Comarca
Comarca (spanisch, katalanisch, galicisch und portugiesisch) ist eine traditionelle Bezeichnung für eine Region oder eine regionale bzw. lokale Verwaltungseinheit, die in Teilen Spaniens, Portugals, Panamas und Brasiliens verwendet wird bzw. verwendet wurde. Eine Comarca ist mit dem deutschen Landkreis oder dem österreichischen politischen Bezirk vergleichbar.
Das Wort ist eine Bildung zu marca – dies entspricht dem alten deutschen Wort Mark (althochdeutsch marcha) mit der Bedeutung „Gebiet an der Grenze“ oder auch „abgegrenztes Gebiet“. Die Wortbildung comarca mit der Vorsilbe co- ist vergleichbar mit der deutschen Wortbildung Gemarkung für ein Gebiet, insbesondere ein Gemeindegebiet.[1][2] In Teilen von Südfrankreich wird die Bezeichnung comarque für einige régions naturelles verwendet.
Spanien
Nach dem Übergang zur Demokratie wurden die Comarcas in einigen Autonomen Gemeinschaften Spaniens als Gebietskörperschaften eingerichtet. Sie bilden dort damit eine eigene Ebene der kommunalen Selbstverwaltung. Im Rest Spaniens sind die Comarcas rechtlich nicht existent und dienen nur als traditionelle Gebietsbezeichnung (womit auch ihre Abgrenzungen nicht überall eindeutig sind). Sie dienen deshalb auch nicht als LAU-1-Ebene (Gruppen von Gemeinden) im internationalen Verwaltungsgliederungsschlüssel.
In folgenden Autonomen Gemeinschaften bestehen Comarcas als Gebietskörperschaften:
- Katalonien (flächendeckend; 41 Comarques; 1988–1991 eingerichtet)
- Aragonien (flächendeckend bis auf den Großraum Saragossa; 32 Comarcas; 2001–2004 eingerichtet)
- baskische Provinz Álava (dort als Cuadrillas bezeichnet; flächendeckend, wobei die Stadt Vitoria-Gasteiz eine eigene Cuadrilla bildet; 7 Cuadrillas; 1992–1994 eingerichtet)
- Kastilien-León (dort existiert nur die Comarca El Bierzo; 1991 eingerichtet)
Eine ähnliche Funktion (Verwaltungsebene oberhalb der Gemeinde- und unterhalb der Provinz-Ebene) nehmen auf den Balearischen Inseln und Kanarischen Inseln die Inselräte wahr. Die Balearischen Inseln sind nicht in Provinzen unterteilt, daher gibt es dort keine Provinzregierungen. Die Kanarischen Inseln sind zwar in zwei Provinzen unterteilt, jedoch gibt es dort keine Provinzregierungen. Die Unterteilung dient dort lediglich für Zwecke der Statistik und von Wahlen:
- Balearische Inseln: vier Consells Insulars (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera, wobei letztere Insel nur aus einer Gemeinde besteht und Consell Insular und Gemeindeverwaltung identisch sind)
- Kanarische Inseln: sieben Cabildos Insulares (Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura, La Palma, La Gomera, El Hierro)
Andalusien ist seit dem 28. März 2003 flächendeckend in 62 Comarcas eingeteilt, die allerdings lediglich die Funktion von Planungsregionen für den Tourismus und die Entwicklung sportlicher Einrichtungen erfüllen.[3]
Siehe auch:
- Liste der Comarcas in Spanien
- Liste der Comarcas von Aragonien
- Liste der Comarcas und Gemeinden Asturiens
- Liste der Comarques Kataloniens
- Liste der Comarcas in der Region Valencia
Portugal
Bis zu den Verwaltungsreformen nach der Liberalen Revolution 1822 waren die Comarcas die Verwaltungseinheiten oberhalb der Gemeinden, den damaligen Paróquias. Im Zuge der danach erfolgten Neustrukturierung der Verwaltungsgliederung Portugals wurden sie zu den heutigen Gemeinden, den Freguesias, die in Concelhos (Landkreisen) zusammengefasst wurden.
Heute existiert der Begriff der Comarca in Portugal noch als Bezeichnung der erstinstanzlichen Gerichtsbezirke. Die Comarca ist damit die unterste Stufe der territorialen Gerichtsorganisation im portugiesischen Rechtssystem.[4]
Brasilien
In Brasilien bezeichnet die Comarca einen Gerichtsbezirk, die unterste Stufe der territorialen Gerichtsorganisation in Brasilien.
Der Bundesstaat Minas Gerais beispielsweise ist in 296 Comarcas aufgeteilt.[5]
Einzelnachweise
- ↑ (die) Mark. Duden online. Gemarkung. Duden online.
- ↑ Gemark. In: Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 4, Heft 1 (bearbeitet von Hans Blesken u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1939 (adw.uni-heidelberg.de). Abschnitt III: Bezirk, Gebiet, Gemarkung.
- ↑ Orden de 14 de marzo de 2003, por la que se aprueba el mapa de comarcas de Andalucía a efectos de la planificación de la oferta turística y deportiva. In: Boletín Oficial de la Junta de Andalucía (Amtsblatt der Regierung von Andalusien), Nr. 59 vom 27. März 2003, S. 6248
- ↑ Comarca. In: Infopédia, Online-Enzyklopädie der Porto Editora, abgerufen am 23. August 2015
- ↑ Liste der Gerichtsbezirke in Minas Gerais auf der Website des Obersten Gerichts des Bundesstaates Minas Gerais, abgerufen am 23. August 2015