Bezirksschülersprecher

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Bezirksschülersprecher sind die vorsitzenden Schülersprecher einer Stadt, eines Kreises und teilweise eines Regierungsbezirks. Sie existieren in dieser Form nur in NRW und Bayern.

Bayern

Ein Bezirksschülersprecher (BSSP, Bezi) und sein Stellvertreter werden in Bayern von den Schülersprechern der Schulen im Aufsichtsbezirk im Rahmen der Bezirksaussprachetagung (BAT) gewählt. Die Bezirke entsprechen den sieben bayerischen Regierungsbezirken, wobei der Regierungsbezirk Oberbayern wegen seiner Größe bei den Realschulen und Gymnasien in die beiden Schulaufsichtsbezirke "Oberbayern-Ost" und "-West" geteilt wurde (diese Aufteilung spaltet auch die Stadt München). Somit gibt es für diese Schularten acht Bezirksschülersprecher. Die FOS/BOS verfügen wegen der geringeren Zahl von Schulen nur über drei Bezirke. Bei den Hauptschulen gibt es noch eine Stadt-/Kreisebene mit eigenen Schülersprechern, um der hohen Zahl von Schulen gerecht zu werden. Für die sechs Schularten (Förderschule, Gymnasium, Realschule, Hauptschule, BOS/FOS und berufliche Schulen) gibt es in Bayern insgesamt 40 Bezirksschülersprecher und 40 Stellvertreter.

Die Bezirksschülersprecher werden etwa einen Monat nach der Wahl der Schülersprecher an den einzelnen Schulen auf ein Jahr gewählt. In der Praxis betrachten sich Bezirksschülersprecher und Stellvertreter als gleichberechtigt und nennen sich beide Bezirksschülersprecher.

Der Bezirksschülersprecher hat nach § 62 und 62a des BayEUG und § 13 der GSO folgende Aufgaben:

  • Er übernimmt unbeschadet der Gesamtleitung durch den Ministerialbeauftragten den Vorsitz bei der Bezirksaussprachetagung.
  • Er ist befugt, mit Zustimmung des Ministerialbeauftragten Informationen an die Schülersprecher der Schulen des Bezirks zu geben, soweit sie dem Erfahrungsaustausch und der Arbeit der Schülermitverantwortung an der einzelnen Schule dienlich sind.
  • Er regt einen Erfahrungsaustausch bezüglich der die jeweilige Schulart betreffenden Angelegenheiten an.
  • Er oder der Stellvertretende nimmt an der Landesschülerkonferenz teil.
  • Er hat das Recht, von der Landesschülerkonferenz zum Landesschülersprecher oder stellvertretenden Landesschülersprecher gewählt zu werden.
  • Er kann auf der Landesschülerkonferenz Anträge einbringen, wo sie als Positionen des Landesschülerrats in Bayern übernommen werden können.

Darüber hinaus engagieren sich viele Bezirksschülersprecher in der LandesschülerInnenvereinigung Bayern (Zusammenschluss der bayerischen Bezirksschülersprecher), die als Verein die Arbeit des Landesschülerrats in Bayern unterstützt.

Bezirksschülersprecher werden in Bayern seit 2008 offiziell für alle Schularten gewählt, 2007 gab es ein Pilotprojekt in Schwaben. Davor waren sie nur für die Gymnasien vom Kultusministerium anerkannt.

Die notwendigen Kosten der Wahrnehmung der Aufgaben der Schülermitverantwortung auf der Stadt-, Landkreis-, Bezirks- und Landesebene trägt der Freistaat Bayern im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, regelt § 62a Absatz 10 des BayEUG.

NRW

Der Bezirksschülersprecher ist der oberste Schülersprecher auf Stadt-, Kreis-, Bezirksebene und teilweise auch auf Regierungsbezirksebene (Regel in NRW). Falls der Regierungsbezirks oder Bezirks ein Kreis ist, hat die Stadt bzw. der Kreis, zusätzlich eine Kreisschülervertretung, geleitet vom Kreisschülersprecher. Der Bezirksschülersprecher ist dem Vorstand und den angehörigen Kreisschülervertretungen im jeweiligen Bezirks/Regierungsbezirks, weisungsbefugt.

Jedoch ist es eine Satzungsangelegenheit der jeweiligen Bezirksschülervertretung, einen BSSP als Vorsitzenden des Bezirksvorstands bzw. Repräsentanten der Bezirksschülervertretung zu haben. Sie werden i. d. R. jährlich auf der Bezirksdelegiertenkonferenz (kurz BDK) gewählt, die ebenfalls mindestens zweimal im Jahr tagt.

Momentan sind die Bezirksschülervertretungen der kreisfreien Städte Köln, Düsseldorf, Bonn, Dortmund, Solingen, Krefeld und des Kreises Lippe, Minden-Lübbecke, Wesel, Rhein-Kreis Neuss die einzigen bestehenden ohne Bezirksschülersprecher.

Die einzigen Bezirksschülervertretungen in NRW, die ein solches Amt führen, sind die BSV Essen, BSV Münster, BSV Paderborn, BSV in der Städteregion Aachen, BSV Herford, BSV Steinfurt. Diese hat einen 1. und einen 2. Bezirksschülersprecher, welche gleichzeitig das Amt der Geschäftsführenden Vorsitzenden bekleiden.

Dort ist jedes Vorstandsmitglied gleichberechtigt, wobei die interne Koordination durch ein koordinierendes Mitglied, ähnlich wie bei der LandesschülerInnenvertretung NRW wahrgenommen wird. Nach außen hin tritt dieses koordinierende Mitglied jedoch nicht in besonderer Weise in Erscheinung. Im Kreis Minden-Lübbecke vertritt ein Vorstandssprecher die Arbeit des Bezirksvorstandes, ist aber im Vorstand gleichberechtigt, wie alle anderen Vorstandsmitglieder. Oberster Repräsentant ist hier der Präsident, der die Schülerschaft nach innen und außen vertritt.

Zum einen gibt es noch die sogenannten Bezirksschülervertretungsräte. Diese sind einschließlich für das Assistenzmanagement in der BSV zuständig. Sie unterstützen Bezirksschülersprecher, BSV Geschäftsführer, BSV Vorsitzende oder geschäftsführenden Vorsitzenden bei den Führungsarbeiten.

Der 1. Bezirksschülersprecher hat folgende Vertreter und Mitarbeiter:

  • 2. Bezirksschülersprecher
  • Stellvertretender Bezirksschülersprecher
  • Assistent des Bezirksschülersprechers
  • Bezirksschülervertretungsrat

Der Bezirksschülervertretungsrat (BSV-R) ist Mitglied in der Geschäftsführung und der direkte Vertreter des Bezirksschülersprechers bzw. der Stellvertreter des stellvertretenden Bezirksschülersprechers und vertritt diesen bei Ausfall des 1. Bezirksschülersprechers, 2. Bezirksschülersprechers und stellvertretenden Bezirksschülersprechers.

Der Assistent des 1. oder 2. Bezirksschülersprechers (AiBS) bleibt bei Ausfall von allen Bezirksschülersprechern trotzdem in seiner eigentlichen Aufgabe zum Assistieren.

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