Botschaftsrat
Botschaftsrat (engl. Counsellor, frz. Conseiller, span. Consejero) ist die Bezeichnung für eine Rangstufe im auswärtigen Dienst.
Deutschland
Im deutschen Auswärtigen Amt führen Beamte der Besoldungsgruppe A 15 und A 16 (Botschaftsrat Erster Klasse) bei einer Verwendung an einer Botschaft oder Ständigen Vertretung diese Amtsbezeichnung anstelle der im Inland verwendeten Amtsbezeichnung Vortragender Legationsrat bzw. Vortragender Legationsrat Erster Klasse. Sie entspricht der eines Regierungsdirektors (A 15) bzw. leitenden Regierungsdirektors (A 16) bei den anderen Ministerien. Kommt der Beamte vom Auslandsposten in die Zentrale des Auswärtigen Amtes zurück, führt er wieder seine alte Amtsbezeichnung. Ein Botschaftsrat Erster Klasse ist in der Regel Referatsleiter.
An kleineren Vertretungen wie Panama-Stadt oder Ulaanbaatar ist der Botschaftsrat in der Regel der Ständige Vertreter des Botschafters. Ist dieser abwesend und außerhalb des Gastlandes, ist der Ständige Vertreter Geschäftsträger. An größeren Botschaften, wie etwa in Washington D.C., Moskau oder bei der Ständigen Vertretung bei der Europäischen Union in Brüssel, arbeitet eine größere Anzahl von Botschaftsräten, in der Regel als Referenten bzw. Referatsleiter innerhalb bestimmter Abteilungen (Politik, Wirtschaft, Kultur u. a.).