Diskussion:Brillantblau FCF

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pi-Elektronensystem

Mit sinkendem pH-Wert zersetzt sich der Farbstoff, wodurch das farbgebende pi-Elektronensystem verkürzt wird.

Was ist denn ein pi-Elektronensystem? Viele Grüße, --Abdull 19:06, 10. Mai 2010 (CEST)

Wieso gilt der Stoff als unbedenklich und dennoch besteht eine Kennzeichnungspflicht mit "gesundheitsschädlich"? (nicht signierter Beitrag von 85.176.34.88 (Diskussion) 18:23, 20. Dez. 2010 (CET))

weitere Anwendung

Heute habe ich den Farbstoff als CI 42090 bezeichnet in Corega Tabs Bio Formel gefunden--84.177.247.194 14:00, 10. Jan. 2011 (CET)

Schädlichkeit

Im Text steht „Brillantblau FCF gilt als unbedenklich“, rechts unter EU-Gefahrstoffkennzeichnung hingegen „Gesundheitsschädlich“. Stellt das nicht einen leichten Widerspruch dar? -- K. Nemo (nicht signierter Beitrag von 91.37.157.84 (Diskussion) 11:29, 17. Aug. 2011 (CEST))

Acros ist keine gute Quelle für eine Gefahrstoffkennzeichnung. Der einzig bekannte toxikologische Wert ist ein LD50 von 4600 mg/kg (Maus, subkutan). Daher ist Brillantblau FCF als Lebensmittelfarbstoff zugelassen und innerhalb der EU nicht als Gefahrstoff klassifiziert. Bei dem geringen ADI-Wert von 0,1 mg/kg Körpergewicht dürften auch nur minimale Mengen in Lebensmitteln vorhanden sein. Gruß --Cvf-psDisk+/− 20:35, 17. Aug. 2011 (CEST)
Das entsprechende Produkt aus dem Hause Clariant (Vitasynblau) ist kennzeichnungsfrei. (nicht signierter Beitrag von 93.200.203.81 (Diskussion) 11:26, 29. Nov. 2013 (CET))


Ich zweifle an der eindeutigen Aussage „Brillantblau FCF gilt als unbedenklich“. Wenn ich Einträge in anderen Sprachen durchlese, lese ich etwas über Asthma, sowie "alergieauslösend". Es wird sogar von Krebs gesprochen. Es war in Deutschland sogar verboten. Das wieder zulassen gelang durch die Hintertür (EU). Hier ein Ausschnitt aus einem Text: "Der blaue Farbstoff schädigte im Reagenzglas- und Tierversuch mit Ratten in hohen Dosen die Gene und störte den Energiehaushalt der Körperzellen. Der Farbstoff kann auch Aluminium enthalten, ohne dass es auf dem Etikett angegeben ist. Das Metall steht im Verdacht, Demenzerkrankungen im Gehirn, wie die Alzheimer- und Parkinsonkrankheit, zu fördern. Es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass Aluminium als sogenanntes Metallöstrogen, die Wirkung der weiblichen Geschlechtshormone beeinflusst und so unter anderem die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigt." Meines Wissens nach ist es weiterhin in Frankreich, Norwegen, sowie Österreich verboten. (nicht signierter Beitrag von 188.195.2.117 (Diskussion) 11:30, 22. Jan. 2014 (CET))

Mach es doch nicht komplizierter als es ist. Belege mit Quelle und füge es dem Artikel hinzu. So schwer??--2003:EA:D3CC:7A00:827:3C54:19FE:C369 08:43, 31. Okt. 2017 (CET)

FCF

Ich bin interessierter Nicht-Chemiker und über die Zutaten von Campari hierher gelangt. Außer der "Schädlichkeit" hat mich besonders die Abkürzung oder was auch immer es ist "FCF" interessiert. DIes wird aber nicht im Artikel erwähnt. - Kann jemand Berufenes dazu etwas ergänzen? -- Stefan.brix 17:31, 11. Jan. 2012 (CET)

Siehe hier: http://en.wikipedia.org/wiki/Food_coloring#In_the_United_States - Das steht also für "for coloring food" (zum Färben von Lebensmitteln). -- Madman-Maniac (Diskussion) 13:35, 15. Jan. 2013 (CET)

Rechtliche Situation

Bezieht sich dieser Abschnitt nur auf Lebensmittel? Worauf ich hinaus möchte: Ist der Einsatz in Kosmetika etc. rechtlich unbedenklich, oder, da sie in der Liste nicht aufgeführt werden, verboten? Wenn es u.a. in Corega Tabs (s.o.) eingesetzt wird, kann es ja nicht verboten sein. Der Abschnitt sollte entsprechend erweitert werden. -- Madman-Maniac (Diskussion) 13:35, 15. Jan. 2013 (CET)

Kosmetika sind nicht mein Fach. Allerdings taucht der chemische Name von Brill(i)antblau in der EG-Verordnung 1223/2009 "VERORDNUNG (EG) Nr. 1223/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel" unter der laufenden Nr. 63 auf Seite 340 der konsolidierten Fassung als Farbstoff auf:
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:342:0059:0209:de:PDF
Damit ist er als Farbstoff für Kosmetika zugelassen. Bei der Frage nach der Art des Kosmetikums usw. passe ich dann allerdings. Da müssen (andere) Fachleute ran.--Hfk-wildgans (Diskussion) 13:35, 13. Apr. 2021 (CEST)

Schreibweise Brill(i)ant - Lemmafrage

Obwohl die glitzernden Brillanten im Deutschen ohne das zweite gesprochene i geschrieben werden, schreibt sich der Farbstoff Brilliantblau FCF tatsächlich so.

Die Namensdefinitionen für Zusatzstoffe in Lebensmitteln finden sich in EU-Verordnung 231/2012 "Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission vom 9. März 2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe".

Hier der Link zur momentan aktuellen konsolidierten Fassung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/De/TXT/PDF/?uri=CELEX:02012R0231-20200702&qid=1618231770287&from=EN
Brilliantblau FCF findet sich auf Seite 17.

Leider spricht die "Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe" durchgehend von Brillantblau FCF.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02008R1333-20201223&qid=1618296493402&from=EN
Z. B. Seite 3 unten. Die Links geben die konsolidierten Fassungen wider, Stand 13.04.2021. Offenbar hat noch niemand Handlungsbedarf gesehen.

Den Widerspruch in den Rechtsgrundlagen können nur EU-Parlament und Rat auflösen.

Ich rege an, in Wikipedia das Lemma Brillantblau FCF mit einem Verweis auf Brilliantblau FCF zu ergänzen. Die Erläuterung im Text kann ich übernehmen. Beim Lemma erbitte ich Hilfe, denn so gut kenne ich mich in der Technik nicht aus, dass ich mich ans Lemma heranwage.--Hfk-wildgans (Diskussion) 09:00, 13. Apr. 2021 (CEST)