Bundesfinanzierungsgremium
Das Bundesfinanzierungsgremium wird auf Grundlage von § 3 Bundesschuldenwesengesetz vom Deutschen Bundestag gewählt.
Aufgaben
Das Gremium übernimmt die parlamentarische Kontrolle über die Art und Weise der Verschuldung des Bundes. Es wird vom Bundesministerium der Finanzen über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet. Darüber hinaus unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag über alle grundsätzlichen und wesentlichen Fragen der Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen sowie der Beteiligungsverwaltung durch die Bundesregierung, § 69a Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die Unterrichtung erfolgt regelmäßig gegenüber dem Gremium. Auf Beschluss des Gremiums ist der Haushaltsausschuss mit der Unterrichtung zu befassen.
Zusammensetzung
In der 18. Wahlperiode besteht das Bundesfinanzierungsgremium aus 10 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
Das Gremium wird für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt. Die Mitglieder müssen gleichzeitig Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages sein. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet.
Weblinks
- Bundesschuldenwesengesetz
- BT-Drs. 17/232 – Einsetzungsbeschluss des 17. Deutschen Bundestages (PDF-Datei; 44 kB)
- BT-Drs. 17/233 – Wahlvorschläge für das Bundesfinanzierungsgremium im 17. Deutschen Bundestag (PDF-Datei; 40 kB)
Einzelnachweise
- ↑ BT-Drs. 18/361.
- ↑ Alle vorgeschlagenen Abgeordneten wurden am 29. Januar 2014 gewählt.