Bezugswert (Akustik)

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Bezugswert bezeichnet spezielle Werte, die bei Angabe von Pegeln für in der Akustik gebräuchliche physikalische Größe verwendet werden. Für jede dieser Größen ist dabei ein eigener Bezugswert festgelegt. Die Pegelangabe 0 dB bedeutet, dass der Größenwert gleich dem Bezugswert ist.

Der bekannteste Bezugswert ist der ausgehend von der Hörschwelle festgelegte Wert von 20 µPa zur Berechnung des Schalldruckpegels.

Wichtige genormte[1] Bezugswerte für die Berechnung in der Akustik sind:

Pegel Bezugswert
Schalldruckpegel Lp = 20 µPa (in Luft)

= 1 µPa (in anderen Medien)

Auslenkungspegel Lξ (Körperschall)
Schallschnellepegel Lv (Luft- und Körperschall)

(vorwiegend Wasserschall)

Schallbeschleunigungspegel La (Körperschall)
Schallleistungspegel LW
Schallintensitätspegel LI
Schallenergiedichtepegel Lw
Schallenergiepegel LE

Siehe auch

Quellen

  1. DIN 1320: Akustik: Begriffe, Ausgabe 1997-06, Beuth Verlag

Weblinks