Diskussion:Aamir Ageeb
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.Begründung des Reverts / der Änderungen
Ich möchte dich erstmal bitten deinen Privatkrieg einzustellen. Das nächste mal begründest du bitte deine Änderungen ausführlich.
- Der Text aus „AK wissen.ist.macht!“ bezieht sich bei der von dir angemahnten Behauptung auf das ai-journal 11/99, also eine Publikation von amnesty international. Ich bitte dich darum nachzuweisen, dass das ai-journal dort nicht als Quelle genügt. Ich mache mir sicherlich nicht wegen deinem Privatkrieg die Mühe diese Aufgabe aufzutreiben.
- Das löschen einer Quelle für eine Behauptung ist schon fast eine Frechheit, weil es der Leserin/dem Leser die Möglichkeit nimmt, sich selbst eine kritische Meinung zu der Glaubwürdigkeit der Quelle zu bilden.
- Warum du eine ausführliche Dokumentationsseite zu dem Fall nicht als weiterführende Informationsquelle angegeben sehen willst - insbesondere, wenn es der einzige Weblink ist - ist mir schleierhaft und dies solltest du begründen.
Gruß Jeldrik 15:30, 14. Okt. 2006 (CEST)
- hallo jeldrik,
zunächst mal finde ich den begriff krieg nicht angebracht, das mal vorweg.
ai als quelle ist in ordnung, ein unbekannter verein, der behauptet, sich darauf zu beziehen, nicht.
die seite amirageeb.de ist nicht im geringstem reputabel. da stimmst du mir sicherlich zu, ein blick auf die basics sollte unklarheiten diesbezüglich ausräumen. es ist im gegenteil eine unverschämtheit, bei kenntnis der anforderungen an die quellen, solch einen link auch nur zu erwähnen.
das begründen der änderungen habe ich in den summaries vorgenommen und hiermit ausführlich nachgeholt. tut mir leid, dass ich die ausführliche version nicht von anfang an gewählt habe. ich arbeite dran.
gruss zurück 3ecken1elfer 01:20, 14. Nov. 2006 (CET)- Es ist jawohl gelinde gesagt völlig am Ziel vorbei, wenn man eine Quelle löscht, da sie nicht reputabel sein soll, die entsprechende Behauptung aber drin lässt. Sind nicht Quellenangaben gerade dazu da, dass der Leser/die Leserin sich kritisch mit ihnen auseinandersetzen kann? Mit dem Löschen der Quelle nimmst du dem Leser/der Leserin diese Möglichkeit - und das gerade, weil du die Quelle nicht reputabel findest.
- Sorry, aber kannst du mir mal bitte die Logik hinter diesem Vorgehen erklären? Gruß --Überflüssig 13:11, 14. Nov. 2006 (CET)
- hallo Überflüssig, du hast völlig recht. werde den artikel entsprechend ändern. 3ecken1elfer 14:00, 14. Nov. 2006 (CET)
- meine änderungen beziehen sich auf die quellen, die im text angegeben sind und können aao nachgeprüft werden. 3ecken1elfer 13:59, 15. Nov. 2006 (CET)
- hallo Überflüssig, du hast völlig recht. werde den artikel entsprechend ändern. 3ecken1elfer 14:00, 14. Nov. 2006 (CET)
angebliche Vorstrafen
Die Vorstrafen von Amir Ageeb werden in unterschiedlichen Quellen wohl unterschiedlich dargestellt. Im "ai-jounal" von Amnesty International Nummer 11 wird folgende Auskunft des Oberamtsanwalts Schlien angegeben: „Drei Verfahren waren gegen Ageeb anhängig, wegen Hausfriedensbruch (1997), Diebstahl (1998) und Erschleichen von Leistungen sprich Schwarzfahren in der U-Bahn (1998), die sämtlich wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden. Von irgendwelchen sexuellen Vergehen ist nicht die Rede.“
Ich hätte daher gerne eine Quelle für die Behauptung, dass Ageeb „mehrfach wegen versuchter Nötigung und zusätzlich wegen versuchter Störung öffentlicher Betriebe rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt worden“ ist. Außerdem dafür, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe gegen ihn Anklage wegen sexueller Nötigung erhoben hatte und dass dieses wegen unbekanntem Aufenthalt eingestellt wurden sei. --Überflüssig 12:27, 23. Nov. 2006 (CET)
- steht alles in quelle nummer drei und kommt vom innenministerium. gruss 3ecken1elfer 12:37, 23. Nov. 2006 (CET)
- Dieser wird von Amnesty International im besagten ai-journal angezweifelt. --Überflüssig 16:40, 23. Nov. 2006 (CET)
- ja und? 3ecken1elfer 16:53, 23. Nov. 2006 (CET)
- Wenn eine anerkannte Menschenrechtsorganisation einen solchen Bericht bezweifelt, sollte man zumindestens ihn hinterfragen dürfen. Interessant wäre, ob es weitere Quellen gibt, die die Behauptungen belegen. Rechtskräftige Verurteilungen sollten durch weitere Quellen belegbar sein. Wenn dies sich nicht eindeutig klären lässt, muss die Sichtweise von amnesty international ebenfalls dargelegt werden. --Überflüssig 09:54, 27. Nov. 2006 (CET)
- du sprichst das ai-journal nummer 11 an. von welchem jahrgang reden wir denn da? 3ecken1elfer 15:12, 27. Nov. 2006 (CET)
- Heft 11/1999. Sorry, dass ich den Jahrgang vergessen hatte. --Überflüssig 16:08, 27. Nov. 2006 (CET)
- gut, damit ist schonmal eins geklärt: es kann nicht daran liegen, dass ai noch nichts davon wusste (wäre ja möglich gewesen, wenn das journal von 98 wäre) ich mach jetzt mal eine online-suche bei ai. gruss 3ecken1elfer 17:34, 27. Nov. 2006 (CET)
- Heft 11/1999. Sorry, dass ich den Jahrgang vergessen hatte. --Überflüssig 16:08, 27. Nov. 2006 (CET)
- du sprichst das ai-journal nummer 11 an. von welchem jahrgang reden wir denn da? 3ecken1elfer 15:12, 27. Nov. 2006 (CET)
- Wenn eine anerkannte Menschenrechtsorganisation einen solchen Bericht bezweifelt, sollte man zumindestens ihn hinterfragen dürfen. Interessant wäre, ob es weitere Quellen gibt, die die Behauptungen belegen. Rechtskräftige Verurteilungen sollten durch weitere Quellen belegbar sein. Wenn dies sich nicht eindeutig klären lässt, muss die Sichtweise von amnesty international ebenfalls dargelegt werden. --Überflüssig 09:54, 27. Nov. 2006 (CET)
- ja und? 3ecken1elfer 16:53, 23. Nov. 2006 (CET)
- Dieser wird von Amnesty International im besagten ai-journal angezweifelt. --Überflüssig 16:40, 23. Nov. 2006 (CET)
Das Bild Aamir Ageebs in den Medien
In ersten Presseberichten wurde von Ageeb das Bild eines untergetauchten, kriminellen und abgelehnten Asylbewerbers entworfen. Der Tod Ageebs trat dabei in den Hintergrund. Dabei wurden Ageeb Straftaten zu geschrieben, die auch von einem Bericht des Bundesministerium des Innern BMI in Teilen so behautet wurden. Nach Recherchen von Amnesty International (ai) zeigte sich bald, dass die Behauptungen des BMI und der Presse – die später auch nicht wiederholt wurden -, nicht nachgewiesen werden können. Leider wurde dieses Bild ungeprüft auch so in diesem WP-Artikel vermittelt. Deshalb habe ich diesen heiklen Punkt Das Bild Aamir Ageebs in den Medien angelegt. Die ausführlichste Dokumentation zu dem Ereignis, die Reaktionen der Medien, die juristischen Folgen etc. bietet die Menschenrechtsorganisation res publika (s. Weblinks, dort eingefügt). Recherchen von ai (ai-JOURNAL, Heft 11 - November 1999) konnten den BMI-Bericht und die Anschuldigungen seitens der Presse recht bald korrigieren. Ich bitte um mehr Achtsamkeit im Umgang mit Anschuldigungen und beim Reproduzieren von Medienbildern, die - wie sich hier zeigt - nicht unkritisch und ohne Prüfung und das Darstellen von Zusammenhängen übernommen werden können. -- andrax 15:04, 29. Dez. 2006 (CET)
- gab es seitens des bmi oder der presse rücknahmen der ageeb zugeschriebenen straftaten? danke für quellen und gruss 3ecken1elfer 16:57, 1. Feb. 2007 (CET)
- Das BMI hat sich damit rausgeredet, dass sie ihre Infos von den Ländern hatte und deshalb keine Verantwortung übernhemen will. Das bmi hat es dabei belassen und die Behauptungen nicht mehr wiederholt. Nachgefragt und recherchiert hat die Presse, nach dem das Thema für sie ohnehin durch war, ganz offensichtlich nicht. Eventuell hat der Spiegel es später korrekter dargestellt. Wenn du recherchieren willst, es wäre sicher gut, mal in den Spiegel vom 28.04.2000 zu schauen. -- andrax 17:08, 1. Feb. 2007 (CET)
- das war nicht meine frage. meine frage war, ob das bmi die behauptungen zurückgenommen hat.3ecken1elfer 17:16, 1. Feb. 2007 (CET)
- Das BMI hat sich damit rausgeredet, dass sie ihre Infos von den Ländern hatte und deshalb keine Verantwortung übernhemen will. Das bmi hat es dabei belassen und die Behauptungen nicht mehr wiederholt. Nachgefragt und recherchiert hat die Presse, nach dem das Thema für sie ohnehin durch war, ganz offensichtlich nicht. Eventuell hat der Spiegel es später korrekter dargestellt. Wenn du recherchieren willst, es wäre sicher gut, mal in den Spiegel vom 28.04.2000 zu schauen. -- andrax 17:08, 1. Feb. 2007 (CET)
politische konsequenzen
gerne dann reinschreiben, wenn sie dies sind. ein mensch, der in einem gefängnis zu tode kommt, ist wohl kaum eine politische konsequenz. 3ecken1elfer 16:28, 1. Feb. 2007 (CET)
- a) Die Anti-Folter-Ausschusses der EU war schon im Mai involviert. b) Mit Amir Ageeb Fall ist auch das Problem der Folter durch "Fixierung" ein politische relevantes Thema angesprochen. d) politische Konsequenzen zeigen sich vor allem an der Frage, ob die öffentlich gewordenen "Missstände" beseitigt wurden oder weiterhin wirksam sind und weiterhin von dem Anti-Folter-Ausschusses der EU kritisiert werden mussten. Letzteres tat sie 2001 und 2003. Was ist dein Problem? -- andrax 16:43, 1. Feb. 2007 (CET)
- weniger problem als unverständnis. was hat dieser von dir erneut eingebrachte satz mit politischen konsequenzen zu tun:
Trotzdem starb am 9.1.2005 Oury Jalloh in Dessau, während er in einer Ruhigstellungszelle "fixiert" war, an den Folgen einer brennenden Matratze. Die Polizeileitung stellte den Todesfall anfänglich als Freitod dar.
um einen zusammenhang bzw politische konsequenzen herzustellen, mag mir auch nach deinem obigen beitrag nicht gelingen. 3ecken1elfer 17:00, 1. Feb. 2007 (CET)- Bist du jetzt auch noch Friedenswächter? Wozu, Wo ist der Krieg? Und warum kannst du das nicht durch Nachfrage oder eigene Recherche klären? Zu deiner Frage: Wenn Missstände politisch angeprangert werden, dann ist es politisch, wenn die Missstände weiterhin bestehen. In dem Zusammenhang, dass noch immer Flüchtlinge entgegen der Eu-Richtline "fixiert" werden und weiterhin Migranten Opfer mit Todesfolge werden wie Oury Jalloh, wir auch öffentich auf diesen bleibenden Missstand hingewiesen. Der Tod von Oury Jalloh ist also in diesem Diskurs um politische Konsequenzen ein wesentliches Element. -- andrax 17:17, 1. Feb. 2007 (CET)
- Den Zusammenhang zu Oury Jalloh kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Der Tod von Ageeb hat nichts, aber auch gar nichts, mit einem Fall zu tun der sich erst sechs jahre später ereignete. Darum meine Änderung, die ich als Kompromiss gesehen hatte. Wenn du festhalten möchtest, dass in Deutschland in dieser Sache fortgesetzt gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen wird, so könnte das IMO in einen separaten Artikel (z.B. "dt. Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention" o.ä.) geschehen - dort könnten dann auch die Fälle erwähnt werden, in denen gegen das Folterverbot verstoßen wurde. Ansonsten: Welche EU-Richtlinie? Wäre interessant, falls sich die Europäische Union zu dem Fall ebenfalls geäußert hätte - das gehörte dann auch unter politische Konsequenzen in den Artikel. Hast du Quellen? Ich habe übrgens nichts mit 3ecken1elfer zu tun - also sag schön Entschuldigung! ;-) Im übrigen ist mir die Sache hier eh scheißegal - für so einen Exotenartikel viel Zeit zu verschwenden sehe ich nicht ein und du scheinst ja bei dem Thema ganz verbissen zu sein, also lass ich dich. Nichts für ungut. --Friedenswächter 17:54, 1. Feb. 2007 (CET)
- Das Committee for the Prevention of Torture (CPT) ist eine Institution zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Rechtsgrundlage ist eine Konvention des Europarates. Sie erlaubt es dem CPT, jegliche "Haftorte" (places of detention, lieus de detention) der Mitgliedstaaten unangekündigt aufzusuchen und zu inspizieren. Das CPT hat periodische Besuche in Deutschland in den Jahren 1991, 1996, 2000 und 2005 durchgeführt, ferner einen ad hoc Besuch in der Abschiebungshaft auf dem Flughafen in Frankfurt (1998). Die Berichte über diese Besuche sind in englischer Sprache auf der Web Page des CPT nachzulesen. [1] . -- andrax 01:51, 2. Feb. 2007 (CET)
- was hat das eine mit dem anderen zu tun? 3ecken1elfer 22:00, 6. Jul. 2007 (CEST)
- Das Committee for the Prevention of Torture (CPT) ist eine Institution zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Rechtsgrundlage ist eine Konvention des Europarates. Sie erlaubt es dem CPT, jegliche "Haftorte" (places of detention, lieus de detention) der Mitgliedstaaten unangekündigt aufzusuchen und zu inspizieren. Das CPT hat periodische Besuche in Deutschland in den Jahren 1991, 1996, 2000 und 2005 durchgeführt, ferner einen ad hoc Besuch in der Abschiebungshaft auf dem Flughafen in Frankfurt (1998). Die Berichte über diese Besuche sind in englischer Sprache auf der Web Page des CPT nachzulesen. [1] . -- andrax 01:51, 2. Feb. 2007 (CET)
- Den Zusammenhang zu Oury Jalloh kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Der Tod von Ageeb hat nichts, aber auch gar nichts, mit einem Fall zu tun der sich erst sechs jahre später ereignete. Darum meine Änderung, die ich als Kompromiss gesehen hatte. Wenn du festhalten möchtest, dass in Deutschland in dieser Sache fortgesetzt gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen wird, so könnte das IMO in einen separaten Artikel (z.B. "dt. Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention" o.ä.) geschehen - dort könnten dann auch die Fälle erwähnt werden, in denen gegen das Folterverbot verstoßen wurde. Ansonsten: Welche EU-Richtlinie? Wäre interessant, falls sich die Europäische Union zu dem Fall ebenfalls geäußert hätte - das gehörte dann auch unter politische Konsequenzen in den Artikel. Hast du Quellen? Ich habe übrgens nichts mit 3ecken1elfer zu tun - also sag schön Entschuldigung! ;-) Im übrigen ist mir die Sache hier eh scheißegal - für so einen Exotenartikel viel Zeit zu verschwenden sehe ich nicht ein und du scheinst ja bei dem Thema ganz verbissen zu sein, also lass ich dich. Nichts für ungut. --Friedenswächter 17:54, 1. Feb. 2007 (CET)
- Bist du jetzt auch noch Friedenswächter? Wozu, Wo ist der Krieg? Und warum kannst du das nicht durch Nachfrage oder eigene Recherche klären? Zu deiner Frage: Wenn Missstände politisch angeprangert werden, dann ist es politisch, wenn die Missstände weiterhin bestehen. In dem Zusammenhang, dass noch immer Flüchtlinge entgegen der Eu-Richtline "fixiert" werden und weiterhin Migranten Opfer mit Todesfolge werden wie Oury Jalloh, wir auch öffentich auf diesen bleibenden Missstand hingewiesen. Der Tod von Oury Jalloh ist also in diesem Diskurs um politische Konsequenzen ein wesentliches Element. -- andrax 17:17, 1. Feb. 2007 (CET)
- weniger problem als unverständnis. was hat dieser von dir erneut eingebrachte satz mit politischen konsequenzen zu tun:
bei weblinks ist pov erlaubt, kennst du einen besseren?
fragt nuuk. ich kenne keinen besseren, aber es muss ja auch nichts verlinkt werden, wenn es keinen guten gibt. und der hier von mir gelöschte ist geradezu absurd schlecht und einseitig. gehört mit sicherheit nicht mal im entferntesten zum feinsten. 3ecken1elfer 22:15, 6. Jul. 2007 (CEST)
- Das ist deine Meinung. Ich finde den Link informativ. --Nuuk 23:27, 6. Jul. 2007 (CEST)
- ja gut, aber er ist nicht im entferntesten vom feinsten. und mit deiner begründung könnte jeder ankommen und auf seine eigene seite verlinken: ha, ich finde den informativ. ist ja wohl nicht dein ernst. 3ecken1elfer 23:33, 6. Jul. 2007 (CEST)
- Die Seite ist also 5-fach als Quelle verlinkt, aber trotzdem nicht informativ genug als Weblink? --Nuuk 23:38, 6. Jul. 2007 (CEST)
- natürlich nicht, du besserwisser. [2] gruss 3ecken1elfer 23:42, 6. Jul. 2007 (CEST)
- Die Seite ist also 5-fach als Quelle verlinkt, aber trotzdem nicht informativ genug als Weblink? --Nuuk 23:38, 6. Jul. 2007 (CEST)
- ja gut, aber er ist nicht im entferntesten vom feinsten. und mit deiner begründung könnte jeder ankommen und auf seine eigene seite verlinken: ha, ich finde den informativ. ist ja wohl nicht dein ernst. 3ecken1elfer 23:33, 6. Jul. 2007 (CEST)
Löschungen bitte hier diskutieren und begründen
@3ecken1elfer, du hast umfangreiche Löschungen vorgenommen. Die Begründung, ai (amnesty international) sei keine seriöse Quelle ist natürlich absurd [3]. Bitte diskutiere hier vorher, was du warum aus dem Artikel entfernen willst. Ich werde also revertieren. -- andrax 20:09, 8. Jul. 2007 (CEST)
- aamirageeb.de ist keine reputable quelle. oder bist du anderer meinung? 3ecken1elfer 20:15, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Das hatten wir schon mal. Es geht um: ai-JOURNAL, Heft 11 - November 1999, das auf aamirageeb.de dokumentiert ist. Deine Begründung ist also unsachlich. --andrax 20:22, 8. Jul. 2007 (CEST)
- da hier ein Wikipedia:Editwar vorliegt, habe ich die Seite gesperrt - einigt euch und sagt mir dann Bescheid, damit ich die Seite wieder entsperren kann - sven-steffen arndt 12:08, 9. Jul. 2007 (CEST)
Unverständlicher Satz
Der Satz: "Das BMI äußerte sich später nur sehr definitiv zur Kritik an ihrer Pressearbeit." ist für mich unverständlich. Weiß jemand, was das heißen soll?
Gruß --Baumfreund-FFM 06:30, 13. Jul. 2009 (CEST)
- oh - ich habe das mal geändert: ich glaube der autor meinte das englische "indefinite" (=schwammig oder so)... "definitiv" meint ja soetwas wie "endgültig", was ja in dem satz nicht richtig passt... gefühlsmäßig passt "ausweichend"/"schwammig" doch ganz gut zur hohen politik (bundesebene)... nur das bindesaußenministerium kann es noch schmieriger... --Heimschützenzentrum (?) 11:20, 16. Aug. 2009 (CEST)
Sicherheitskreise
von denen Journalisten aus Sicherheitskreisen informiert worden seien
mir ist der alltägliche inflationäre Gebrauch des Wortes "Sicherheit" für jegliche Uniformträger bekannt
doch dies hier ist weder ein Boulevardmedium, noch ein anderes niveauloses Medium sondern ein der Wissenschaftlichkeit und Genauigkeit verschriebenes Lexikon
ich bitte als einen anderen Begriff zu finden
die Definitionen das es in erster Linie um die Sicherheit des Staates geht und das die Sicherheit bspw von migratischen Gewerbetreiben nachrangig sind zeigt bspw der NSU Komplex
--Über-Blick (Diskussion) 04:15, 24. Dez. 2018 (CET)