Diskussion:17-Artikel-Verfassung/Archiv

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Hallo, wäre es nicht überlegenswert, den Text der Verfassung auf Wikisource [1] auszugliedern? Hier nimmt der sehr viel Platz ein, man kommt gar nicht auf die Idee, dass da drunter noch etwas stehen könnte ... -- Grüße, Stef74 12:04, 4. Sep 2005 (CEST)

Hmm, der Text ist schon von großer staatshistorischer Bedeutung, und der Kommentar ohne Originaltext macht imho wenig Sinn. Vielleich wäre ein Inhaltsverzeichnis gut, so dass klar wird, dass noch ein Kommentar folgt? MfG Sternenstauner 11:01, 21. Sep 2005 (CEST)
Wenn die Trennung in Wikipedia und Wikisource überhaupt Sinn machen soll, muss der Text der Verfassung m.E. unbedingt auf Wikisource. Ein Link dorthin würde ja auf der Wikipedia-Seite verbleiben und somit den tatsächlich am Text selbst Interessierten die Gelegenheit geben, sich dort näher zu informieren. Was dem Text der Verfassung noch dringend fehlt, ist eine Quellenangabe. Vielleicht könnte Sternenstauner die Quellenangabe nachreichen? --Takauji 16:22, 16. Nov 2005 (CET)
   5. [...] Dann wird der Fall eines reichen Mannes sein wie ein Stein, der ins Wasser fällt. Der Fall eines reichen Mannes wird sein wie Wasser, das auf einen Stein gegossen wird. 

Eines dieser "reichen" müßte vermutlich "armen" heißen, aber welches?

Text

Gehört natürlich nach Wikisource. Dazu gehören aber auch klare Quellenangaben bezüglich des Originaltextes und der Übersetzung. --Asthma 13:52, 16. Feb 2006 (CET)

Übersetzung

Als ich dort den Quellenbaustein setzte, wollte ich eigentlich nach dem Ursprung der Übersetzung gefragt haben, nicht nach dem des Originaltextes. --Asthma 08:59, 27. Okt. 2006 (CEST)