Deutscher Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen
Der Deutsche Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen konstituierte sich im September 1953. Er stellte die erste gemeinsame kulturpolitische Maßnahme von Bund und Ländern nach dem Zweiten Weltkrieg dar. Aufgabe des Gremiums war es, „die Entwicklung des deutschen Erziehungs- und Bildungswesens zu beobachten und durch Rat und Empfehlung zu fördern“ (Art. 1 Satzung des Ausschusses).
In den zwölf Jahren seines Bestehens gab der Ausschuss 30 Empfehlungen und Gutachten heraus. 1954 forderte er die Verlängerung der allgemeinen Schulpflicht auf neun Jahre in allen Bundesländern. 1959 veröffentlichte er den „Rahmenplan zur Umgestaltung und Vereinheitlichung des allgemeinen öffentlichen Schulwesens“ (oft kurz Rahmenplan). Darin schlug er vor, an die vierjährige Grundschule eine zweijährige „Förderstufe“ (nach heutigem Sprachgebrauch Orientierungsstufe) anzugliedern und somit die Selektion für das dreigliedrige Schulsystem um zwei Jahre nach hinten zu verschieben. Allerdings wurde eine Ausnahme vorgesehen: das altsprachliche Gymnasium sollte weiterhin in Klasse 5 beginnen. Eine für die Berufsbildung in Deutschland wichtige Formulierung taucht in dem Gutachten vom 10. Juli 1964 auf. Dort wird die „gleichzeitige Ausbildung in Schule und Betrieb“ erstmals als Duales System bezeichnet. Der Rahmenplan führte für die neue Hauptschule als weiterführender Schule das Fach Arbeitslehre ein. U.a. mit den Betriebserkundungen und den Betriebspraktika war die Anbahnung der Berufswahlreife eine ihrer Weg weisenden Aufgaben.
Als Mitglieder wurden unabhängige Persönlichkeiten in den Ausschuss berufen, damit dieser „frei von allen politischen Bindungen ganz für das eine in Bund und Ländern lebende Volk wirken könne“, so der damalige Bundesinnenminister Robert Lehr. Diese Unabhängigkeit des Ausschusses bedeutete in der Praxis jedoch eine weitgehende Isolierung von den politischen Entscheidungsträgern, die seine unverbindlichen Empfehlungen nicht einmal offiziell zur Kenntnis nehmen mussten. 1965 wurde er daher aufgelöst und durch den stärker an die Entscheidungsträger in Bund und Ländern angebundenen Deutschen Bildungsrat ersetzt.
Schriften
- Deutscher Ausschuss für das Erziehungs-und Bildungswesen: Empfehlungen und Gutachten, 1953-1965: Gesamtausgabe. Klett, 1966 (google.de [abgerufen am 28. August 2020]).
Literatur
- Hüfner, Klaus und Naumann, Jens: Konjunkturen der Bildungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. 1. Auflage 1977. Ernst Klett Verlag, Stuttgart.
- Kleemann, Ulla: Der Deutsche Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen. Eine Untersuchung zur Bildungspolitik-Beratung in der Bundesrepublik Deutschland. Mit einem Nachwort von Kurt Frey. Weinheim: Beltz 1977 ISBN 3-407-65604-1