Diskussion:1-Cent-Überweisung
"Nach deutschen Recht haben die Banken die Pflicht dazu,
„die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung, einschließlich der in ihrem Verlauf durchgeführten Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese mit den beim Verpflichteten vorhandenen Informationen über den Vertragspartner ..., deren Geschäftstätigkeit und Kundenprofil... übereinstimmen“
"
Dieser Absatz ergibt keinen Sinn, zumindest ist es mir nicht möglich, eine passende Semantik herauszulesen. (nicht signierter Beitrag von 89.246.169.187 (Diskussion) 13:26, 20. Sep. 2010 (CEST))
- Gesetzestexte sind meist spröde und schwer verständlich. Gemeint ist: Banken müssen ihren Zahlungsverkehr per EDV überwachen, ob das Verhalten des Kunden auffällig ist. Auffällig ist beispielsweise der Verwendungszweck "Schutzgeld", die Einzahlung mehrerer Zahlungen knapp unter der Legitimationsschwelle oder eben auch das massenhafte Überweisen von Cents. DAmit ist es unmöglich, dass Verbrecher 1-Cent-Überweisung massenhaft nutzen, ohne dass es der Bank auffällt.Karsten11 15:17, 20. Sep. 2010 (CEST)
- Der Hinweis war angebracht. Problem ist nicht der Gesetzestext, sondern die syntaktische Verbindung zwischen Einleitungssatz und Zitat: "... die Pflicht dazu, die Überwachung ... um sicherzustellen, dass ..." - da hat der Autor des Artikels etwas den Überblick verloren ... --Sbaitz 18:01, 19. Nov. 2010 (CET)
Weitere Anwendungen
Einige Leute haben auch entdeckt, daß man mit 1-Cent-Überweisungen sogar Geld für Briefpapier, Umschlag und Porto sparen kann. Z.B. wenn man mir mitteilen will, daß in Kürze das SEPA-Verfahren wirksam wird, um von mir erteilte Abbuchungsaufträge auszuführen, und daß sich dadurch für mich nichts ändert und ich auch nichts unternehmen muß. Diese Mitteilung findet man dann auf dem Kontoauszug (manchmal reicht sogar 1 Blatt dazu nicht aus!). Ich wundere mich, daß die Kreditinstitute das mitmachen. --Tscheini (Diskussion) 16:44, 11. Jan. 2014 (CET)