Diskussion:Übung (Begriffsklärung)
"Übung" in der Rechtswissenschaft
Die aktuelle Version bezieht sich in der Klärung des Begriffs in der Rechtswissenschaft nur auf einen mit diesem zusammenhängenden Aspekt (nämlich 'wozu' die "Übung" Vorraussetzung sein kann: Gewohnheitsrecht). Daher hatte ich diesen Punkt (sicherlich weiterhin verbesserungswürdig) abgeändert in:
"in der Rechtswissenschaft: Ausübung von gesellschaftlichen Konventionen, die Rechtscharakter haben – eine der Voraussetzungen für das Entstehen von Gewohnheitsrecht; (dauerhafte) Anwendung von (bestimmtem) Recht"
Ist aber wieder rückgängig gemacht worden. M.E. ist die (aktuelle) "Klärung" des Begriffs zu kurz bzw. fehlgeraten. (Man könnte es vergleichen mit z.B. «"Traube": ist Voraussetzung für das Entstehen von Wein» ;-)) --80.187.111.159 19:13, 12. Okt. 2013 (CEST)
- Magst du deinem Vorschlag eine Quelle hinzufügen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:25, 13. Okt. 2013 (CEST)