Corona-Auszeit für Familien
Das Programm Corona-Auszeit für Familien oder Corona-Auszeit wurde von der Bundesregierung im Rahmen des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen und wurde für die Jahre 2021 und 2022 mit einem Budget von insgesamt 50 Mio. € ausgestattet.[1][2] Das Programm startete am 23. September 2021, drei Tage vor der Bundestagswahl 2021[3]
Ziele
Als Ziel wurde formuliert „Um durch die COVID-19-Pandemie verursachte familiäre Belastungen abzufedern, wird Familien mit niedrigeren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung eine Auszeit in gemeinnützigen Familienferienstätten und weiteren für die Familienerholung geeigneten gemeinnützigen Einrichtungen ermöglicht.“
Umfang der Förderung
Der Zuschuss kann ab dem 1. Oktober 2021 einmal jährlich für die Jahre 2021 und 2022, also bis zu zweimal, in Anspruch genommen werden. Über das Programm werden 90 % der Übernachtungs- und Verpflegungskosten in teilnehmenden Einrichtungen übernommen.
Geförderte Einrichtungen
Die Familienauszeit ist in insgesamt 86 Einrichtungen deutschlandweit möglich.[4] Dabei handelt es sich um Familienferienstätten oder Jugendherbergen.
Voraussetzungen
Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen, dass die Familie ihr Hauptwohnsitz in Deutschland haben muss und für Kinder ein Anspruch auf Kindergeld bestehen muss, wird geprüft, ob:
- ein Kind einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat oder
- ein Elternteil einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat oder
- für die Familie das Brutto-Jahreseinkommens einen bestimmten Schwellwert nicht überschreitet
Die Schwellwerte bei der Prüfung des Brutto-Jahreseinkommens sind abhängig von der Zahl der Familienangehörigen und dem Alter der Kinder. Beispiel: Für eine Familie mit zwei Erwachsenen in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft und zwei Kindern von 6 bis 13 Jahren liegt die jährliche Einkommensgrenze bei 68.160 €.[5]
Durch die Begrenzung der Fördermittel auf 50 Mio. € und die nur begrenzt verfügbaren freien Plätzen in den teilnehmenden Einrichtungen, besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an dem Programm.
Rezeption
Die Präsidentin des VdK, Verena Bentele äußerte sich skeptisch, ob das Programm ankommt: "Unsere Erfahrung ist, dass gerade und insbesondere Menschen mit wenig Geld auch wenig Zeit haben, sich für so ein Programm zu bewerben und wenige Kenntnisse haben, mit dem Bürokratiedschungel zurechtzukommen."[6]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ bmfsfj.de: Familienurlaub und Auszeit für Familien erleichtern, abgerufen am 3. Oktober 2021
- ↑ Drucksache 19/32120, Unterrichtung der Bundesregierung: Sozialbericht 2021 vom 6. August 2021 S. 28; abgerufen am 3. Oktober 2021
- ↑ bmfsfj.de: rauskommen, durchatmen, auftanken nach der harten Corona-Zeit: „Corona-Auszeit für Familien“ startet vom 23. September 2021, abgerufen am 3. Oktober 2021
- ↑ bmfsfj.de: Corona Auszeit Unterkunft finden, abgerufen am 3. Oktober 2021
- ↑ Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung (fragt nicht alle Voraussetzungen ab)
- ↑ mdr.de: "Corona-Auszeit für Familien": Bund startet Förderprogramm vom 25. September 2021, abgerufen am 3. Oktober 2021