Brillantblau FCF
Strukturformel | ||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||
Name | Brillantblau FCF | |||||||||||||||
Andere Namen | ||||||||||||||||
Summenformel | C37H34N2Na2O9S3 | |||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
feinkristallines, dunkellilafarbenes Pulver[3] | |||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
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Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 792,85 g·mol−1 | |||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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Toxikologische Daten | ||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Brillantblau FCF (E 133) ist ein blauer Triphenylmethanfarbstoff, der als Lebensmittelfarbstoff verwendet wird. Er gehört zur anwendungstechnischen Gruppe der Säurefarbstoffe und zählt zu den Patentblau-Farbstoffen.
Eigenschaften
Brillantblau FCF ist ein rötlich-blaues Pulver, wasserlöslich und stabil. Mit sinkendem pH-Wert zersetzt sich der Farbstoff, wodurch das farbgebende π-Elektronensystem verkürzt wird. Dadurch schlägt die Farbe von Blau zuerst nach Grün und dann nach Gelb um. Sinkt der pH-Wert noch weiter, entfärbt sich Brillantblau vollständig. Die neutrale Lösung hat ein Absorptionsmaximum bei λmax. = 630 nm.
Herstellung
Brillantblau FCF wird aus 2-Sulfobenzaldehyd und 3-{[Ethyl(phenyl)amino]methyl}benzolsulfonsäure hergestellt:
In Handel ist das Dinatriumsalz. Auch das Calcium-, Ammonium-[7] und Kaliumsalz[8] sowie der Aluminiumlack des Farbstoffes sind zugelassen.
Verwendung
Brillantblau FCF wird zur Färbung von Getränken, Speisen und Medikamenten verwendet sowie in flüssigen Tensidprodukten (Flüssigwaschmittel, Weichspüler) und in Mundwasser, Gel-Zahnpasta und Parfümen.[9]
Um Grün-, Violett- oder Brauntöne zu erreichen, wird Brillantblau FCF mit anderen Farbstoffen gemischt, z. B. mit Tartrazin (E 102), um Grüntöne zu erzeugen.
Gesundheit
Brillantblau FCF gilt als unbedenklich.[10] Als erlaubte Tagesdosis wurden 6 mg/kg Körpergewicht festgesetzt. Der größte Teil des Farbstoffs wird unverändert ausgeschieden.[11]
Tierversuche zeigten, dass sich Brillantblau FCF bei Einnahme in hohen Dosen in Nieren und Lymphgefäßen ablagert.
Rechtliche Situation
Brillantblau FCF ist nur für bestimmte Produkte zugelassen.[12] Dazu gehören unter anderem:[11]
- essbare Überzüge für Käse und Wurst (qs)
- Süßigkeiten (max. 300 mg/kg)
- Kuchen, Kekse, Gebäck (max. 200 mg/kg)
- Spirituosen, Obst- und Fruchtweine (max. 200 mg/kg)
- Speiseeis, Desserts (max. 150 mg/kg)
- Saucen, Würzmittel, Appetithappen (max. 500 mg/kg)[13]
- alkoholische und nicht-alkoholische Getränke[13]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Eintrag zu E 133: Brilliant Blue FCF in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 16. Juni 2020.
- ↑ Eintrag zu ACID BLUE 9 in der CosIng-Datenbank der EU-Kommission, abgerufen am 27. April 2020.
- ↑ Datenblatt Brillantblau FCF bei Acros, abgerufen am 20. Februar 2010.
- ↑ a b Datenblatt Erioglaucine disodium salt bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 20. Mai 2017 (PDF).
- ↑ Eintrag zu Brilliant Blue in der ChemIDplus-Datenbank der United States National Library of Medicine (NLM)
- ↑ Eberhard Gross: Über die Erzeugung von Sarkomen durch die besonders gereinigten Triphenylmethanfarbstoffe Lichtgrün SF und Patentblau AE bei der wiederholten subcutanen Injektion an der Ratte. In: Zeitschrift für Krebsforschung. 64, 1961, S. 287, doi:10.1007/BF00525218.
- ↑ Externe Identifikatoren von bzw. Datenbank-Links zu BrilliantBlue FCF Ammonium: CAS-Nummer: 2650-18-2 , EG-Nummer: 220-168-0 , ECHA-InfoCard: 100.018.335 , PubChem: 118705701 , ChemSpider: 16602 , Wikidata: Q27269761.
- ↑ Externe Identifikatoren von bzw. Datenbank-Links zu Brillantblau FCF Kalium: CAS-Nummer: 71701-18-3 , PubChem: 101533083 , ChemSpider: 150983 , Wikidata: Q82982410.
- ↑ pharmorgana.com: Farbmittel für Kosmetika.
- ↑ das-ist-drin.de: E 133 – Brillantblau FCF
- ↑ a b zusatzstoffe-online.de: E 133 - Brillantblau FCF.
- ↑ ZZulV Einzelnorm: Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 und § 7); Zusatzstoffe, die zum Färben von Lebensmitteln oder zum Erzielen von Farbeffekten bei Lebensmitteln zugelassen sind.
- ↑ a b Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe vom 29. Januar 1998 (BGBl. I S. 230)