Diskussion:2,4-Diaminotoluol

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Sicherheitshinweise

Die R-Sätze sind dem Anhang 1 der RL 67/548/EWG entnommen. Sie enthalten einen Fehler, weil ganz eindeutig die Anmerkung E fehlt; korrekt wäre 45​‐​E21​‐​E25​‐​36​‐​43​‐​51/53Vorlage:R-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze.
Für Zweifler:
Beim "Diaminotoluol, technisches Gemisch aus 2-Methyl-m-phenylendiamin und 4-Methyl-m-phenylendiamin" wurde die Anmerkung E von der EU nicht vergessen; da 2-Methyl-m-phenylendiamin kein CMR-Stoff ist, stammt dort also die Anmerkung E nicht her, sondern allein vom 4-Methyl-m-phenylendiamin: Warum fehlt sie dann bei dieser Verbindung an der Stelle, wo sie "solo" in der Liste steht?
--Dr.cueppers - Disk. 14:46, 26. Jan. 2007 (CET)

Verwendung

"Die weitaus größte Menge von 2,4-Diaminotoluol entsteht als Zwischenprodukt bei der Herstellung von Urethanen, die Grundlage für Polyurethan-Kunststoffe sind. Falscher geht es kaum. Aus 2,4-Diaminotoluol wird das Diisocyanat hergestellt, aus dem Polyurethane gemacht werden. Üblicherweise wir es im Gemisch mit 2,6-Diaminotoluol hergestellt und aus dieser Mischung die entsprechende Diisocyanatmischung fabriziert. Polyurethane werden NICHT aus Urethanen hergestellt. Um das nochmal klarzustellen! --FK1954 (Diskussion) 10:51, 22. Apr. 2019 (CEST)

Und noch: bez. "entsteht" - so kann man das nicht schreiben, denn es wird mit Absicht produziert; "Entstehen impliziert irgendwie etwas Zufälliges... --FK1954 (Diskussion) 10:59, 22. Apr. 2019 (CEST)