Citranaxanthin

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Strukturformel
Struktur vom Citranaxanthin
Allgemeines
Name Citranaxanthin
Andere Namen
  • E 161i
  • 5′,6′-Dihydro-5′-apo-β-carotin-6′-on
Summenformel C33H44O
Kurzbeschreibung

orangerote bis braunrote Lösung in Fetten oder Ölen[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 3604-90-8
EG-Nummer 222-762-5
ECHA-InfoCard 100.020.693
PubChem 6436724
ChemSpider 21171932
Eigenschaften
Molare Masse 456,7 g·mol−1
Aggregatzustand

fest[1]

Schmelzpunkt

ca. 150 °C (Zersetzung)[1]

Löslichkeit
  • mäßig löslich in Fetten und Ölen[1]
  • wenig löslich in Ethanol[1]
  • nahezu unlöslich in Wasser[1]
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[2]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Citranaxanthin ist ein Farbstoff, welcher zur Gruppe der Xanthophylle gehört. Er wird als Futtermittelzusatzstoff verwendet und ist in der Europäischen Union als E 161i zugelassen.[3][4]

Eigenschaften

Beim Citranaxanthin handelt es sich um einen Feststoff, der in Fetten oder Ölen gelöst, eine orangerot bis rotbraune Lösung aufweist. Citranaxanthin ist eines von drei Apocarotinoiden, die industriell hergestellt werden.[5]

Herstellung

Citranaxanthin kann in einer basenkatalysierten Aldolkondensation von Aceton mit β-Apo-8′-carotin hergestellt werden.[5]

Vorkommen

Grapefruit

Der Farbstoff ist natürlicherweise in den Schalen von Citrusfrüchten wie der Grapefruit enthalten. Er wird jedoch meist synthetisch hergestellt.[1]

Verwendung

Citranaxanthin wird als Futtermittelzusatzstoff eingesetzt, um das Fettgewebe und das Eidotter vom Mastgeflügel zu pigmentieren. Es fungiert dabei als rotes Pigment.[5][6]

Rechtliche Situation

In der Europäischen Union sind die Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Futtermittelzusatzstoff-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1831/2003) geregelt.[7] Citranaxanthin ist weiterhin für die Verwendung als Futtermittelzusatzstoff zugelassen. Es besteht eine Höchstmengenbeschränkung von 80 Milligramm Zusatzstoff pro Kilogramm Futtermittel.[8]

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g Eintrag zu Citranaxanthin. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 24. Juni 2022.
  2. Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  3. Apocarotenoids: A Brief Review. (PDF) Seba, Mathew, Rekha & Prasobh: In: International Journal of Research and Review, 2020, 7 (12), S. 252–256, abgerufen am 24. Juni 2022.
  4. Verwendung von Carotinoiden in Futtermischungen für Geflügel: eine Überprüfung. Marounek, Pebriansyah: In: Agricultura Tropica et Subtropica, 2018, 51(3), S. 107–111, abgerufen am 24. Juni 2022.
  5. a b c Karl Meyer: Carotinoide — Bedeutung und technische Synthesen: Farbenfrohe Antioxidantien. In: Chemie in unserer Zeit. Band 36, Nr. 3, Juni 2002, S. 178–192, doi:10.1002/1521-3781(200206)36:3<178::AID-CIUZ178>3.0.CO;2-#.
  6. Rimbach, Nagursky, Erbersdobler: Lebensmittel-Warenkunde für Einsteiger. 2. Auflage, Springer Spektrum, 2015, ISBN 978-3-662-46279-9, S. 62–63, doi:10.1007/978-3-662-46280-5.
  7. Durch die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 festgelegt, abgerufen am 24. Juni 2022.
  8. Färbende Stoffe, einschließlich Pigmente. (PDF) Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, abgerufen am 24. Juni 2022.