Diskussion:2 Girls 1 Cup

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Wenn ich mir den Artikel auf en:2 Girls 1 Cup ansehe, so fehlt hier einiges. Zum einen heißt der Film nicht 2 Girls 1 Cup sondern Hungry Bitches und der deutsche Artikel beschreibt das ganze eher oberflächlich. Die Handlungsbeschreibung konzentriert sich auch nur auf den Trailer. Es handelt sich aber auch in erster Linie um ein Internetphänomen und erst in zweiter Linie um einen Porno. Der eigentliche Film dürfte wohl eher unbekannt sein. --Gripweed (Diskussion) 06:56, 28. Mär. 2014 (CET)

@Gripweed: Das stimmt, von daher finde ich es legitim, wenn sich der Artikel eher auf den Trailer bezieht. Der dürfte fast eine größere Resonanz erfahren haben, als der Film selbst. Wenn du willst, kannst du das noch besser herausstellen, den ÜA-Baustein finde ich allerdings unnötig. –ðuerýzo ?! SOS 23:41, 25. Jun. 2014 (CEST)
Nein, ich sehe auch neben der reinen Bechreibung es Trailers weitere Qualitätslücken. Daraus ist einfach mehr zu machen. --Gripweed (Diskussion) 06:50, 26. Jun. 2014 (CEST)
Also was den Titel angeht, so ist der doch recht willkürlich. Zwar wurde der Film ursprünglich als "Hungry Bitches" vermarktet, durch die hohe Bekanntheit unter dem Begriff 2G1C, ist der inzwischen aber unter diesem Namen bei MFX gelistet. Ferner halte ich es für unwahrscheinlich, dass sich die hier wiedergegebene Handlung des Trailers, wesentlich von der des Films unterscheidet, bzw. hier wesentliche Storyelemente noch hinzufügt. (nicht signierter Beitrag von 139.18.224.1 (Diskussion) 15:03, 27. Okt. 2015 (CET))

Ich verlinke den Begriff "koten" mal auf den Artikel "Stuhlgang". Scheint mir sinnvoll. --87.123.173.191 19:25, 5. Apr. 2015 (CEST)

Sollte man nicht vielleicht auch auf Kopriphilie verlinken, oder wie auch immer der Fetisch heißt? --87.123.173.191 19:35, 5. Apr. 2015 (CEST)

Gripeeed hat Recht. Ist definitiv nicht so. „2 Girls 1 Cup“ ist kein Film oder ein Filmtitel. „2 Girls 1 Cup“ betrifft lediglich den Trailer für den Film „Hungry Bitches“. Das ist ein Internetphänomen und kein Film. Ich warte mal ab, wenn keine Einwände kommen, werde ich das das entsprechend korrigieren. MfG Natascha --Natascha W. (Diskussion) 20:48, 6. Mai 2018 (CEST)

Rechtliches

Zumindest in der Schweiz ist wohl schon das reine Betrachten oder (zwischen-?)speichern dieses Films verboten, weil das Erstellen, Verbreiten und Anschauen von sexuellen Darstellungen mit menschlichen Exkrementen verboten sind. (nicht signierter Beitrag von 84.73.196.170 (Diskussion) 21:40, 12. Jul 2014 (CEST))

War das die Lobbyarbeit der Schweizer Schokoladenhersteller? --80.137.119.216 21:16, 15. Jul. 2014 (CEST)
Das Gesetz würde ich gerne sehen. --Gripweed (Diskussion) 21:47, 15. Jul. 2014 (CEST)

Seit 01.07.2014 nicht mehr - Artikel ist Art. 197 StGB Quelle: https://www.cybercrime.admin.ch/kobik/de/home/aktuell/news/2014-07-01.html