Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt

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Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt
Parlement de la Région de Bruxelles-Capitale
Parlement van het Brussels Hoofdstedelijk Gewest
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Basisdaten
Sitz: Brüssel
Legislaturperiode: fünf Jahre
Abgeordnete: 72 Französische Sprachgruppe
17 Niederländische Sprachgruppe
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 26. Mai 2019
Vorsitz: Rachid Madrane (PS)
16
15
10
4
3
3
1
13
1
11
1
6
1
3
1
16 15 10 13 11 
Sitzverteilung: Regierung (51)
  • PS 16
  • Ecolo 15
  • DéFI 10
  • Groen 4
  • Open Vld 3
  • Vooruit 3
  • Opposition (38)
  • MR 13
  • PVDA-PTB 11
  • cdH 6
  • N-VA 3
  • Vlaams Belang 1
  • CD&V 1
  • DierAnimal 1
  • Agora 1
  • Unabh. 1
  • Website
    www.parlement.brussels
    Parlamentsgebäude
    Parlamentsgebäude

    Das Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt (oder auch „Brüsseler Parlament“; bis 2006 „Rat der Region Brüssel-Hauptstadt“), französisch Parlement de la Région de Bruxelles-Capitale, niederländisch Parlement van het Brussels Hoofdstedelijk Gewest, ist aus 89 Regionalabgeordneten zusammengesetzt. Der Präsident des Parlamentes ist Rachid Madrane (PS).

    Die Regionalabgeordneten werden direkt von der Bevölkerung für 5 Jahre in einem einzigen Wahlkreis, der sich über die neunzehn Gemeinden erstreckt, gewählt. Alle belgischen Staatsbürger, die in der Region Brüssel-Hauptstadt domiziliert sind und ihr 18. Lebensjahr erreicht haben, sind wahlberechtigt.[1] Um sich für das Regionalparlament zur Wahl zu stellen, muss man dieselben Bedingungen erfüllen. Die Wahllisten sind einsprachig, d. h. entweder französisch- oder niederländischsprachig. Die Sprache der Wahlliste, auf der eine Person kandidieren will, muss zwingend mit der Sprache, in der der Personalausweis des Kandidaten ausgestellt wurde, übereinstimmen. Dem Wähler werden bei der Wahl alle Listen vorgelegt und er kann frei und geheim entscheiden, ob er für eine französisch- oder niederländischsprachige Liste wählen will. Die letzten Wahlen fanden am 26. Mai 2019 statt.

    Innerhalb des Parlamentes gibt es zwei Sprachgruppen, nämlich die französische Sprachgruppe (mit zurzeit 72 Sitzen) und die niederländische Sprachgruppe (mit zurzeit 17 Sitzen). Die Abgeordneten werden je nach der Sprache der Wahlliste, auf der sie kandidiert haben, der einen oder der anderen Sprachgruppe zugeordnet. Die Einteilung in Sprachgruppen hat gewisse Folgen für die interne Organisation des Parlamentes (Vertretung in den Ausschüssen, …). Um Konflikte zwischen den Sprachgruppen vorzubeugen, gibt es die Möglichkeit der „Alarmglocke“, die auf Anfrage einer Dreiviertelmehrheit innerhalb einer Sprachgruppe die parlamentarische Prozedur aussetzt und die Regionalregierung damit beauftragt, innerhalb von 30 Tagen eine Lösung zu finden.[2]

    Die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Sprachgruppe hat auch Auswirkungen auf die Vertretung der Brüsseler Abgeordneten im Parlament der Französischen Gemeinschaft Belgiens bzw. im Flämischen Parlament. Die Vertreter dieser beiden Gemeinschaften werden tatsächlich nicht direkt von der Bevölkerung gewählt, sondern setzen sich aus allen wallonischen bzw. flämischen Regionalabgeordneten einerseits, und gewissen Abgeordneten des Brüsseler Parlamentes der französischen bzw. (eventuell) der niederländischen Sprachgruppe andererseits zusammen. Im Parlament der Französischen Gemeinschaft sind somit neben den 75 wallonischen Regionalabgeordneten auch 19 Brüsseler Abgeordnete vertreten, die von der französischen Sprachgruppe des Brüsseler Parlamentes bestimmt werden.[3] Für das Flämische Parlament gelten seit 2001 andere Regeln, da es zusammengestellt ist aus den 118 direkt gewählten flämischen Regionalabgeordneten und aus 6 Abgeordneten, die „ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt haben müssen und dort direkt in dieser Eigenschaft […] gewählt wurden“.[4] Diese sechs Abgeordneten gehören also nicht zwangsläufig dem Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt an. Des Weiteren gibt es in Flandern für die Flämische Gemeinschaft und für die Flämische Region nur ein einziges Parlament. Somit sind die besagten sechs Abgeordneten nicht stimmberechtigt, wenn das Flämische Parlament sich mit rein regionalen Zuständigkeiten befasst. Da sowohl die Französische als auch die Flämische Gemeinschaft über eine „konstitutive Autonomie“ verfügen, sind sie befugt, die Zusammensetzung ihrer Parlament mittels eines Sonderdekretes (Zweidrittelmehrheit) zu ändern; in diesen Fällen muss jedoch immer das Verhältnis 19/75 bzw. 6/118 als parlamentarische Vertretung der Region Brüssel-Hauptstadt beibehalten werden.[5]

    Die legislativen Beschlüsse des Parlamentes werden „Ordonnanzen“ genannt. Auch wenn Ordonnanzen im Prinzip denselben gesetzgeberischen Wert wie ein föderales Gesetz oder ein Dekret der anderen Gemeinschaften und Regionen besitzen, unterscheiden sie sich in einem bestimmten Punkt doch ganz wesentlich von diesen: Sie unterliegen der Kontrolle der gewöhnlichen Gerichte und Gerichtshöfe, die die Anwendung einer Ordonnanz verweigern können, wenn diese die Bestimmungen des Sondergesetzes über die Brüsseler Institutionen verletzt.[6] Normalerweise ist diese Befugnis der judikativen Macht nur auf Erlasse und Verfügungen (der Exekutive) begrenzt.[7] Die gewöhnlichen Gerichte und Gerichtshöfe kontrollieren somit die Verfassungsmäßigkeit der Ordonnanzen „parallel“ zum Verfassungsgerichtshof, der alle Gesetze, Dekrete und auch Ordonnanzen wegen Verfassungswidrigkeit für nichtig erklären kann.

    Geschichte

    Nach Durchführung der dritten belgischen Staatsreform und Verabschiedung des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 wurde die „Region Brüssel-Hauptstadt“ gegründet. Dieses Sondergesetz rief schlussendlich den „Rat der Region Brüssel-Hauptstadt“ (französisch Conseil de la région de Bruxelles-Capitale, niederländisch Raad van het Brussels Hoofdstedelijk Gewest) ins Leben.

    Am 25. Februar 2005 wurde die Verfassung des Königreichs Belgien überarbeitet und diese trat am 11. März 2005 in Kraft. Gefolgt von einer Änderung des Sondergesetzes am 11. April 2006 über regionale und kommunale Institutionen. Diese Sondergesetz verwandelte den „Rat der Region Brüssel-Hauptstadt“ in das „Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt“.

    Zusammensetzung des Parlamentes 2019

    Französische
    Sprachgruppe
    Niederländische
    Sprachgruppe
    Partei Sitze Partei Sitze
    PS 16 Sitze Groen 4 Sitze
    Ecolo 15 Sitze N-VA 3 Sitze
    MR 13 Sitze OpenVLD 3 Sitze
    DéFI 10 Sitze one.brussels-sp.a 3 Sitze
    PVDA-PTB 10 Sitze Vlaams Belang 1 Sitz
    cdH 6 Sitze CD&V 1 Sitz
    DierAnimal 1 Sitz Agora 1 Sitz
    Unabh. 1 Sitz PVDA-PTB 1 Sitz
    Gesamt 72 Sitze Gesamt 17 Sitze
    Gesamt: 89 Sitze
    Regierungsparteien sind mit einem Punkt (•) gekennzeichnet

    Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt 2019

    Partei Stimmen Sitze
    Zahl in % +/- Zahl +/- %
    Französische Sprachgruppe
    PS 85.530 22,03  4,56 17  4
    Ecolo 74.246 19,12  9,01 15  7
    MR 65.502 16,87  6,17 13  5
    DéFI 53.638 13,81  0,99 10  2
    PTB 52.297 13,47  9,61 10  6
    cdH 29.436 7,58  4,16 6  3
    Destexhe 10.052 2,59 Neu 0 Neu
    Parti Populaire 6.605 1,70  0,24 0  
    DierAnimal 5.113 1,32 Neu 1 Neu
    Sonstige 5.859 1,51 0  
    Gesamt 388.278 100,00 72  
    Niederländische Sprachgruppe
    Groen 14.425 20,61  2,72 4  1
    N-VA 12.578 17,97  0,97 3  
    Open Vld 11.051 15,79  10,91 3  2
    one.brussels-sp.a 10.540 15,06  4,51 3  
    Vlaams Belang 5.838 8,34  2,74 1  
    CD&V 5.231 7,47  3,96 1  1
    Agora 3.629 5,18 Neu 1 Neu
    Be.One 3.021 4,32 Neu 0 Neu
    PVDA 2.992 4,27 Neu 1 Neu
    DierAnimal 691 0,99 Neu 0 Neu
    Gesamt 69.996 100,00 17  
    Gültige Stimmen 458.274 93,35
    Ungültige Stimmen 32.643 6,65
    Abgegebene Stimmen 490.917 100,00 89  
    Anzahl der Wahlberechtigten
    und Wahlbeteiligung
    588.203 83,46
    Quelle: elections2019.belgium.be: Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt

    Weblinks

    Commons: Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. Das Wort „wahlberechtigt“ kann irreführend sein, da in Belgien tatsächlich Wahlpflicht herrscht.
    2. Art. 31 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen
    3. Dies geschieht traditionell nach dem sogenannten „D’Hondt Verteilerschlüssel“, der eine proportionale Vertretung aller im Brüsseler Parlament vertretenen Parteien sichert.
    4. Art. 24, § 1, 2° des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen
    5. Art. 24, § 1, Abs. 4 und § 3, Abs. 3 und 4 des Sondergesetzes vom 8. August 1980
    6. Art. 9, Abs. 1 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen
    7. Art. 159 der Verfassung