Diskussion:APG SGA
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CEO Titel existiert im CH-Obligationenrecht nicht
Vor dem Hintergrund der Rücknahme meiner Änderung durch den Nutzer PZH folgende Erläuterungen, welche den CEO Titel für APG nicht als Artikelbestandteil möglich machen:
- Das CH-Obligationenrecht kennt den Begriff des CEO nicht, siehe Artikel: "Auch im Schweizer Handels- und Gesellschaftsrecht hat die Bezeichnung CEO keine Bedeutung. Er gilt lediglich als Funktionsumschreibung meist für den Geschäftsführer, wenn dieser in Personalunion als Vorsitzender oder Präsident der Geschäftsleitung amtiert."
- Die offiziellen SPG Statuten (LINK) sehen keinen CEO-Titel vor. Artikel 27 sieht lediglich vor, dass der VR die Geschäftsführung abtreten kann (""Der Verwaltungsrat kann die Geschäftsführung nach Massgabe eines Organisationsreglementes ganz oder teilweise einem oder mehreren seiner Mitglieder oder an andere natürliche Personen übertragen"")
- Der Unterschied zwischen einem US-CEO und einem Geschäftsführer nach CH-Obligationenrecht ist hinsichtlich Befugnissen und Kompetenzen erheblich - insbesondere ist ein CEO ermächtigt, deine CxO-Kollegen zu rekrutieren und ist diesen hierarchisch vorgesetzt - eine Kompetenzzuteilung, welche in CH nur obligatorisch über die Geschäftsstatuen eines Unternehmens möglich sind.
In Summe ist der CEO Titel für die SPG höchst verwirrend, weil er keine besondere Bedeutung hat und noch nicht einmal in den Geschäftsstatuten abgebildet ist. --Pherm (Diskussion) 20:59, 27. Nov. 2016 (CET)
- In der CH und deren Wirtschaft wird gängig von CEO gesprochen. Gruss, --Phzh (Diskussion) 17:08, 19. Dez. 2016 (CET)