Briefe mit Bareinzahlung

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Briefe mit Bareinzahlung gelten als die Vorläufer der Postanweisungen.

Die Anfänge des Postanweisungsdienstes finden sich in Frankreich (1627) und England (1792). In Deutschland war es gestattet, mit der Fahrpost, Geld in Briefen und Paketen unter Gewährleistung der Post zu verschicken. Die bankmäßige Übermittlung der Gelder hätte sich auch, durch die sehr unterschiedlichen Währungsverhältnisse bedingt, sehr schwierig gestaltet.

In Preußen gab es 1848 einen besonderen Tarif für Sendungen mit Barauszahlung, von Beträgen bis zu 25 Talern. Auf der Aufschriftseite des Briefes oder des leeren Umschlags war die zugehörige Einzahlung vermerkt:

“Hierauf eingezahlt ..... Taler ..... Silbergroschen ..... Pfg.”

Der Annahmebeamte stellte dazu eine “Auszahlungs-Assignation” aus, die haltbar an dem Brief befestigt wurde und auf der der Empfänger den Empfang des Geldes bescheinigte. Die Briefe mit Bareinzahlung wurden einzeln in Karten eingetragen und wie Geldbriefe von Stelle zu Stelle nachgewiesen.

Bayern folgte 1851 (bis 10 Gulden im ganzen Königreich, bis 50 Gulden nach Orten mit Hauptpostexpeditionen, Postämter oder Postverwaltungen). Württemberg folgte 1852 (bis 17½ Gulden). Auf Grund des revidierten Deutsch-Österreichischen-Postvereinsvertrages von 1851 wurde das Verfahren am 1. Juli 1852 auch im Vereinsverkehr eingeführt. Nur Österreich und Luxemburg schlossen sich aus.

Da die Kosten für diese Art der Geldversendung nur unwesentlich höher lagen als für Geldbriefe, waren Briefe mit Bareinzahlung nicht sehr häufig.

Am 1. Januar 1865 führte Preußen statt der Briefe mit Bareinzahlungen die Postanweisungen ein.