Burg Schweinhausen

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Burg Schweinhausen

Bergsporn, auf dem die Burg Schweinhausen stand

Alternativname(n) Berg
Staat Deutschland
Ort Hochdorf-Schweinhausen
Entstehungszeit um 1083
Burgentyp Höhenburg
Erhaltungszustand Burgstall
Ständische Stellung Adlige
Geographische Lage 48° 2′ N, 9° 49′ OKoordinaten: 48° 2′ 6″ N, 9° 48′ 30,6″ O
Höhenlage 640 m ü. NN

Die Burg Schweinhausen, auch Berg genannt, ist eine abgegangene Höhenburg in Schweinhausen, einem Teilort von Hochdorf im Landkreis Biberach in Baden-Württemberg.

Geographische Lage

Der Burgstall liegt auf der Westflanke des Hochgeländes auf einem östlichen Bergsporn (ca. 640 m ü. NN[1]) über dem Tal der Riß, etwa 440 m südöstlich der Kirche des Hochdorfer Ortsteils Schweinhausen. Das Gelände liegt in dem zu Schweinhausen gehörenden Weiler Berg.

Geschichte

Die Burg wurde im 11. Jahrhundert von den Herren von Schweinhausen erbaut, 1083 erwähnt, 1525 zerstört und 1609 abgebrochen. Truchsess Heinrich baute aus den Mauerresten der Ruinen Schweinhausen und Neideck das Schloss Heinrichsburg bei Eberhardzell. Ehemalige Besitzer waren die Herren von Waldburg-Warthausen, Habsburg und die Herren von Schellenberg.

König Philipp von Schwaben und Irene von Byzanz verbrachten nach ihrer Hochzeit, die im Mai 1197 bei Augsburg stattgefunden haben soll, bis September 1197 ihre Flitterwochen auf der Burg Schweinhausen.[2] Aus dieser Zeit ist eine am 30. Juli 1197 in Schweinhausen ausgestellte Urkunde Philipps erhalten.[3]

Heutige Nutzung

Von der ehemaligen Burganlage ist nur noch der mächtige Burggraben mit einer Tiefe von bis zu zwölf Metern erhalten. Die heute von Bäumen umrahmte runde Fläche, auf der die Burg stand, ist in Privatbesitz und wird als Koppel genutzt. Sie liegt wenige Meter südlich des Gebäudes Berg Nr. 6.

Galerie

Einzelnachweise

  1. Karten und Daten des Bundesamtes für Naturschutz (Hinweise)
  2. Maria Magdalena Rückert: Irene-Maria, Gemahlin Philipps von Schwaben, und ihre Kinder. In: Karl-Heinz Rueß (Hrsg.): Frauen der Staufer, Göppingen 2006, S. 74–89, hier: S. 77.
  3. WUB Band 2, Nr. 502.

Literatur