Diskussion:Abfindung

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ein paar besonders hohe Abfindungen nennen

Ich schage vor, ein paar besonders hohe Abfindungen im Artikel zu nennen:

--Neun-x 14:11, 20. Apr. 2011 (CEST)

Wenn das Wörtchen wenn

Unter Arbeitsrecht steht wenn. Sollte es nicht wobei heißen? Wenn nicht, so wäre ein klarere (ausführlichere) Formulierung sinnvoll. --MopskatzeMiau! 15:08, 11. Feb. 2014 (CET)

sehe ich auch so.
´halte allerdings den ganzen Satz für Murks.
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 18:08, 30. Dez. 2015 (CET)

Gliederung

Arbeitsrecht ist auch Privatrecht, aber bitte.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 18:08, 30. Dez. 2015 (CET)

Eingangsdefinition

  1. Die Betonung "unbestimmter Rechtsbegriff" ist technisch falsch, es sei denn, man betrachtet alle Rechtsbegriffe als unbestimmt.
  2. Es muss nicht ein Rechtsanspruch sein, es kann auch eine bloße Aussicht sein (vgl. Gerhard Köbler: Juristisches Wörterbuch. Für Studium und Ausbildung. 16. Auflage. Verlag Franz Vahlen, München 2016, ISBN 978 3 8006 51429: Abfindung.
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 10:04, 31. Jul. 2018 (CEST)

Eingangsdefinition II

Derzeitig: "Abfindung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der für gewöhnlich eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen bezeichnet, die meist in Form einer Geldzahlung oder der Überlassung von anderen Vermögensgegenständen abgegolten wird. Eine Abfindung in diesem Sinne ist zu unterscheiden von einfachen einmaligen Schadensersatzzahlungen (teils auch als „Abfindung“ bezeichnet), die zum Ausgleich eines Schadens (also nicht zur Abgeltung anderer Rechtsansprüche) gezahlt wird. "

  • Im Vergleich mit Creifelds:
"ist eine einmalige (meist Geld-) Leistung zur Ablösung von Rechtsansprüchen."
fällt die sympathischere Kürze auf.
  • Der 2. Satz ist m.E. nicht unbedingt richtig: auch bei einem Schaden geht es um Rechtsansprüche. Unklar ist auch, was hier "andere" Rechtsansprüche bedeuten soll. Zugegebenermaßen wird die Abfindung von Schadensersatzlesitungen bei Creifelds nicht aufgelistet.
  • Eine Abfindung muss nicht "einmalig" sein, sondern kann auch in Raten erfolgen. Gemeint ist wohl eher, dass mit der Abfindung der Rechtsanpruch erlöschen soll.
  • Im Arbeitsrecht wird eine Abfindung insbesondere zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes, d.h. für einen Schaden oder Nachteil, gezahlt.
Vorschlag (der 2. Satz entfällt):
Abfindung ist die Bezeichnung für eine Leistung, die zur Abgeltung von Rechtsansprüchen oder zum Ausgleich von Nachteilen gezahlt wird.
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 17:43, 27. Jan. 2019 (CET)