Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit

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Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) ist ein eingetragener Verein zur Förderung der deutschen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Sie unterstützt Parteien gegen Gebühr bei der Durchführung von Schiedsverfahren, stellt dafür Regeln bereit, benennt auf Wunsch Schiedsrichter und fördert Wissenschaft und Lehre des Schiedsrechts. Sie ist Herausgeberin der im Verlag C.H. Beck erscheinenden Zeitschrift für Schiedsverfahren (SchiedsVZ) sowie der DIS-Schriftenreihe und betreibt eine Datenbank mit Rechtsprechung deutscher Gerichte zum Schiedsverfahrensrecht.

Geschichte

Die DIS entstand am 1. Januar 1992 durch den Zusammenschluss des Deutschen Ausschusses für Schiedsgerichtswesen e. V. (DAS) (gegründet 1920) mit dem Deutschen Institut für Schiedsgerichtswesen (DIS) (gegründet 1974). Sie ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin. Die Hauptgeschäftsstelle befindet sich in Bonn, weitere Geschäftsstellen in Berlin und München. Im Jahr 2014 wurden 132 Verfahren neu eingeleitet in denen die DIS als Schiedsinstitution benannt ist.[1]

Organisation

Der Verein hat einen 18-köpfigen Vorstand. Aktuell (Stand: Dezember 2016) hat Herbert Kronke den Vorsitz.

Regeln

Neben der DIS-Schiedsordnung aus dem Jahr 1998 und ergänzenden Regeln für beschleunigte Verfahren (2008) und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (2009), stellt die DIS seit 2010 auch eine Mediationsordnung, eine Schiedsgutachtensordnung und eine Adjudikationsordnung zur Verfügung.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wilske/Markert/Bräuninger: Entwicklungen in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit im Jahr 2014 und Ausblick auf 2015, SchiedsVZ 2015, 49 (53)