Diskussion:1436

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Im Abschnitt Wissenschaft heißt es, der Klagspiegel sei das älteste deutschsprachige Rechtsbuch zum römischen Recht. Das ist irreführend, denn der Sachsenspiegel ist zweihundert Jahre älter. Römische Recht war bis weit in die Neuzeit das gemeine Recht in Westeuropa. Das römische Recht basiert auf den Julianischen Codices, (die ins Griechische übersetzt ebenfalls dem Byzantinischen Recht zugrunde lagen). Das Recht im Heiligen Römischen Reich war also stets römisches Recht, ob nun auf latein oder auf mittelniederdeutsch abgefasst. Zweihundert Jahre vor dem Klagspiegel wurde der Sachsenspiegel verfasst, der 1436 schon im ganzen heiligen Römischen Reich Verbreitung gefunden hatte. Insofern ist der Klagspiegel nicht das älteste deutschsprachige Buch über das im Sprachraum geltende Recht. Er ist unter Einfluss italienischer Rechtsschulen aus Übersetzungen der Codices entstanden, während der Sachsenspiegel als systematische Zusammefassung im Land geübter Praxis entstand. --Bethmannchen (Diskussion) 20:24, 11. Apr. 2018 (CEST)

Hallo Bethmannchen,
danke für deine Information. Sei doch bitte so nett und bring deine Bedenken in der Diskussion zum - am besten mit einem Formulierungsvorschlag - vor. Wenn es dort geändert wird, kann es auch hier gern geändert werden.
lg --A bougainvillea preguiçosa (Diskussion) 21:26, 11. Apr. 2018 (CEST)