Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben
(DGHS)
Logo
Rechtsform eingetragener Verein
Zweck Bürgerrechts- und Patientenschutz-Organisation
Vorsitz Robert Roßbruch
Geschäftsführung Johannes Weinfurter
Mitglieder 23.000
Website www.dghs.de

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. (DGHS) setzt sich nach eigenem Verständnis für Selbstbestimmung am Lebensende ein. Mit ca. 23.000 Mitgliedern[1] versteht sie sich als Bürgerrechts- und Patientenschutz-Organisation.

Gründung und Ziele

Die Gesellschaft wurde am 7. November 1980 aus dem Umfeld des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) heraus gegründet. Ihr Bekanntheitsgrad stieg im Verlauf der 80er Jahre, unter anderem durch öffentlich diskutierte Suizide wie den des DGHS-Mitglieds Hermy Eckert 1984, so dass die DGHS Ende 1992 einen Höchststand von 59.700 Mitgliedern verzeichnete. Nach eigenen Angaben hat die Gesellschaft heute 23.000 Mitglieder.[2]

Vereinszweck sind die Verbesserung der Bedingungen für Sterbende, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Problematik des „humanen Sterbens“ und die Veränderung der Rechtslage in diesem Sinne. Die Gesellschaft versteht sich als eine Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts bis zur letzten Lebensminute und fordert eine „umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und -hilfe“. Das heißt auch, dass es der persönlichen Entscheidung des Kranken überlassen sein soll, sich für eine palliative Behandlung oder aber für eine (ärztlich, also professionell) assistierte Selbsttötung zu entscheiden. Beide Wege sollen dem Kranken offenstehen. Der (ärztliche) Helfer soll – nach diesen Vorstellungen – bei einer „frei verantworteten Entscheidung“ vor straf- und berufsrechtlicher Verfolgung sicher sein. Die DGHS ist parteipolitisch unabhängig und sieht sich dem Gedanken der Aufklärung und des Humanismus verpflichtet. Sie ist Mitglied im Deutschen Juristentag und in der Dachorganisation World Federation Right-to-die-Societies.

Organisation

Der Vereinssitz ist Berlin. Das Präsidium besteht aus Robert Roßbruch (Präsident), Dieter Birnbacher (Vizepräsident), Sonja Schmid (Vizepräsidentin), Matthias Bernau, Ursula Bonnekoh und Rolf Niemeyer. Geschäftsführer ist Johannes Weinfurter. Höchstes Gremium ist die Delegiertenversammlung.[3] Zu den Mitgliedern zählt der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Thomas Fischer.[4]

Die DGHS war von Herbst 2021[5] bis Anfang 2022[6] Mitglied des Zentralrats der Konfessionsfreien.

Arbeit des Vereins

Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht nach Vereinsangaben die Vorsorge mit Hilfe von Patientenverfügungen, die Beratung bei deren Abfassung und deren Durchsetzung.

Aus Sicht des Vereins ist es wichtig, den eigenen Willen in einer Patientenverfügung rechtzeitig zu formulieren und einen zuverlässigen Bevollmächtigten zu benennen, der den eigenen Willen vertritt, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Patientenverfügung seit dem 1. September 2009 u. a. im § 1901 a festgeschrieben. Die DGHS hat als Angebot für ihre Mitglieder 2016 eine Bevollmächtigten-Börse ins Leben gerufen, über die Freiwillige, die eine Bevollmächtigung in Wohnortnähe übernehmen würden, mit Suchenden zusammengebracht werden. Auf der anderen Seite setzt sich der Verein für die Verhinderung von Missbrauch bei allen Formen von Sterbehilfe ein.

Der Verein fordert die Verbesserung der Situation Schwerstkranker und weitergehende legale Möglichkeiten einer Sterbehilfe in Form des ärztlich assistierten Suizids. Leitmotiv der Gesellschaft ist es, dass jeder nach seinen eigenen Vorstellungen und Wünschen sterben können soll und dabei notfalls auch Hilfe beanspruchen darf. Dem sterbenden Patienten soll geholfen werden, zu Hause zu sterben und im Kreise seiner Angehörigen, wenn er dies will. Ausschlaggebend soll jeweils die persönlich empfundene Würde des Betroffenen sein.

Unterstützt werden die Schmerztherapie und die Palliativmedizin, die im Falle einer unheilbaren Krankheit für Linderung von Symptomen sorgen soll, um ein möglichst weitgehend beschwerdefreies Weiterleben bis zum Tod zu ermöglichen. Zudem betreibt der Verein eine „Hospiz-Informationsstelle“ für ambulante und stationäre Hospiz-Einrichtungen, die Unterstützung bei der Suche nach einer mitmenschlichen Sterbebegleitung oder der Möglichkeit des Sterbens zu Hause gewähren soll.

Seit dem Frühjahr 2020 vermittelt der Verein an Mitglieder auch ärztliche Freitodbegleitungen. Dafür hat der Verein eigene Sorgfaltskriterien entwickelt.

Die DGHS ist Mitglied im hpd e. V., dem Trägerverein des Humanistischen Pressedienstes (hpd).[7]

Kontroversen

Bei der Bremer Messe Leben und Tod im Jahr 2015 wurde der Gesellschaft nicht gestattet, einen Stand aufzustellen. Als Begründung sagte Messesprecherin Christine Glander: Sterbehilfe sei „nicht das Thema der ,Leben und Tod‘“, „Wir hoffen, dass unsere Besucher die Messe mit möglichst vielen Informationen, Hilfsangeboten und vor allem dem tröstlichen Gedanken verlassen, dass eine Selbsttötung nicht notwendig ist.“[8]

Arthur-Koestler-Preis

Die DGHS verlieh seit dem Jahr 2000 den mit jeweils 2000 Euro dotierten nach Arthur Koestler benannten Preis an Journalisten und Personen, die sich des Themas Sterben unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts angenommen haben. Die letzten Preisträger waren Hans Küng (2013) und Ralph Giordano (2014).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. https://www.dghs.de/service.html
  2. Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V: Kennzahlen der DGHS. Startseite - DGHS - Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e.V. Abgerufen am 27. April 2022.
  3. Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.: Organisation – DGHS – Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. Abgerufen am 5. Juni 2020.
  4. Vita | Prof. Dr. Thomas Fischer. Abgerufen am 11. Juni 2021.
  5. Aus KORSO wird der „Zentralrat der Konfessionsfreien“. In: hpd.de. 20. September 2021, abgerufen am 19. Mai 2022.
  6. Zentralrat mit neuem Team und neuen Mitgliedern. In: hpd.de. 29. März 2022, abgerufen am 19. Mai 2022.
  7. Der Humanistische Pressedienst. In: hpd.de. Abgerufen am 15. Mai 2014.
  8. Alexandra Knief: Kampf um „Leben und Tod“ Weser-Kurier, 30. April 2015, abgerufen am 4. Mai 2015.