Christoph von Hagen (Landrat)

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Christoph von Hagen, auch Christoph vom Hagen (* 1538; † 24. November 1572), war ein Landrat des Erzbistums Magdeburg.

Leben

Von Hagen war ein Sohn von Adolph von Hagen und Maria von Werthern.[1] Er war Inhaber des Amtes Hadmersleben, wo er bis 1558 lebte, und Erbsass in Quedlinburg. Ab 1561 erwarb er in Quedlinburg Grundbesitz und ließ das Quedlinburger Stadtschloss errichten.[2]

Von Hagen war mit Margarethe/Magdalena von Bünau aus Droyßig verheiratet und hatte zwei Töchter.[3]

Seine Tochter, Maria von Hagen (1562–1638), heiratete den kursächsischen Stiftshauptmann Christoph Vitzthum von Eckstedt. Aus dieser Ehe ging der gleichnamige Sohn (1594–1653) hervor, der Kriegsobrist und ebenfalls Stiftshauptmann in Quedlinburg wurde.[1]

Sein Sohn Otto vom Hagen wurde bekannt als Montanunternehmer am Kyffhäuser und in der Goldenen Aue, wo er in Berga ein Gut erworben hatte.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Johann Seifert: Johann Seifert, J. U. C. Ahnen-Taffeln Dritter Theil: Nach Ordnung des Alphabets, Zuforderist dem Drey-Einigen GOtt zu unendlichen Ehren Dann Denen glorwürdigen Vorfahren zu Deren vor der Erbaren Welt aus ihren Grufften stets hervor grünenden Ruhm, Und denen jetzt lebenden hohen Liebhabern zu gnädigen Wohlgefallen, Mithin auch denen biß auf die litzte Zeit hinreichenden hohen Posteritaeten Zu immerwährenden Andecken, Durch lange und kostbahre Correspondentz, mit unermüdeten Fleiß zusammen getragen, und ausgefertiget. In Verlegung des Auctoris, 1719 (google.de [abgerufen am 21. Januar 2018]).
  2. Thomas Wozniak: Quedlinburg im 14. und 16. Jahrhundert: Ein sozialtopographischer Vergleich. Walter de Gruyter, 2013, ISBN 978-3-05-006051-4 (google.de [abgerufen am 21. Januar 2018]).
  3. Valentin König, Georg Wilhelm Kirchmaier: Genealogische Adels-Historie Oder Geschlechts-Beschreibung Derer Im Chur-Sächsischen und angräntzenden Landen zum Theil ehemahls, allermeist aber noch ietzo in guten Flor stehenden ältesten und ansehnlichsten adelichen Geschlechter Und aus selbigen entsprungenen verschiedenen Freyherrlichen und hoch-Gräflichen Häuser, Worinnen Derselben Alterthum, Abstammungen, Wappen, Eintheilung derer Geschlechts-Häuser, Herrschafften, Lehn- und Ritter-Güther, wie auch Leben und Thaten der berühmtesten Hoch-Adelichen Personen, nach ihrer Geburth, Vermählung, erzeugen Kinder und Ableben, ingleichen viele merckwürdige Begebenheiten dererjenigen, welche sich entweder zu Kriegs- und Friedens-Zeiten, bey aufhabenden Chargen an Hohen Höfen, oder aber durch andere Ehren-Bedienungen, erwiesene Tapfferkeit oder Gelehrsamkeit, und sonsten, einen herrlichen Ruhm erworben haben, deutlich beschrieben: Zweyter Theil. verlegts Wolffgang Deer, 1729 (google.de [abgerufen am 21. Januar 2018]).