Cannabis in Deutschland

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Hanffeld in einer Berliner Baumschule, 2009

Die Kultivierung von Cannabis in Deutschland hat eine lange Tradition. Erste Nachweise der Nutzung als Kulturpflanze stammen von den Kelten. Die Blütezeit des deutschen Hanfanbaus lag im 17. Jahrhundert. In den folgenden Jahrhunderten kam es zu einem stetigen Rückgang der Anbaufläche. Nachdem es in den beiden Weltkriegen zu einer vorübergehenden Wiederbelebung des Anbaus kam, wurde dieser im Jahr 1982 in der Bundesrepublik ausnahmslos verboten.[1] Bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts wurde der Umgang zum Freizeitkonsum schrittweise unter Strafe gestellt.[2] Erst seit 1996 können Landwirte wieder Cannabis als Nutzpflanze kultivieren.[1]

Heute ist auch THC-haltiges Cannabis in bestimmten medizinischen Kontexten legal, für den Freizeitkonsum jedoch illegal. Seine eventuelle Legalisierung wird in vielen Ländern diskutiert, unter anderem in Deutschland. Die Regierung Scholz hat im Dezember 2021 die Frage der Freigabe in ihr Programm aufgenommen[3][4].

Cannabis in der Medizin

Im Februar 2008 wurden sieben deutsche Patienten legal mit medizinischem Cannabisextrakt behandelt, für welches damals eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden musste.[5]

Am 4. Mai 2016 verabschiedete das Bundeskabinett ein Gesetz, das die Verwendung von Cannabis für schwerkranke Patienten erlaubt, die einen Arzt konsultiert haben und „keine therapeutische Alternative haben“. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe legte dem Kabinett den am 10. März 2017 wirksam gewordenen Gesetzesentwurf zur Legalisierung von medizinischem Cannabis vor. Lizenzen werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte an Unternehmen für den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke vergeben.[6] Seit März 2017 können Schwerkranke Cannabis durch ein ärztliches Rezept auf Kosten der Krankenkassen beziehen.[7]

Werbestand für die Legalisierung von Cannabis in München, 2014

Rechtliche Grundlagen

Das deutsche Betäubungsmittelgesetz sieht vor, dass Behörden den Besitz einer geringfügigen Menge von Betäubungsmitteln, die für den persönlichen Konsum bestimmt sind, nicht strafrechtlich verfolgen müssen, außer es handelt sich um Fälle von öffentlichem Interesse, also dem Konsum in der Öffentlichkeit, vor Minderjährigen oder in einer öffentlichen Schule oder einem Staatsgefängnis.[8] Die Definition von „geringfügiger Menge“ variiert von bis zu 6 Gramm Cannabis in den meisten Bundesländern bis zu 15 Gramm Cannabis in Berlin.[9]

Nach deutschem Recht ist der Konsum von Betäubungsmitteln selbst nicht illegal: Er gilt rechtlich als nicht strafbare Selbstverletzung. Gesetzeskommentare erkennen an, dass es im juristischen Sinne möglich ist, Betäubungsmittel zu konsumieren, ohne sie vorher gekauft oder besessen zu haben. Das bedeutet, dass ein positiver Drogentest alleine nicht zu einer Verurteilung nach dem Betäubungsmittelgesetz führt.[10] Obwohl de jure keine Strafbarkeit des Konsums vorliegt, können Inhaber einer Fahrerlaubnis auf ihre Fahreignung hin medizinisch-psychologisch begutachtet werden (MPU). Der vorläufige Verlust des Führerscheins ist keine Seltenheit, gefolgt von einer Reihe Drogenscreenings, um die Eignung zu beweisen. Anders als bei Alkohol ist es möglich den Führerschein zu verlieren, unabhängig davon, ob man am Straßenverkehr teilgenommen hat. Im Regelfall gilt beispielsweise das Vorliegen eines regelmäßigen Konsums oder eines gelegentlichen Konsums in Verbindung mit Alkohol als fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.[11]

Demonstrationen

Ampel mit einem Hanfblatt in Aachen

Die Hanfparade ist eine Demonstration zur Hanflegalisierung in Berlin. Sie findet seit 1997 jährlich im August statt.[12]

Der Global Marijuana March findet seit 2000 in Deutschland statt. In Berlin wurde er bis zur Insolvenz des Vereins vom Bündnis Hanfparade organisiert,[13] danach von Privatpersonen. Seit 2011 wird der Global Marijuana March vom Deutschen Hanfverband koordiniert.[14]

Politik

Die Grünen, die Linke und die FDP fordern, dass die Regierung den Konsum von Cannabis für den privaten Konsum legalisiert und reguliert.

Die Argumente sind u. a.:

  • Schutz der Verbraucherer vor verunreinigtem, mit schädlichen Chemikalien versetztem Cannabis
  • Vermeidung einer Stigmatisierung von Konsumenten, die sie hindere, ärztliche Hilfe bei gesundheitlichen Problemen zu suchen
  • Minimierung des Risikos für Verbraucher, in Kontakt mit weiteren Drogen zu kommen
  • Die Einführung und Kontrolle eines Mindestalters beim Einkauf könnten Minderjährige vom Kauf der Droge abhalten.[9]

Ein in der 18. Legislaturperiode eingebrachter Gesetzentwurf einzelner Bundestagsmitglieder und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde am 29. Oktober 2020 vom Bundestag abgelehnt.[15]

Bundestagswahl 2021

In den an die Bundestagswahl 2021 anschließenden Koalitionsgespräche zwischen der SPD, den Grünen und der FDP entstand der Vorschlag, im Rahmen einer zu bildenden Regierung Cannabis zur legalen Abgabe an Erwachsene freizugeben und künftig in lizenzierten Fachgeschäften zu vertreiben.[16]

Hanf als Nahrungsmittel

Nicht-psychoaktive Lebensmittel aus Hanfsamen (weniger als 0,2 % THC) sind in deutschen Reformhäusern weit verbreitet. Seit Ende der 2010er Jahre werden Lebensmittel und Getränke auf der Basis von Hanf in einigen Städten, darunter auch in Berlin, auch in Supermärkten angeboten. Zudem begannen Reformhäuser und Drogerien wie dm und Rossmann, verschiedene Cannabidiol-Produkte zu verkaufen sowie in manchen Fällen auch THC-freies Cannabis.[17]

Museum

Das erste deutsche Hanfmuseum wurde 1994 in Berlin gegründet.[18] Das Museum gibt in seiner Ausstellung eine Übersicht über die Geschichte des Hanfanbaus sowie die Gewinnung von Rohstoffen aus den verschiedenen Pflanzenteilen. Dargestellt werden die Verarbeitung der Pflanzen und die Nutzung von Hanf für Garne, Seile und Tuche bis hin zum Zelluloseaufschluss und zur Papierherstellung.

Einzelnachweise

  1. a b Karin Krupinska: Cannabis sativa L. Nutzpflanze mit Vergangenheit und Zukunft. In: Biologie in unserer Zeit. Band 27, Nr. 2, März 1997, ISSN 0045-205X, S. 123–129, doi:10.1002/biuz.960270208 (wiley.com [abgerufen am 20. November 2021]).
  2. Nicole Krumdiek: Die national-und internationalrechtliche Grundlage der Cannabisprohibition in Deutschland: eine Untersuchung unter Einbeziehung des aktuellen Forschungsstandes hinsichtlich der gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen des Konsums von Cannabis. Band 7. LIT Verlag, Münster 2006.
  3. Cannabisfreigabe, Klima, Soziales: Was die deutsche Ampelkoalition konkret plant
  4. Cannabis ist keine harmlose Droge, ob legalisiert oder nicht (Spektrum d.Wiss. Dez.2021)
  5. International Association for Cannabis as Medicine. Abgerufen am 19. November 2021.
  6. Claudia Kade: Gröhe: Cannabis gibt es ab 2017 auf Kassenrezept. In: Die Welt. 3. Mai 2016 (welt.de [abgerufen am 19. November 2021]).
  7. Doctors rejoice as Germany kicks off medical marijuana prescriptions. In: The Local Germany. 3. März 2017, abgerufen am 19. November 2021 (amerikanisches Englisch).
  8. Law topics page. emcdda.europa.eu, abgerufen am 19. November 2021.
  9. a b 5 facts about cannabis laws in Germany. Deutsche Welle (dw.com), 10. März 2018, abgerufen am 19. November 2021 (englisch).
  10. Cannabis in Germany – Laws, Uses, and More Info. Abgerufen am 19. November 2021 (britisches Englisch).
  11. Anlage 4 FeV - Einzelnorm. Bundesamt für Justiz, abgerufen am 19. November 2021.
  12. Hanfparade 2022: Hanf ist gut – 13. August 2022. Abgerufen am 19. November 2021 (deutsch).
  13. Hanfparade Action Center. Abgerufen am 26. Februar 2022 (deutsch).
  14. Florian Rister: Übersichtsseite: Global Marijuana March. 4. April 2014, abgerufen am 19. November 2021.
  15. Cannabiskontrollgesetz, Gesetzentwürfe, abgerufen am 19. November 2021.
  16. Cannabis: SPD, FDP und Grüne einigen sich auf Legalisierung. In: Der Spiegel. 18. November 2021 (spiegel.de [abgerufen am 19. November 2021]).
  17. Beschaffungsdienst GaLaBau: CBD: Die aktuelle Rechtslage in Deutschland. Abgerufen am 19. November 2021.
  18. Das Hanf Museum in Berlin. Abgerufen am 19. November 2021.