Demilitarisierung
Unter Demilitarisierung oder Entmilitarisierung versteht man im übergreifenden Zusammenhang den Abbau der Armee und die Beseitigung des Waffenlagers in einem Gebiet mit dem Ziel, dass von dort keine Gefahr eines militärischen Angriffs mehr ausgehen kann.
Demilitarisierung von Gebieten
Der Versailler Vertrag bestimmte zum Beispiel 1919 eine Demilitarisierung des Rheinlands. Es kam aber zur Alliierten Rheinlandbesetzung bis 1929/30. Die anschließende Demilitarisierungsperiode wurde 1936 durch den Einmarsch der deutschen Wehrmacht aufgehoben (Rheinlandbesetzung).
Ebenso war im Morgenthauplan und im Potsdamer Abkommen eine Demilitarisierung Deutschlands vorgesehen. Wegen des Kalten Krieges kam es aber zur Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.
Demilitarisierung von Ausrüstungen
Demilitarisierung bedeutet hier, dass militärische Geräte (Fahrzeuge, Panzer, Kampfflugzeuge, Kriegsschiffe, Waffen etc.) so verändert (bzw. teilzerstört) werden, dass eine Wiederherstellung der militärischen Eigenschaften nicht oder nur unter sehr hohem Aufwand möglich ist. Dies wird meist durchgeführt, um Militärgerät für zivile Zwecke einsetzen zu können, oder um Ausstellungsstücke zu schaffen. Beispiele solcher Veränderungen sind neben der Demontage der Waffen- und Leitsysteme die Heraustrennung der Panzerung an vorgeschriebenen Stellen eines Panzerfahrzeuges (es können normale Stahlplatten an deren Stelle eingesetzt werden) und die Zerstörung von Verschlüssen von Kanonen, kombiniert mit genau festgelegten Einschnitten am Rohr.