Bundesverband Einzelhandelsgärtner

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Bundesverband Einzelhandelsgärtner (BVE) im Zentralverband Gartenbau (ZVG) ist der fachliche Zusammenschluss aller in den Landesverbänden des ZVG organisierten handels- und dienstleistungsorientierten sowie produzierenden Gartenbauunternehmen mit direktem Kundenkontakt. Er ist eine der fünf tragenden Säulen des ZVG.

Organisation

Aufgaben

Der BVE ist auf vielen Arbeitsgebieten aktiv. Er vertritt die fachlichen und politischen Interessen der über 2.500 Einzelhandelsgärtner im ZVG und gegenüber den auf Bundesebene tätigen Verbänden, Behörden und Organisationen. Neben der Sicherung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen steht auch die einzelbetriebliche Unterstützung der Mitgliedsbetriebe im Fokus der Arbeit. Sein Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Einzelhandelsgärtner zu stärken und ihre fachliche Entwicklung zu fördern.

Zur Sacharbeit des BVE gehören verschiedene Marketingaktionen, die Qualitätszeichenprüfung zur Premium-Gärtnerei, die Entwicklung von Eigenmarken für den gärtnerischen Einzelhandel, die Organisation von Tagungen, Weiterbildungsseminaren und Wettbewerbe zu saisonalen Anlässen.

Auch die Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiges Thema in der Arbeit des BVE. Neben der gezielten Ansprache über die Verbrauchermedien wird ein bundesweit einheitlicher Internetauftritt der Einzelhandelsgärtnereien betreut. Hier wird besonders auf das fachliche Know-how, die vielfältigen Leistungen und die Produkte der Fachbetriebe aufmerksam gemacht.

Struktur

Die Gremien des Bundesverbandes Einzelhandelsgärtner sind der Vorstand und der Geschäftsführende Vorstand.

Vorstand

Der Vorstand des BVE ist das oberste Beschlussgremium. Den Vorsitz führen der Vorsitzende und seine drei Stellvertreter. Die Mitglieder des Vorstandes setzen sich aus den Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes des BVE, jeweils einem Delegierten/einer Delegierten aus den 10 Gartenbau-Landesverbänden, einem Vertreter des Fachverbandes Raumbegrünung und Hydrokultur (FvRH) und einem Vertreter der GartenBaumschulen BdB (GBV) zusammen.

Geschäftsführender Vorstand

Der Geschäftsführende Vorstand besteht aus vier Mitgliedern. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden und seinen drei Stellvertretern zusammen. Der Geschäftsführende Vorstand wird vom BVE-Vorstand für die Dauer von drei Jahren gewählt.

Weblinks