Brokmerbrief

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Brokmerbrief

Der Brokmerbrief, fälschlicherweise oft auch als Brookmerbrief zu finden, war das Gesetzbuch der Bewohner des ostfriesischen Brokmerlandes (Brokmänner) mit ausführlicher Kodifikation der Landes- und Gerichtsverfassung.[1] Der Brokmerbrief wurde im 13. Jahrhundert von den brocmanni, den Einwohnern des ostfriesischen Brokmerlandes, eines bis zum Ende des 12. Jahrhunderts urbar gemachten Siedlungsgebietes um die Dörfer Marienhafe, Engerhafe und Wiegboldsbur westlich von Aurich, niedergeschrieben. Der Brokmerbrief wurde erstmals nach 1276 auf Friesisch niedergeschrieben.[2]

Er berichtet als ausführlichste friesische Rechtsquelle von der Landes- und Gerichtsverfassung eines Landes, dessen Recht auf dem Willen des zusammengetretenen Volkes beruhte. Im Brokmerbrief ist geregelt, dass die politische und richterliche Gewalt in den Händen gewählter bäuerlicher Jahresbeamter, den sogenannten „Redjeven“ (Konsuln, Ratgebern) lag, welche wiederum ihrerseits in ihrer Macht durch den Brokmerbrief kontrolliert wurden.

Um die Mitte des 14. Jahrhunderts ist die Zeit der freien Landgemeinden vorbei; die Selbstverwaltung funktionierte nicht mehr. Die Landeseinheit blieb jedoch – im Unterschied zum Emsigerland etwa – erhalten, da das Verbot des Brokmerbriefes, sich feste Steinhäuser und Burgen zu bauen, solche Ansatzpunkte lokaler Herrschaften verhindert hat. So blieb der im Mittelalter in Europa verbreitete Feudalismus in Ostfriesland unbekannt.

Wohl durch das Aufkommen der tom Brok, spätestens aber mit dem Sieg der Cirksena wurde dann das Emsiger Recht herrschend, auf das Edzard I. d. Gr. Anfang des 16. Jahrhunderts sein ostfriesisches Landrecht aufbaute.

Die Brokmer Handschrift ist einzigartig in der altfriesischen Rechtsliteratur, weil es sich hier um ein Gesetzbuch im eigentlichen Sinne handelt und nicht, wie bei den anderen altfriesischen Handschriften, um eine Rechtskompilation. Heute existieren noch zwei Handschriften, eine in Oldenburg, Niedersächsisches Staatsarchiv, die zweite in Hannover, Niedersächsische Landesbibliothek.[1]

Literatur

  • Buma, W. J. (Hrsg.): Die Brokmer Rechtshandschriften (Oudfriese Taal- en Rechtsbronnen 5), Den Haag 1949.
  • Wilhelm Ebel, Jan Wybren Buma: Das Brokmer Recht 1965, ISBN 3-525-18151-5

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b HDHS-Objekt. Abgerufen am 1. März 2021.
  2. Brokmerbrief. Repertorium Fontium 2, 587. In: Geschichtsquellen.de. Bayerische Staatsbibliothek, 6. September 2012, abgerufen am 16. November 2017.