Cheval fiscal

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Cheval fiscal (französisch, wörtlich übersetzt „steuerliches Pferd“, Abk. CV oder cv, pl. chevaux fiscaux) ist in Frankreich, Belgien, Spanien (caballo fiscal oder potencia fiscal), Italien (cavalli fiscali (CF) oder potenza fiscale) und Griechenland (φορολογήσιμοι ίπποι) eine Kennzahl zur Festlegung der Kraftfahrzeugsteuer. Die Berechnung des CV in Frankreich erfolgt seit 2020 nach einer Formel, die die Motorleistung berücksichtigt. Für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer werden jedoch auch die Emissionen maßgeblich berücksichtigt.[1] CV ist vergleichbar mit der in Deutschland obsoleten Bezeichnung Steuer-PS.

Die CV werden häufig mit der Maßeinheit cheval-vapeur (wörtlich übersetzt „Dampf-Pferd“, Abk. ch, pl. chevaux-vapeur) verwechselt, die gleich der deutschen Pferdestärke ist. Auch umgangssprachlich wird beides gleichlautend abgekürzt als chevaux.

Früher floss die CV-Anzahl in die Namensgebung von Automodellen ein, so zum Beispiel bei den Citroën 2CV, 7CV, 11CV, 15CV (Traction Avant) oder beim Renault 4CV.

In Belgien werden die CV nicht nach einer Formel berechnet, sondern sind in einer Tabelle festgelegt und berücksichtigen ausschließlich den Hubraum.

Entwicklung der CV in Frankreich

1913

Am 1. Januar 1913 trat eine neue Berechnungsmethode in Kraft, die die Umdrehungen berücksichtigte:[2]

Mit dieser Berechnungsmethode wurden die Motoren üblicherweise höher eingestuft als vorher. So galten z. B. bei Renault Vierzylindermotoren mit 3562 cm³ Hubraum (90 mm Bohrung, 140 mm Hub) bis 1912 als 14 CV (Renault Type CC) und ab 1913 als 16 CV (Renault Type DJ), und größere Vierzylindermotoren mit 8495 cm³ Hubraum (130 mm Bohrung, 160 mm Hub) waren bis 1912 als 35 CV (Renault Type CF) und ab 1913 als 45 CV (Renault Type DQ) eingestuft.

1957

1957 trat die Berechnung der Steuerklasse nach folgender Formel in Kraft:

  • = 0,00015
  • n die Anzahl der Zylinder
  • D der Kolbendurchmesser in cm
  • L der Kolbenhub in cm
  • n ein Drehzahlfaktor

Einfacher zu errechnen anhand der Faustformel „Hubraum multipliziert mit 5,7294“ (bzw. 4,0106 für Dieselmotoren).

1977

Von 1977 an galt eine neue Formel:

  • m ist dabei abhängig von der Motorart 1 für Ottomotoren und 0,7 für Dieselfahrzeuge
  • V bezeichnet den Hubraum
  • K ist ein arithmetischer Mittelwert aus vier Geschwindigkeitskoeffizienten

1998

Seit 1998 liegen der Berechnung ausschließlich der Kohlenstoffdioxidausstoß in Gramm pro Kilometer und die Motorleistung in Kilowatt zugrunde: [3]

2020

Seit Januar 2020 berechnen sich die Steuer-PS nur noch aus der Motorleistung.[1] Allerdings ist für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer neben den Steuer-PS auch der Kohlenstoffdioxidausstoß maßgeblich.

Dabei gilt:

  • Maximale Leistung in Kilowatt (kW)
  • Die steuerliche Leistung in cv, aufgerundet[4]

Zweiräder

Für Zweiräder gibt es eine eigene CV-Tabelle, in der die Werte ausschließlich in Abhängigkeit vom Hubraum festgelegt sind.

CV in Belgien

In Belgien sind die CV allein anhand des Hubraums festgelegt:

  • von 0 bis 750 cm³: 4
  • von 751 bis 950 cm³: 5
  • von 951 bis 1 150 cm³: 6
  • von 1 151 bis 1 350 cm³: 7
  • von 1 351 bis 1 550 cm³: 8
  • von 1 551 bis 1 750 cm³: 9
  • von 1 751 bis 1 950 cm³: 10
  • von 1 951 bis 2 150 cm³: 11
  • von 2 151 bis 2 350 cm³: 12
  • von 2 351 bis 2 550 cm³: 13
  • von 2 551 bis 2 750 cm³: 14
  • von 2 751 bis 3 050 cm³: 15
  • von 3 051 bis 3 250 cm³: 16
  • von 8 851 bis 9 050 cm³: 40

Einzelnachweise

  1. a b LOI n° 2019-1479 du 28 décembre 2019 de finances pour 2020 - [1]
  2. René Bellu: Toutes les Renault. Des origines à nos jours. Éditions Jean-Pierre Delville, Paris 1979, ISBN 2-85922-023-2, S. 48 (französisch).
  3. gouvernement.fr: französischer Gesetzestext
  4. Arrêté du 9 février 2009 modifié relatif aux modalités d’immatriculation des véhicules - Annexe 3.