 Teil Tschechiens.

Siegelmarke Okresní hejtmanství Kamenice / Bezirkshauptmannschaft Kamenitz

Geschichte

Die modernen, politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1]

Das Gebiet des späteren Bezirk Kamenitz an der Linde gehörte zunächst zum Bezirk Pilgram, der 1868 aus den Gerichtsbezirken Patzau (tschechisch soudní okres Pacov), Pilgram (Pelhřimov), Kamenitz (Kamenice) und Počatek ( Počatky ) gebildet wurde.[2]

Per 1. April 1905 wurden die Gerichtsbezirke Kamenitz und Počatek aus dem Bezirk Pilgram ausgeschieden und zum Bezirk Kamenitz an der Linde zusammengeschlossen.[3]

Im Bezirk Kamenitz an der Linde lebten nach der Volkszählung 1900 bzw. dem Gebietsstand von 1905 35.729 Menschen, die auf einer Fläche von 453,23 km² bzw. in 57 Gemeinden lebten.[4]

Der Bezirk umfasste 1910 eine Fläche von 453,22 km² und beherbergte eine Bevölkerung von 36.171 Personen. Von den Einwohnern hatten 1910 36.113 Tschechisch[5] und acht Deutsch als Umgangssprache angegeben. Weiters lebten im Bezirk und 50 Anderssprachige oder Staatsfremde. Zum Bezirk gehörten zwei Gerichtsbezirke mit insgesamt 60 Gemeinden bzw. 71 Katastralgemeinden.[6]

Einzelnachweise

  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1905, XVIII. Stück, Nr. 55: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Kamenitz an der Linde“
  4. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 634. (=Seznam mist v Království Českém)
  5. In der Volkszählung wurden Personen mit böhmischer, mährischer und slowakischer Umgangssprache zusammengefasst
  6. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v království Českém. Sestaven na základě úředních dat k rozkazu c.k. místodržitelství. Prag 1913, S. 732

Literatur