Diskussion:Überfall auf den 20. Deportationszug nach Auschwitz

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Lemma

Es wird nicht beschrieben, wo (in der Nähe welchen Ortes) der Befreiungsversuch stattfand. Fundstück: On 19 April 1943, three resistance fighters stopped a convoy near the station of Boortmeerbeek, 15 km southeast of ...[1]
Das Lemma ist unklar formuliert. Einen "20. Deportationszug nach Auschwitz" gibt es auch aus Deutschland, aus Frankreich und aus Warschau...
"Überfall" ist laut Synonym-Wörterbuch negativ konnotiert als ein "überraschender Angriff auf eine Person oder Sache in der Absicht, ihr Schaden zuzufügen oder sich ihrer gewaltsam zu bemächtigen". Rettung von Deportierten bei Boortmeerbeek?, Befreiung von Deportierten bei Boortmeerbeek?, Rettung aus Deportationszug (14. April 1943)?
--Holgerjan (Diskussion) 23:22, 29. Dez. 2013 (CET)
Überprüft werden sollte, ob das Begleitkommando der "Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS" war. Andernorts handelte es sich um (örtliche) Schutzpolizei, bestenfalls unter dem Kommando eines SD-Mannes. War das in Belgien anders? --Holgerjan (Diskussion) 23:48, 29. Dez. 2013 (CET)
Hiernach war das auch hier der Fall --Holgerjan (Diskussion).

Literaturhinweis

  • Tanja von Fransecky: "Flucht von Juden aus Deportationszügen in Frankreich, Belgien und den Niederlanden", Metropol Verlag, Berlin, 398 Seiten. (Noch nicht eingesehen - das Buch erscheint 21. März 2014)

--Holgerjan (Diskussion) 13:45, 14. Mär. 2014 (CET)

Einzelheiten daraus

Auf Seite 259-260 bilanziert die Verfasserin:

  • "Der 20. Transport fuhr mit 1631 Gefangenen in Mechelen ab. [...] Von den 232 Zugflüchtlingen wurden 26 entweder auf der Flucht erschossen oder starben an den Verletzungen, die sie sich beim Absprung zugezogen hatten. 87 Deportierte wurden nach der Flucht erneut verhaftet [...]. 119 Geflohene wurden nicht wieder gefasst."

Zuvor werden Zeugenaussagen wiedergegeben; dabei handelt es sich um Flüchtlinge, die unabhängig vom "Überfall" - zumeist später auf der Weiterfahrt nach dem Zwangsstopp - selbständig handelnd abspringen konnten. So z. B. wird auf Seite 247 von zwei Flüchtlingen geschrieben, die nach dem Zwangshalt, also während der Weiterfahrt, einem anderen Waggon fliehen konnten; auf Seite 251 ebenso von zwei weiteren Personen, auf S. 254 ebenso...usw.

Absatz entfernt

Auf Seite 240 wird die Aussage der Zeitzeugin Regine Krochmal dargestellt. Diese ist demnach selbständig, gänzlich unabhängig vom Zwangsstopp und allein aus dem letzten Waggon geflüchtet. Ihr sei vorher ein Messer zugesteckt worden, mit dem sie hölzerne Gitter zersägt habe. Im Waggon habe es außer Schwerkranken einen Arzt gegeben, der sie aus Angst vor Strafe an der Flucht habe hindern wollen; sie habe diesen niedergeschlagen. (S. 241).
Es ist nicht nachvollziehbar, warum in dieser Version beim Thema "Befreiungsaktion" die selbständig durchgeführte Flucht dieser einen Einzelperson (stark verkürzt) dargestellt werden sollte (Die Info Gitter aus Holz hatte ich schon zum Verständnis eingefügt). Hier im Lemma geht es als Alleinstellungsmerkmal um eine planmäßige von außen geführte Massenflucht (Befreiungsaktion). Ein Lemma "Flucht aus Deportationszügen" (wie im angegebenen Buch, das sogar Unterschiede für F, NL, B herausarbeitet und Gründe dafür benennt) steht aus. --H.Parai (Diskussion) 13:14, 26. Mär. 2015 (CET)